Die Behandlung kann medikamentös, operativ oder konservativ erfolgen. Entscheidend ist der Fortschritt der Schwangerschaft.
Ist sonografisch noch eine intakte Schwangerschaft nachweisbar, besteht die Therapie aus Bettruhe, regelmäßiger Kontrolle der Vitalzeichen der Schwangeren und der Gabe von Magnesium. Die Substitution von Magnesium kann der Kontraktion der Gebärmutter entgegenwirken und so die Ausstoßung des Embryos verhindern, was wiederum zu einer normalen Beendigung der Schwangerschaft führen kann.
Bei vaginalen Blutungen kann es ratsam sein, die Schwangere stationär überwachen zu lassen. Obwohl Bettruhe insgesamt sinnvoll erscheint, gibt es keine evidenzbasierten Maßnahmen zu ihrer Wirksamkeit. Die stationäre Aufnahme dient daher eher der sozialen Unterstützung und der regelmäßigen Kontrolle der Vitalzeichen während der anhaltenden vaginalen Blutung. Bei Stillstand der Blutung kann eine Entlassung zur ambulanten Weiterbehandlung erfolgen.
Wenn die Schwangerschaft vor der 6. Schwangerschaftswoche endet, wird in der Regel ein konservatives Vorgehen gewählt. Dabei wird der spontane Verlauf über ein bis zwei Wochen beobachtet und sonografisch kontrolliert. Die Bestimmung des ß-HCG-Wertes kann Aufschluss über das vollständige Ende der Schwangerschaft geben. Wenn die Patientin instabil ist oder einen Infekt hat, ist eine konservative Behandlung nicht möglich, da dies den Zustand der Patientin verschlechtern könnte.
Eine Abortinduktion mit Mifepriston als Progesteronrezeptorantagonist oder eine operative Versorgung sind hier denkbare Alternativen, um die Schwangerschaft rasch zu beenden und die Patientin adäquat zu stabilisieren.
Ab der 10. SSW ist die medikamentöse Therapie das Mittel der Wahl. Zunächst wird der Progesteronrezeptorantagonist Mifepriston verabreicht, der den weiteren Verlauf der Schwangerschaft verhindert. 24 bis 48 Stunden später wird ein Prostaglandin verabreicht, das Uteruskontraktionen auslöst. Durch die Kontraktionen werden die aufgebaute Schleimhaut der Gebärmutterschleimhaut und der Embryo abgestoßen und es kommt zu einer vaginalen Abbruchblutung. Dieses Vorgehen wird in der Regel ambulant durchgeführt und durch den:die niedergelassene:n Gynäkologen:in betreut.
Bei einem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch nach der 14. Schwangerschaftswoche wird 48 Stunden nach der Abstoßung von Plazenta und Embryo ein weiteres Medikament, Sulproston, verabreicht. Dies ist ein Derivat von Prostaglandin E2 und bewirkt eine Kontraktion der Gebärmuttermuskulatur und der Gebärmuttergefäße.
Bei Verdacht auf im Uterus verbliebene Plazentareste oder bei anhaltenden starken vaginalen Blutungen kann eine stumpfe Abrasio therapeutisch notwendig sein, um die verbliebenen Reste zu entfernen und die Schwangerschaft vollständig zu beenden.
Zusätzlich zur medikamentösen Therapie ist eine sonografische Kontrolle ein bis zwei Wochen nach der medikamentösen Therapie erforderlich. Bei großer Unsicherheit der Patientin oder starker psychischer Belastung kann die Therapie auch stationär durchgeführt werden.
Zwischen der 11. und 14. SSW wird der Abort in der Regel durch eine Kürettage behandelt. Dabei handelt es sich um einen chirurgischen Eingriff im Sinne einer Ausschabung. Sie erfolgt unter Vollnarkose und wird in der Regel stationär durchgeführt.
AchtungIst die Patientin Rhesus-negativ, sollte immer an eine Anti-D-Prophylaxe gedacht werden, um ein potenziell nachfolgendes Kind vor dem Notfallbild des Morbus haemolyticus neonatorum zu schützen.