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Abort

Fehlgeburt, Fruchtabgang
9 Minuten Lesezeit

Einleitung

 Definition

Ein Abort, oft auch als Fehlgeburt bezeichnet, ist eine ungewollt beendete Schwangerschaft mit einem leblosen Fötus, dessen Geburtsgewicht 500 g nicht überschreitet

Im Gegensatz dazu wird eine ungewollt beendete Schwangerschaft mit einem leblosen Fötus mit einem Geburtsgewicht von mehr als 500 g als Totgeburt bezeichnet. Tritt der Tod des Neugeborenen bereits in der Gebärmutter ein und befindet sich die Schwangere schon in der 24 + 0 Schwangerschaftswoche (SSW), so wird dieser Vorgang als intrauteriner Fruchttod bezeichnet. Aufgrund der fortgeschrittenen Schwangerschaft resultiert in der Regel eine Totgeburt

Gemeinschaftsgrab für fehlgeborene Kinder
Gemeinschaftsgrab für fehlgeborene Kinder

Die Unterscheidung zwischen Fehlgeburt und Totgeburt ist vor allem für das weitere Vorgehen wichtig, da eine Totgeburt standesamtlich zu beurkunden und entsprechend zu bestatten ist, während eine Fehlgeburt keiner dieser Maßnahmen bedarf.

Darüber hinaus kann ein Abort als Frühabort, Spätabort oder habitueller Spontanabort auftreten. Die Unterscheidung zwischen Früh- und Spätabort erfolgt nach der Schwangerschaftswoche, in der der Schwangerschaftsabbruch stattfindet. Leider gibt es in der Fachliteratur keine einheitliche Abgrenzung. Es gibt Quellen, die einen frühen Abort bis zum Ende der 12. SSW definieren, während andere Quellen einen Abort bis zum Ende der 15. SSW als frühen Abort bezeichnen. Spätaborte finden entsprechend nach der jeweiligen Schwangerschaftswoche statt (also ab der 12. bzw. 16. SSW). Ein habitueller Spontanabort wird im Zusammenhang mit früheren Schwangerschaften definiert. Hat eine Frau drei oder mehr rezidivierende Spontanaborte vor der 20. SSW, so gilt ein Abort ab dem vierten Vorfall als habitueller Spontanabort.

 Merke

Unabhängig davon ist ein Neugeborenes mit Lebenszeichen, d.h. normaler Atmung, Herzschlag oder Nabelschnurpulsation, immer eine Lebendgeburt. Das Geburtsgewicht ist hier also für die Bezeichnung nicht relevant. 

Während bei einem Abort in der Regel von einem bereits abgeschlossenen Ereignis auszugehen ist, wird eine drohende Fehlgeburt als Abortus imminens bezeichnet und kann unter Umständen durch geeignete Maßnahmen aufgehalten werden, sodass die Schwangerschaft mit einem lebenden Neugeborenen erfolgreich beendet werden kann. 

Die Ursachen für einen Abort sind vielfältig. Zum einen können äußere Umstände, wie zum Beispiel ein Trauma des mütterlichen Bauches, eine Rolle spielen. Zum anderen können hormonelle Ursachen oder Entwicklungsstörungen zu einem Abort führen.

Während der Abortus imminens die einzige Form des Aborts ist, die gestoppt werden kann, gibt es auch noch andere Formen des Aborts, die sich hauptsächlich in ihrer Symptomatik unterscheiden.

Zuletzt aktualisiert am 23.12.2024
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