Vitamin-K-Antagonisten sollten während einer Schwangerschaft aufgrund der Gefahr von Missbildungen nicht gegeben werden. Es sollte eine Kontrazeption während der Einnahme von Vitamin-K-Antagonisten erfolgen.
- Im ersten Trimenon: erhöhtes Risiko für Geburtsschäden und einen Tod des Fötus mit zunehmender Dauer der Gabe von Vitamin-K-Antagonisten
- Größtes Risiko in der 6.-12. Schwangerschaftswoche
- Während des 2. und 3. Trimenon besteht unter der Gabe von Vitamin-K-Antagonisten ein erhöhtes Risiko für eine intrauterine oder unter der Geburt auftretende (zerebrale) Blutung des Fötus aufgrund einer Gerinnungshemmung des fötalen Blutes
Während der Stillzeit sollten die gestillten Kinder prophylaktisch Vitamin K erhalten.
Obwohl eine Schwangerschaft eine Kontraindikation für Vitamin-K-Antagonisten darstellt, gibt es klinische Situationen (z.B. Patientinnen mit einer mechanischen Herzklappe), in denen die Gabe von Vitamin-K-Antagonisten erwogen werden sollte.