Die Kindervorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen) sind gesetzlich vorgeschriebene Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle Kinder haben Anspruch auf diese Leistungen, die der frühzeitigen Erkennung von körperlichen, geistigen und psychosozialen Entwicklungsstörungen sowie chronischen Erkrankungen dienen. Ziel ist es, durch frühzeitige Intervention bleibende Schäden zu vermeiden oder deren Ausmaß zu reduzieren.
Die Ergebnisse der Untersuchungen werden im sogenannten gelben Kinderuntersuchungsheft dokumentiert, das in der Regel direkt nach der Geburt ausgehändigt wird. In den ersten sechs Lebensjahren sind zehn Untersuchungen (U1 bis U9 sowie U7a) in definierten Zeitintervallen vorgesehen. Hinzu kommt die Jugendgesundheitsuntersuchung (J1) im Alter von etwa 12–14 Jahren.
Gesetzlich vorgesehene Vorsorgeuntersuchungen:
- U1–U9 (vom Neugeborenenalter bis zum 6. Lebensjahr)
- U7a (zusätzliche Untersuchung zwischen U7 und U8)
- J1 (Jugenduntersuchung zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr)
Freiwillige Zusatzuntersuchungen (keine Kassenleistung, je nach Krankenkasse):
- U10 (zwischen 7 und 8 Jahren)
- U11 (zwischen 9 und 10 Jahren)
- J2 (zwischen 16 und 17 Jahren)
Jede Vorsorgeuntersuchung umfasst:
- Anamnese: inklusive familiärer, sozialer und entwicklungsbezogener Aspekte
- Körperliche Untersuchung: allgemeiner Status, Gewicht, Größe, Motorik, Organsysteme
AchtungZu jedem Vorsorgetermin gehören die Messungen der Perzentilen für Größe, Gewicht und Kopfumfang!
- Beratung der Eltern: altersentsprechende Themen wie Ernährung, Unfallprävention, Impfschutz, Mediennutzung
- Standardisierte Tests und Screenings je nach Alter
- Impfstatus und Impfberatung: nach STIKO-Empfehlungen
Ein besonderer Fokus liegt auf der Erkennung von Entwicklungsverzögerungen, Sprachstörungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie angeborenen Erkrankungen.
TippGerade bei Vorsorgeuntersuchungen sind empathische Kommunikation und vertrauensvolle Beziehungsgestaltung entscheidend. Ärzt:innen sollten:
- Eltern aktiv zur Teilnahme motivieren, auch bei Terminen außerhalb des gesetzlichen Pflichtprogramms
- Auf impfkritische oder skeptische Eltern eingehen, ohne zu moralisieren – evidenzbasierte Aufklärung steht im Vordergrund
- Entwicklungsverzögerungen sensibel ansprechen und Hilfsangebote vermitteln
- Warnzeichen für Überforderung, Vernachlässigung oder Gewalt erkennen und ggf. interdisziplinär handeln
InfoBesonderheiten bei Kindern mit Migrationshintergrund oder Fluchterfahrung
Kinder mit Migrations- oder Fluchthintergrund können besondere Herausforderungen mitbringen, etwa:
- Sprachbarrieren: Einsatz von Dolmetscher:innen oder mehrsprachigem Material
- Unvollständige oder fehlende Dokumentation: Impfstatus rekonstruieren, körperliche Untersuchung intensivieren
- Psychosoziale Belastungen: Traumatische Vorerfahrungen, unsichere Wohnsituation oder Zugangshürden zum Gesundheitssystem beachten
Diese Kinder profitieren besonders von engmaschiger medizinischer Begleitung und interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Sozialdiensten, Schulen oder Jugendämtern.
Früherkennungsprogramme innerhalb der Kindervorsorge

Folgende spezifische Früherkennungsmaßnahmen sind Bestandteil ausgewählter U-Untersuchungen:
- Pulsoxymetrie-Screening zur Erkennung kritischer angeborener Herzfehler (meist im Rahmen der U1 oder U2)
- spO2 <90%: Screening positiv, unmittelbare fachärztliche Vorstellung (z.B. Kinderkardiologie oder Neonatologie)
- spO2 90–95%: Kontrolle innerhalb von 2 Stunden
- ≥96%: Screening negativ, keine weitere Kontrolle
- <96%: Screening positiv, unmittelbare fachärztliche Vorstellung (z.B. Kinderkardiologie oder Neonatologie)
- spO2 ≥96%: Screening negativ, keine weitere Kontrolle
- Erweitertes Neugeborenenscreening auf metabolische und endokrine Erkrankungen (inkl. Mukoviszidose)
- Neugeborenen-Hörscreening
- Sonografie der Hüftgelenke zur Erkennung von Hüftdysplasie/-luxation (i. d. R. bei der U3)
- Entwicklungsdiagnostik mit standardisierten Verfahren (z. B. zur Erfassung der Grob- und Feinmotorik, Sprache, Kognition)
- Sehtest (ab U7a bzw. bei Auffälligkeiten auch früher)
- Erfassung des Pubertätsstadiums (v. a. im Rahmen der J1)
Übersicht der Kindervorsorgeuntersuchungen
| Untersuchung | Alter / Zeitpunkt | Inhalte | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| U1 | Direkt nach Geburt | Vitalitätskontrolle, APGAR-Score, erste klinische Untersuchung, Vitamin-K-Prophylaxe (1. Dosis) | Keine Elternanwesenheit; Dokumentation im Kreißsaal |
| U2 | 3.–10. Lebenstag | Ganzkörperstatus, Neugeborenenscreening (inkl. Hörtest, Stoffwechsel), Hüftscreening, Vitamin-K-Prophylaxe (2. Dosis) | Meldung ans Einwohnermeldeamt bei Nichtwahrnehmung |
| U3 | 4.–5. Lebenswoche | Gewichtszunahme, Hüftsonografie, Reflexe, Ernährungsberatung, Vitamin-K-Prophylaxe (3. Dosis) | Beginn der Impfberatung |
| U4 | 3.–4. Lebensmonat | Motorik, soziale Interaktion, Reaktion auf Geräusche | Beginn der Impfserie (6-fach-Impfung) |
| U5 | 6.–7. Lebensmonat | Beweglichkeit, Greifverhalten, Blickkontakt, erste Beikostberatung | Förderung der Interaktion mit den Eltern |
| U6 | 10.–12. Lebensmonat | Stehversuche, Sprache: Silbenverdopplungen (la la, da da), Feinmotorik, Unfallverhütung, Impffortschritt | Masernimpfung ab 11. Monat empfohlen |
| U7 | 21.–24. Lebensmonat (bis 2 Jahre) | Wortschatz, Sprachverständnis: Zweiwortsätze, freies Laufen, Selbstständigkeit | Früherkennung von Sprachentwicklungsstörungen |
| U7a | 34.–36. Lebensmonat (bis 3 Jahre) | Erweiterte Sprach- und Verhaltensbeurteilung (eigener Name), Sehvermögen | Früherkennung von Sehstörungen und sozialen Auffälligkeiten |
| U8 | 46.–48. Lebensmonat (bis 4 Jahre) | Körperkoordination: Einbeinstand, Sprache, Verhalten, Hörtest, Zahngesundheit | Vorbereitung auf den Kindergarten |
| U9 | 60.–64. Lebensmonat (etwa mit 5 Jahren) | Schulreife, Motorik, Sprache, Verhalten, Visusprüfung, Impfstatus, Harnbefund | Schuluntersuchung möglich |
| U10 | 7–8 Jahre | Lese-Rechtschreib-Schwäche, Schulprobleme, Verhaltensauffälligkeiten | Keine gesetzliche Kassenleistung (je nach Kasse freiwillig) |
| U11 | 9–10 Jahre | Medienverhalten, Schulleistungen, Sozialisationsprobleme | Optional; Fokus auf psychosoziale Gesundheit |
| J1 | 12–14 Jahre | Pubertätsentwicklung, Sexualaufklärung, Impfstatus, psychosoziale Beratung, Essstörungen | Letzte gesetzlich empfohlene Vorsorgeuntersuchung |
| J2 | 16–17 Jahre | Haltungsfehler, Hautprobleme, Pubertäts- und Sexualitätsfragen, Berufsberatung, Impfstatus | Keine Kassenleistung – abhängig von Krankenkasse |
MerkeMerkhilfe für die U-Untersuchungen:
- U1 = 1. Tag
- U2 = 1. Woche
- U3 = 1. Monat
- U4 = 1. Vierteljahr
- U5 = 1. Halbjahr
- U6 = 1. Jahr
InfoDie U10 und U11 dienen dazu, Entwicklungsauffälligkeiten sowie Anzeichen von Vernachlässigung bei Kindern frühzeitig zu erkennen – insbesondere, weil zwischen der U9 (im 5. bis 6. Lebensjahr) und der J1 eine lange Lücke ohne weitere Vorsorgeuntersuchungen besteht!
Die Dokumentation der Vorsorgeuntersuchungen erfolgt im Gelben Heft und/oder digital durch das Pilotprojekt des E-U-Hefts.

InfoFehlende Vorsorge – was tun?
Werden gesetzlich empfohlene Kindervorsorgeuntersuchungen – insbesondere U5 bis U9 – nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums wahrgenommen, kann dies vom Kinderarzt bzw. der Kinderärztin an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. In einigen Bundesländern besteht eine Meldepflicht bei Versäumnis, um eine mögliche Kindeswohlgefährdung frühzeitig zu erkennen. Eltern sollten bei versäumten Terminen aktiv zur Nachholung motiviert und über die Bedeutung der Vorsorge aufgeklärt werden. In Einzelfällen kann eine Einbindung des Jugendamts erfolgen.
Ergänzend zu den U-Untersuchungen erfolgt die zahnärztliche Vorsorge als separate Kassenleistung:
- Frühkindliche Zahnarzttermine (0–6 Jahre):
- 6 Vorsorgeuntersuchungen inkl. Anleitung zur Zahnpflege, Fluoridierung
- Individualprophylaxe (6–18 Jahre):
- 2x jährlich möglich
- Bonusheft-Eintrag relevant für spätere Zahnersatzkosten
Um die Zahl an Injektionen möglichst gering zu halten, sollten für die Impfungen möglichst Kombinationsimpfstoffe verwendet werden. Nicht zum empfohlenen Zeitpunkt durchgeführte Impfungen sollten schnellstmöglich nachgeholt werden!

Die Schuleignungsuntersuchung ist eine präventive Untersuchung vor der Einschulung durch Kinder- und Jugendärzt:innen des Gesundheitsamtes, meist im Alter von 5–6 Jahren. Sie dient der Beurteilung, ob ein Kind körperlich, kognitiv, sprachlich und sozial-emotional ausreichend entwickelt ist, um erfolgreich am Schulunterricht teilzunehmen.
Zentrale Inhalte der Untersuchung:
- Anamnese: Impfstatus, Vorerkrankungen, Entwicklungsschritte
- Körperliche Untersuchung: Hör- und Sehtest, Motorik, Wachstum
- Entwicklungsdiagnostik: Sprachverständnis, Konzentration, visuo-motorische Koordination, Zahlen- und Mengenverständnis
- Sozialverhalten: Gruppenfähigkeit, emotionale Reife
Zeichen für Schulreife:
- Kognitiv: Zählen, Farben/Formen erkennen, Merkfähigkeit
- Sozial: Gruppenfähigkeit, Regelverständnis, Frustrationstoleranz
- Emotional: Trennungsfähigkeit, Selbstkontrolle
- Motorisch: Stifthaltung, Schneiden, Balancieren
- Körperlich: Gutes Seh- und Hörvermögen, Ausdauer
- Motivation: Neugier, Lernfreude, grundlegende Selbstständigkeit
- Kinder-Richtlinie: Richtlinie zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern, Gemeinsamer Bundesausschuss
- Impfkalender der Ständigen Impfkommission, Robert Koch-Institut
