Der Rettungsdienst ist ein Arbeitsbereichmit hohen Belastungen, in dem Entscheidungen oft unter Zeitdruck und in körperlich sowie psychisch anspruchsvollen Situationen getroffen werden müssen. Neben medizinischem Fachwissen und einsatztaktischer Kompetenz ist ein solidesVerständnisfürarbeitsrechtlicheundarbeitsschutzrechtlicheGrundlagen unerlässlich. Dies gilt für Mitarbeitende ebenso wie für Führungskräfte. Denn nur, wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann sich im komplexen Geflecht aus Dienstplänen, Einsatzzeiten, Pausenregelungen und Gesundheitsvorgaben sicher bewegen. Das ist besonders relevant im Kontext von Schichtarbeit, wie sie im Rettungsdienst üblich ist, etwa in Form von 12-Stunden-Diensten. Diese bringen sowohl Chancen als auch Risiken mit sich. Überschreitungen gesetzlicher Ruhezeiten, unzureichende Pausen oder fehlende Unterweisungen gefährden nicht nur die Gesundheit der Einsatzkräfte, sondern auch die Patientensicherheit.
Der Artikel gibt einen praxisnahenÜberblick über die wichtigsten arbeits- und arbeitsschutzrechtlichen Regelungen im Rettungsdienst und beleuchtet typische Probleme und deren rechtliche Einordnung. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Schichtplangestaltung, den Anforderungen an Pausen und Ruhezeiten sowie dem Schutz vor psychischer und physischer Überlastung. Ziel ist es, im Interesse der Mitarbeitenden ebenso wie der Arbeitgeber:innen, ein BewusstseinfürrechtlicheMindeststandards zu schaffen und Handlungsmöglichkeitenaufzuzeigen.
Fallbeispiel
Um den Einstieg in das Thema Arbeitsrecht etwas zu erleichtern, wird im Folgenden ein Fall beschrieben, wie er sich im Rettungsdienstalltag ereignen könnte.
Das Szenario
Mit einem ausgedruckten Dienstplan in der Hand betreten zwei Rettungsdienstmitarbeiter das Büro ihres Wachleiters. Sie haben festgestellt, dass sie nach einem 12-stündigen Nachtdienst am Montag (von 19:00 bis 07:00 Uhr) bereits am darauffolgenden Dienstag um 16:00 Uhr erneut eingeteilt sind, also nur neun Stunden nach dem Ende des letzten Dienstes. Beide Kollegen fühlen sich übergangen und machen sich Sorgen um ihre Erholung und ihre Fehleranfälligkeit im Dienst.
Welche Regelungen gibt es?
Ist die Einteilung rechtens?
Gibt es Schutzmechanismen?
Dieses Bild wurde mit der KI-Software ChatGPT (OpenAI) erstellt. Es wurde automatisch generiert und dient ausschließlich illustrativen Zwecken.
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Grundlagen des Arbeitsrechts im RD
Die arbeitsrechtlichenRahmenbedingungen für Mitarbeitende im Rettungsdienst ergeben sich aus allgemeinengesetzlichenRegelungen, tarifvertraglichen Vereinbarungen und dem individuellen Arbeitsvertrag. Dabei sind die unterschiedlichenTrägerstrukturen, etwa kommunale Rettungsdienste, Hilfsorganisationen wie das DRK oder private Anbieter von entscheidender Bedeutung, da sie teils unterschiedlichen Tarifwerken unterliegen. Das Arbeitsrecht ist überwiegend Teil des Zivilrechts, da es das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen regelt. Zugleich enthält es aber auch zahlreiche öffentlich-rechtliche Vorschriften, insbesondere im Bereich des Arbeitsschutzes und der Mitbestimmung. Deshalb spricht man vom Arbeitsrecht oft als einem besonderen Privatrecht mit öffentlich-rechtlicher Prägung. Trotz der verschiedenen rechtlichen Grundlagen gelten bestimmte arbeitsrechtlicheGrundprinzipien überall.
Arbeitsvertrag
Definition
Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ist gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im Paragrafen 611a geregelt:
Der Arbeitsvertrag verpflichtet den Arbeitnehmer zur weisungsgebundenenundfremdbestimmtenArbeitimSinne des Arbeitgebers. Das Weisungsrecht bezieht sich auf Inhalt, Zeit, Ort und Art der Tätigkeit. Weisungsgebunden ist, wer seine Tätigkeit nicht hauptsächlich frei gestalten kann. Der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt von der Tätigkeit ab. Es ist auf die Gesamtheit aller Umstände zu blicken, um festzustellen, ob ein Arbeitsvertrag vorliegt. Die Bezeichnung im Vertrag ist unerheblich, wenn die tatsächliche Durchführung auf ein Arbeitsverhältnis hinweist. Die ZahlungderentsprechendenVergütung ist durch den Arbeitgeber zu leisten.
Der Arbeitsvertrag bildet die zentraleGrundlagedesBeschäftigungsverhältnisses und regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien. Er sollte in schriftlicherForm vorliegen und mindestens die folgendenPunkteenthalten:
Beginn des Arbeitsverhältnisses und ggf. Befristung
Arbeitsort und Tätigkeitsbeschreibung (z. B. „Notfallsanitäter:in im kommunalen Rettungsdienst“)
Arbeitszeitregelung (z. B. 12-Stunden-Schichtsystem, Dienste pro Monat)
Vergütung und Zuschläge (Nachtarbeit, Feiertage, Überstunden)
Dauer der Probezeit und Kündigungsfristen
Verweis auf geltende Tarifverträge, Dienstvereinbarungen oder Betriebsvereinbarungen
Befristete Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse müssen schriftlich festgehalten werden. Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen kann auch ein mündlicher Abschluss beider Seiten ausreichen.
Tarifverträge im Rettungsdienst
Definition
Tarifvertrag
Tarifverträge sind im Tarifvertragsgesetz grundlegend geregelt. Die genauen Regelungen werden durch die Arbeitgeberfestgelegt, wobei ein Tarifvertrag die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht unterschreiten darf.
Tarifverträge regeln Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien. Sie enthalten RechtsnormenfürArbeitsverhältnisse und betrieblicheFragen. Tarifverträge müssenschriftlich abgeschlossen werden.
Je nach Träger gelten unterschiedliche Tarifwerke, die sich insbesondere in Bezug auf Bezahlung, Arbeitszeit und Urlaubsanspruch teils erheblich unterscheiden:
Private Anbieter: teils ohne Tarifbindung oder mit Haustarifverträgen
Diese Tarifverträge enthalten oft eigene Regelungen zu Mehrarbeit, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft und Sonderurlaub. Mitarbeitende sollten den für sie geltenden Tarifvertrag kennen und bei Unklarheiten mit dem Betriebsrat oder einer Gewerkschaft Rücksprache halten.
Weisungsrecht und Mitbestimmung
Arbeitgeber:innen besitzen ein sogenanntes Direktions- bzw. Weisungsrecht, das es ihnen erlaubt, bestimmte Inhalte der Arbeit konkret zu gestalten, beispielsweise Dienstzeiten, Einsatzorte oder Arbeitsabläufe. Dieses Recht ist jedoch durch Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag begrenzt.
In Betrieben mit Betriebsrat bestehen zusätzlich Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), unter anderem bei:
Dienstplangestaltung
Überstundenregelungen
Arbeitsschutzmaßnahmen
Urlaubsplanung
Definition
Betriebsvereinbarungen
Betriebsvereinbarungen sind zweiseitige Rechtsgeschäfte zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Sie enthalten verbindliche Regelungen mit Normwirkung für alle Arbeitnehmer:innen des Betriebs.
Besonderheiten des Berufsbilds
Der Beruf im Rettungsdienst unterscheidet sich deutlich von klassischen Bürotätigkeiten, was auch arbeitsrechtlich relevant ist:
Hohe körperliche Belastung (z. B. Tragen von Patient:innen, unregelmäßiger Schlaf-Wach-Rhythmus)
Psychische Belastung durch Notfälle, Tod und Gewalt
Häufige Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit
Kurze Erholungszeiten zwischen belastenden Einsätzen
Erhöhtes Risiko für Arbeitsunfälle und Infektionen
Diese Aspekte führen zu einer besonderen Verantwortung der Arbeitgeberseite, die sich beispielsweise in Gefährdungsbeurteilungen, geeigneten Ruhezeiten und präventiven Schutzmaßnahmen äußert (siehe Abschnitt Arbeitsschutzrecht).
Haupt- und Nebenleistungspflichten von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen
Ein Arbeitsvertrag begründet für Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in gegenseitige Rechte und Pflichten. Diese lassen sich in Hauptleistungspflichten, die den Kern des Vertrags ausmachen, sowie Nebenpflichten, die das Arbeitsverhältnis absichern und konkretisieren, einteilen.
Hauptleistungspflichten
Nebenleistungspflichten
Arbeitgeber:innen
Vergütung zahlen
Beschäftigungspflicht
Schutz-, Sorgfalts- und Fürsorgepflichten
Pflicht der Urlaubsgewährung
Datenschutzpflicht
Arbeitszeugnisse (Zwischen- und Endzeugnis)
Arbeitnehmer:innen
Erbringen der Arbeitsleistung
Verschwiegenheitspflicht
Treuepflicht
Bestechlichkeitsverbot
Schadenersatzpflicht
Schutz des Arbeitgebereigentums
Pflicht zur Auskunft, Rechenschaft und Herausgabe
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Arbeitszeitrecht und Schichtdienst
Im Rettungsdienst gehört Schichtarbeit zum Alltag, vor allem in der Notfallrettung mit einer Besetzung rund um die Uhr. VieleDienste sind im 12-Stunden-Modell organisiert, manchmal auch darüber hinaus, etwa bei Dienstübergaben oder Einsätzen kurz vor Schichtende. Das Arbeitszeitrecht legt fest, wie lange gearbeitet werden darf, wann Pausen zu gewähren sind und welche Ruhezeiten zwingend einzuhalten sind. Diese Regelungen dienen dem Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden und der Sicherheit der Patientinnen und Patienten, da übermüdete Einsatzkräfte ein erhebliches Risiko für alle Beteiligten darstellen.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bildet den rechtlichen Rahmen für alle Arbeitszeitregelungenin Deutschland. Wichtige Kernpunkte sind:
Maximale tägliche Arbeitszeit:
Grundsätzlich 8 Stunden täglich
Ausdehnung auf bis zu 10 Stunden möglich, wenn innerhalb von 6 Monaten im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschritten werden
Wöchentliche Höchstarbeitszeit:
Maximal 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt (inkl. Überstunden)
Mit Ausnahmen bei tarifvertraglicher Regelung, z. B. bis zu 60 Stunden, mit Ausgleich
Ruhezeit nach dem Dienst (§ 5 ArbZG):
Mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit nach Dienstende
Verkürzungen nur in sehr wenigen Sonderfällen erlaubt (z. B. Notfallrettung, nicht aber Krankentransport)
Verkürzte Ruhezeiten müssen durch Verlängerung anderer Ruhezeiten ausgeglichen werden
Pausenregelung (§ 4 ArbZG):
Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit: mindestens 30 Minuten Pause
Bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit: mindestens 45 Minuten Pause
Pausen dürfen in mehrere Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden
Besonderheiten bei 12-Stunden-Schichten
12-Stunden-Schichten sind im Rettungsdienst weit verbreitet, da sie eine günstigere Dienstplanung und längere Freizeitblöcke ermöglichen. Arbeitsrechtlich sind sie nicht pauschal verboten, aber es gelten bestimmte Bedingungen und Grenzen.
Zulässigkeit unter bestimmten Voraussetzungen:
Durchschnittliche Arbeitszeit darf nicht dauerhaft über 8 Stunden täglich liegen
Ausgleich muss innerhalb von 6 Monaten erfolgen (z. B. durch zusätzliche freie Tage)
Pause von 45 Minuten sind Pflicht → realistische Einhaltung muss gewährleistet sein
11 Stunden Ruhezeit nach Dienstende muss eingehalten werden (auch bei freiwilligem Schichttausch)
Merke
Typische Probleme in der Praxis
Einsätze kurz vor Schichtende → Verlängerung des Dienstes ohne sofortigen Ausgleich
Verkürzte Ruhezeit zwischen zwei 12-Stunden-Schichten (z. B. bei Überstunden)
Keine echte Pause möglich, da Einsatzaufkommen zu hoch oder kein geeigneter Pausenraum verfügbar
Dienstplan mit zu vielen aufeinanderfolgenden 12-Stunden-Diensten → Gefahr von Übermüdung und Fehlern
Was bedeutet das für die Praxis?
Führungskräfte und Dienstplaner:innen im Rettungsdienst müssen gesetzliche Vorgaben einhalten. Das gilt auch bei Personalmangel. Mitarbeitende haben Anspruchauf ihre Pausen und Ruhezeiten.
Praktische Hinweise:
Pausen müssen planbar und realistisch einhaltbar sein (z. B. geplante Pausenzeit im Dienstverlauf) → in der Notfallrettung praktisch schwer umzusetzen
Ruhezeiten dürfen nicht durch kurzfristige Änderungen im Dienstplan verkürzt werden
Dienstplan sollte ausreichende Regenerationsphasen (z. B. nach Nachtschichtblock) enthalten
Bei wiederholten Verstößen empfiehlt sich eine Dokumentation und die Einschaltung des Betriebsrats
Info
Rettungsdienstrealität trifft auf gesetzliche Vorschriften
Das Arbeitszeitrecht lässt sich im Schichtdienst des Rettungsdienstes nicht immer reibungslos umsetzen, etwa bei 12-Stunden-Schichten. Gesetzliche Vorgaben stoßen hier oft auf die Realität des Einsatzalltags. Gründe sind ein hohes Einsatzaufkommen, Personalmangel, fehlerhafte Personalplanung oder Ausfälle anderer Rettungsmittel. Auch wenn gute Ideen und Änderungsversuche nicht immer umsetzbar sind, muss dennoch auf ausreichenden Ausgleich geachtet werden.
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Arbeitsschutzrecht
Der Rettungsdienst ist körperlich und seelisch stark belastend. Das Arbeitsrecht und das Arbeitsschutzrecht regeln den Schutz der Mitarbeitenden. Arbeitgebende müssen für Gesundheit und Sicherheit sorgen. Schichtarbeit, schwere Belastung, Infektionsgefahr und emotionale Einsätze machen den Arbeitsschutz besonders wichtig. Arbeitsschutz ist Pflicht und nicht freiwillig.
Gesetzliche Grundlagen
Zentrale Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes sind:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
Regelt die allgemeinen Pflichten von Arbeitgeber:innen zum Schutz der Gesundheit
Konkrete Vorgaben zur Unfallverhütung und zum Umgang mit Gefährdungen im Rettungsdienst
Kündigungsschutzgesetz (KSchG):
Schützt Arbeitnehmer:innen vor sozial ungerechtfertigter Kündigung
Mutterschutzgesetz (MuSchG):
Schützt die Gesundheit von Schwangeren und ihres ungeborenen Kindes am Arbeitsplatz
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG):
Regelt Arbeitszeiten und Schutzvorschriften für unter 18-Jährige in Ausbildung oder Beschäftigung
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG):
Schützt Beschäftigte vor Diskriminierung aufgrund von persönlichen Merkmalen (z. B. Geschlecht, Herkunft, Religion, Alter, Behinderung, sexuelle Identität)
Arbeitszeitgesetz (ArbZG):
Begrenzt die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit und regelt Pausen- sowie Ruhezeiten
Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG):
Regelt Inverkehrbringen, sichere Anwendung, Überwachung und Meldepflicht von Medizinprodukten in Deutschland
Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV):
Regelt Betrieb, Wartung, Prüfung und Einweisung von Medizinprodukten
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV):
Schützt Beschäftigte beim Umgang mit chemischen oder gefährlichen Stoffen
Biostoffverordnung (BioStoffV):
Regelt Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Mikroorganismen (z.B. Viren oder Bakterien)
Pflichten der Arbeitgeber:innen
Arbeitgebende sind gesetzlichverpflichtet, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass eine GefährdungderBeschäftigtenmöglichstvermieden oder zumindest minimiert wird. Im Rettungsdienst bedeutet das unter anderem:
Gefährdungsbeurteilungen (§ 5 ArbSchG)
Pflicht zur regelmäßigen Beurteilung aller relevanten Gefährdungen (z. B. körperliche Belastung, Nachtarbeit, Infektionsrisiken, psychische Belastung)
Muss dokumentiert und regelmäßig aktualisiert werden – auch bei Schichtsystemen oder neuer Technik
Grundlage für konkrete Schutzmaßnahmen (z. B. Pausengestaltung, technische Hilfsmittel)
Unterweisungen (§ 12 ArbSchG)
Einweisung in Sicherheit und Gesundheitsschutz vor Arbeitsbeginn und mindestens jährlich
Inhalte sind u. a.:
Infektionsschutz (z. B. bei SARS-CoV-2, MRSA, HIV)
Verhalten bei Angriffen oder verbaler Gewalt
Rückenschonendes Arbeiten und richtiges Heben
Umgang mit Gefahrstoffen und Medikamenten
Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
Muss kostenlos und in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt werden
Beispiele:
Warnschutzkleidung, Helm, Sicherheitsschuhe
Schutzhandschuhe, Atemschutzmasken, Schutzbrillen
Einmalschutzkleidung bei infektiösen Patient:innen
Jugendliche: Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes
Ältere oder vorerkrankte Mitarbeitende: Anpassung der Arbeitsbedingungen bei Bedarf (z.B. keine Nachtschichten)
Mitverantwortung der Beschäftigten
Auch Beschäftigte im Rettungsdienst haben Pflichten im RahmendesArbeitsschutzes. Sie sind gesetzlich verpflichtet:
Die zur Verfügung gestellte PSA bestimmungsgemäß zu benutzen
Mängel oder Gefahrenquellen unverzüglich zu melden
An erforderlichen Unterweisungen teilzunehmen
Die allgemeinen Sicherheits- und Hygieneregeln einzuhalten
Info
Trotz klarer gesetzlicher Vorgaben gibt es in der Praxis häufigDefizite:
Fehlende oder veraltete Gefährdungsbeurteilungen
Keine oder unzureichende Unterweisungen, v. a. bei neuen Mitarbeitenden
Fehlende Rückzugsmöglichkeiten für Pausen
Unklare Prozesse im Umgang mit aggressiven Patient:innen
Fehlende Angebote für psychologische Nachsorge (z. B. nach belastenden Einsätzen)
Tipp
Arbeitsschutz ist kein „Nice-to-have“ - sondern Pflicht
Arbeitsschutz ist keine freiwillige Zusatzleistung, sondern eine gesetzliche Pflicht. Mitarbeitende sollten ihre Rechte kennen und auf deren Einhaltung bestehen. Führungskräfte tragen eine besondere Verantwortung und können auch strafrechtlich belangt werden, wenn sie Schutzmaßnahmen unterlassen oder Gefährdungen ignorieren.
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Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden
Neben den umfangreichenPflichtender Arbeitgeber:innen im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes tragen auch die Beschäftigten im Rettungsdienst Verantwortung. Das Arbeitsschutzgesetz (§ 15 ArbSchG) betont ausdrücklich die Mitwirkungspflichtder Arbeitnehmer:innen, um den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dabei geht es nicht nur darum, Schutzmaßnahmen einzuhalten, sondern auch darum, Rechte aktiv wahrzunehmen, beispielsweise bei Überlastung, Sicherheitsmängeln oder unzulässigen Dienstanweisungen. In der Praxis fehlt es jedoch oft an Wissen über die eigenen Rechte – oder an dem Mut, diese durchzusetzen.
Rechte der Mitarbeitenden
Pflichten der Mitarbeitenden
Recht auf Arbeitszeitnachweis:
Anspruch auf vollständige Dokumentation von Arbeitsbeginn- und -ende, Pausen sowie Überstunden
Schutz vor unzulässiger Mehrarbeit oder Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz
Einhalten von Arbeits- und Gesundheitsschutzvorgaben:
Beachten von Hygienestandards, Schutzmaßnahmen im Straßenverkehr, ergonomisches Arbeiten
Recht auf Pausen und Ruhezeiten:
Gesetzlich festgelegte Pausen- und Ruhezeiten dürfen nicht unterschritten werden
Auch bei hoher Einsatzdichte muss eine realistische Pausengestaltung möglich sein
Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme im Team:
Besonders bei belastenden Einsatzsituationen wichtig für ein funktionierendes Arbeitsumfeld
Recht auf Unterweisung und Schulung:
Regelmäßige Sicherheitseinweisungen, z. B. zu Infektionsschutz
Muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und mindestens jährlich wiederholt werden
Teilnahme an Unterweisungen und Schulungen:
Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme an Sicherheitsunterweisungen
Recht auf persönliche Schutzausrüstung (PSA):
Arbeitgeber:innen müssen alle erforderlichen PSAkostenfrei und in funktionalem Zustand bereitstellen
Verwendung der zur Verfügung gestellten PSA:
z. B. Tragen von Schutzkleidung, Handschuhen und Sicherheitsausrüstung entsprechend der Gefährdungslage
Recht auf Gesundheitsvorsorge:
Insbesondere bei regelmäßiger Nachtarbeit besteht ein Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Bei gesundheitlichen Bedenken kann ein Antrag auf Versetzung aus dem Nachtdienst gestellt werden
Meldepflicht bei Gefährdungen oder Mängeln:
Z. B. defekte Ausrüstung, fehlende PSA, unklare Einsatzprotokolle, übermäßige Dienstbelastung
Auch psychische Belastungen oder Übermüdung sollten aktiv angesprochen werden
Recht auf Beschwerde bei Missständen (§ 17 ArbSchG):
Beschäftigte dürfen sich bei zuständigen Stellen beschweren, ohne Benachteiligung befürchten zu müssen
Ansprechpartner können sein: Wachleitung, Betriebsrat, Sicherheitsbeauftragte, Berufsgenossenschaft
Achtung
Wer Schutzmaßnahmen missachtet, gefährdet sich selbst, Kolleg:innen und Patient:innen. Gesetzliche Vorgaben dürfen nicht ignoriert werden. Arbeitgeber:innen können arbeitsrechtliche Konsequenzen ziehen. Das gilt besonders bei Nichtverwendung der PSA oder Missachtung von Hygienevorgaben.
Tipp
Fazit
Arbeits- und Gesundheitsschutz geht alle an. Grundlage ist das Wissen über die eigenen Rechte. Ebenso wichtig ist die Verantwortung für sich und andere. Wer informiert handelt, schützt die eigene Gesundheit. Gleichzeitig stärkt dies die Qualität und Sicherheit des Teams.
Fachkraft für Arbeitssicherheit / Sicherheitsbeauftragte:r der Wache
Personalrat oder Gleichstellungsbeauftragte:r im öffentlichen Dienst
Berufsgenossenschaft
Betriebsarzt:ärztin
Gewerkschaft ver.di – Bereich Gesundheit und Soziales
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Besonderheiten und Herausforderungen
Der Arbeitsalltag im Rettungsdienst unterscheidet sich deutlich von dem vieler anderer Berufe im Gesundheitswesen. Unregelmäßige Arbeitszeiten, eine hohe körperliche und psychische Belastung, Arbeiten unter Zeitdruck sowie in unvorhersehbaren Situationen stellen besondere Anforderungen an die Einsatzkräfte und an den Arbeitsschutz. Trotz klarer gesetzlicher Vorgaben kommt es immer wieder zu Missständen, die die Gesundheit der Mitarbeitenden langfristig gefährden und zu einer erhöhten Fluktuation im Beruf führen können. In diesem Abschnitt werden zentrale Herausforderungen beleuchtet, mit besonderem Fokus auf Schichtarbeit, Pausenregelungen und psychische Belastungen.
Merke
Belastung durch Schichtarbeit und Nachtarbeit
Schichtdienste, besonders 12-Stunden-Schichten oder Schichtmodelle mit wechselnden Früh-, Spät- und Nachtdiensten, stören den Schlaf-Wach-Rhythmus. Nachtarbeit gilt nach Gesetz als besonders schutzwürdig, da sie ein erhöhtes Gesundheitsrisiko birgt
Typische Belastungen durch Schichtarbeit:
Erhöhtes Risiko für Schlafstörungen, Magen-Darm-Beschwerden und kardiovaskuläre Erkrankungen
Beeinträchtigung von Sozialleben und Work-Life-Balance
Erhöhte Fehleranfälligkeit bei Übermüdung, insbesondere in der Nacht
Häufig fehlende ausreichende Regeneration bei engen Dienstfolgen
Schutzmaßnahmen (Auswahl):
Arbeitgeber:innen müssen Nachtarbeit besonders bewerten und arbeitsmedizinisch begleiten
Anspruch auf Gesundheitsvorsorge (§ 6 ArbZG) bei regelmäßiger Nachtarbeit
Nachgewiesene gesundheitliche Probleme durch Nachtarbeit → Anspruch auf Versetzung auf Tagarbeit, soweit betrieblich möglich
Psychische und emotionale Belastung
Rettungsdienstmitarbeitende sind regelmäßig mit hoch belastenden Situationen konfrontiert, etwa mit schweren Unfällen, Reanimationen, Kindesnotfällen oder dem Tod von Patient:innen. Auch der Umgang mit aggressiven oder psychisch auffälligen Personen kann zur Belastung werden.
Mögliche Folgen:
Sekundärtraumatisierung
Erhöhtes Burnout-Risiko
Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS)
Anhaltende emotionale Erschöpfung und Demotivation
Erforderliche Schutzmaßnahmen:
Niedrigschwelliger Zugang zu psychologischer Unterstützung, z. B. durch PSNV-E (Psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte)
Supervisionen und Debriefings nach kritischen Einsätzen
Schulungen zum Umgang mit Belastungssituationen und zum Selbstschutz
Sensibilisierung von Führungskräften für Warnzeichen psychischer Überlastung
Pausenregelung und Pausenräume - Realität vs. Anspruch
Obwohl das ArbeitszeitgesetzklarePausenregelungen vorgibt, zeigt sich im Rettungsdienst häufig eine DiskrepanzzwischenTheorieundPraxis. In vielen Regionen ist es nicht üblich oder organisatorisch nicht möglich, echte Pausen zu gewährleisten.
Häufige Probleme:
Keine echte Pause möglich → ständige Alarmbereitschaft
Pausenräume fehlen oder sind unzureichend ausgestattet
Pausen müssen im Fahrzeug, auf Parkplätzen oder in der Rettungswache improvisiert stattfinden
Keine Kompensation nicht genommener Pausen
Rechtlicher Rahmen:
Pausen sind arbeitsrechtlich verbindlich, auch bei Schichtarbeit
Bereitschaftsdienst oder Standby ist nicht gleichbedeutend mit Pause
Arbeitgeber:innen müssen organisatorisch sicherstellen, dass Pausen realistisch möglich sind
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Prüfungswissen
Grundlagen des Arbeitsrechts im RD:
Der Arbeitsvertrag bildet die zentraleGrundlagedesBeschäftigungsverhältnisses und regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien
Tarifverträge regeln Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien. Sie enthalten RechtsnormenfürArbeitsverhältnisse und betrieblicheFragen. Tarifverträge müssenschriftlich abgeschlossen werden
Arbeitgeber:innen besitzen ein sogenanntes Direktions- bzw. Weisungsrecht, das es ihnen erlaubt, bestimmte Inhalte der Arbeit konkret zu gestalten, beispielsweise Dienstzeiten, Einsatzorte oder Arbeitsabläufe
Definition
Betriebsvereinbarungen
Betriebsvereinbarungen sind zweiseitige Rechtsgeschäfte zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Sie enthalten verbindliche Regelungen mit Normwirkung für alle Arbeitnehmer:innen des Betriebs.
Haupt- und Nebenleistungspflichten von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen
Hauptleistungspflichten
Nebenleistungspflichten
Arbeitgeber:innen
Vergütung zahlen
Beschäftigungspflicht
Schutz-, Sorgfalts- und Fürsorgepflichten
Pflicht der Urlaubsgewährung
Datenschutzpflicht
Arbeitszeugnisse (Zwischen- und Endzeugnis)
Arbeitnehmer:innen
Erbringen der Arbeitsleistung
Verschwiegenheitspflicht
Treuepflicht
Bestechlichkeitsverbot
Schadenersatzpflicht
Schutz des Arbeitgebereigentums
Pflicht zur Auskunft, Rechenschaft und Herausgabe
Arbeitszeitrecht und Schichtdienst:
Max. tägliche Arbeitszeit: 8 Stunden, Ausweitung auf 10 Stunden möglich (wenn im Durchschnitt 8 Stunden in 6 Monaten/24 Wochen eingehalten wird)
Wöchentliche Arbeitszeit: Maximal 48 Stunden, mit Tarifausnahmen bis 60 Stunden möglich (mit Ausgleich)
Ruhezeit: Mind. 11 Stunden nach Dienstende (§ 5 ArbZG), Verkürzung nur in Ausnahmen (z. B. Notfallrettung)
Pausen (§ 4 ArbZG):
6 Stunden → mindestens 30 Minuten
9 Stunden → mindestens 45 Minuten
Aufteilbar in Abschnitte von ≥ 15 Min
Merke
Besonderheiten bei 12-Stunden-Schichten
12-Stunden-Schichten sind im Rettungsdienst weit verbreitet, da sie eine günstigere Dienstplanung und längere Freizeitblöcke ermöglichen. Arbeitsrechtlich sind sie nicht pauschal verboten, aber es gelten bestimmte Bedingungen und Grenzen.
Zulässigkeit unter bestimmten Voraussetzungen:
Durchschnittliche Arbeitszeit darf nicht dauerhaft über 8 Stunden täglich liegen
Ausgleich muss innerhalb von 6 Monaten erfolgen (z. B. durch zusätzliche freie Tage)
Pause von 45 Minuten sind Pflicht → realistische Einhaltung muss gewährleistet sein
11 Stunden Ruhezeit nach Dienstende muss eingehalten werden (auch bei freiwilligem Schichttausch)
Arbeitgebende sind gesetzlichverpflichtet, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass eine GefährdungderBeschäftigtenmöglichstvermieden oder zumindest minimiert wird
Arbeitsschutz = Pflicht
Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden:
Rechte der Mitarbeitenden
Pflichten der Mitarbeitenden
Recht auf Arbeitszeitnachweis:
Anspruch auf vollständige Dokumentation von Arbeitsbeginn- und -ende, Pausen sowie Überstunden
Schutz vor unzulässiger Mehrarbeit oder Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz
Einhalten von Arbeits- und Gesundheitsschutzvorgaben:
Beachten von Hygienestandards, Schutzmaßnahmen im Straßenverkehr, ergonomisches Arbeiten
Recht auf Pausen und Ruhezeiten:
Gesetzlich festgelegte Pausen- und Ruhezeiten dürfen nicht unterschritten werden
Auch bei hoher Einsatzdichte muss eine realistische Pausengestaltung möglich sein
Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme im Team:
Besonders bei belastenden Einsatzsituationen wichtig für ein funktionierendes Arbeitsumfeld
Recht auf Unterweisung und Schulung:
Regelmäßige Sicherheitseinweisungen, z. B. zu Infektionsschutz
Muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und mindestens jährlich wiederholt werden
Teilnahme an Unterweisungen und Schulungen:
Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme an Sicherheitsunterweisungen
Recht auf persönliche Schutzausrüstung (PSA):
Arbeitgeber:innen müssen alle erforderlichen PSAkostenfrei und in funktionalem Zustand bereitstellen
Verwendung der zur Verfügung gestellten PSA:
z. B. Tragen von Schutzkleidung, Handschuhen und Sicherheitsausrüstung entsprechend der Gefährdungslage
Recht auf Gesundheitsvorsorge:
Insbesondere bei regelmäßiger Nachtarbeit besteht ein Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Bei gesundheitlichen Bedenken kann ein Antrag auf Versetzung aus dem Nachtdienst gestellt werden
Meldepflicht bei Gefährdungen oder Mängeln:
Z. B. defekte Ausrüstung, fehlende PSA, unklare Einsatzprotokolle, übermäßige Dienstbelastung
Auch psychische Belastungen oder Übermüdung sollten aktiv angesprochen werden
Recht auf Beschwerde bei Missständen (§ 17 ArbSchG):
Beschäftigte dürfen sich bei zuständigen Stellen beschweren, ohne Benachteiligung befürchten zu müssen
Ansprechpartner können sein: Wachleitung, Betriebsrat, Sicherheitsbeauftragte, Berufsgenossenschaft
Besonderheiten und Herausforderungen:
Merke
Belastung durch Schichtarbeit und Nachtarbeit
Schichtdienste, besonders 12-Stunden-Schichten oder Schichtmodelle mit wechselnden Früh-, Spät- und Nachtdiensten, stören den Schlaf-Wach-Rhythmus. Nachtarbeit gilt nach Gesetz als besonders schutzwürdig, da sie ein erhöhtes Gesundheitsrisiko birgt
Typische Belastungen durch Schichtarbeit:
Erhöhtes Risiko für Schlafstörungen, Magen-Darm-Beschwerden und kardiovaskuläre Erkrankungen
Beeinträchtigung von Sozialleben und Work-Life-Balance
Erhöhte Fehleranfälligkeit bei Übermüdung, insbesondere in der Nacht
Häufig fehlende ausreichende Regeneration bei engen Dienstfolgen
Hohe psychische und emotionale Belastung
Häufig schwierige Pausenregelung, vor allem in der Notfallrettung
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