Das Krankenpflegepraktikum ist ein verpflichtender Bestandteil des Medizinstudiums in Deutschland und bietet wichtige Einblicke in die Pflege und den Krankenhausalltag. Es dient der Entwicklung praktischer Fähigkeiten sowie dem Verständnis für die Zusammenarbeit mit Pflegekräften und der Empathie gegenüber Patient:innen.
Typische Tätigkeiten umfassen die Grundpflege und das Messen von Vitalwerten.
Das Praktikum muss in einer Krankenpflegeanstalt absolviert werden und ist in seiner Dauer und Struktur an gewisse rechtliche Rahmenbedingungen geknüpft.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Achtung
Die rechtlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen können je nach Bundesland variieren. Vor dem Krankenpflegepraktikum sollte man sich über die Bedingungen im jeweils zuständigen Bundesland informieren.
„(1) Der dreimonatige Krankenpflegedienst (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3) ist vor Beginn des Studiums oder während der unterrichtsfreien Zeiten des Studiums vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung mit einem vergleichbaren Pflegeaufwand abzuleisten. Er hat den Zweck, den Studienanwärter oder Studierenden in Betrieb und Organisation eines Krankenhauses einzuführen und ihn mit den üblichen Verrichtungen der Krankenpflege vertraut zu machen. Der Krankenpflegedienst kann in drei Abschnitten zu jeweils einem Monat abgeleistet werden.
(2) Auf den Krankenpflegedienst sind anzurechnen:
eine krankenpflegerische Tätigkeit im Sanitätsdienst der Bundeswehr oder in vergleichbaren Einrichtungen,
2. eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres nach den Vorschriften des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres oder nach den Vorschriften des Jugendfreiwilligendienstegesetzes,
3. eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes nach den Vorschriften des Bundesfreiwilligendienstgesetzes,
4. eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines Zivildienstes nach den Vorschriften des Zivildienstgesetzes,
5. eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Hebamme oder Entbindungspfleger, als Rettungsassistentin oder Rettungsassistent, als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter, in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege, als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann sowie eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe.
(3) Ein im Ausland geleisteter Krankenpflegedienst kann angerechnet werden.
(4) Die Ableistung des Krankenpflegedienstes ist bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nachzuweisen. In den Fällen des Absatzes 1 erfolgt der Nachweis durch eine Bescheinigung nach Anlage 5 zu dieser Verordnung.“
Bedingungen für die Anerkennung (NRW):
Das Krankenpflegepraktikum muss in einem staatlichen oder staatlich anerkannten Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung mit einem vergleichbaren Pflegeaufwand auf einer bettenführenden Krankenpflegestation absolviert werden. Weiterhin kann das Krankenpflegepraktikum auf einer akutpsychiatrischen Station anerkannt werden, wenn hierbei überwiegend Tätigkeiten der Grund- und Behandlungspflege durchgeführt werden. Dies sollte durch die Pflegedienstleitung auf dem Zeugnis ausdrücklich bestätigt werden. Es sollte die Grundpflege der Patient:innen im Mittelpunkt stehen. Dazu gehören Aufgaben wie Körperpflege, Anreichen von Medikamenten und allgemeine Hilfeleistungen.
Wichtig ist, dass das Praktikum nicht in folgenden Einrichtungen gemacht werden darf:
Altenheim und Pflegeheim
Dialyse-Station oder -Zentrum
Notaufnahme & Ambulanz
Operationssaal & Anästhesie
Poliklinik
Arztpraxis
Kureinrichtungen
Rehabilitationskliniken, in denen ein in einem Krankenhaus vergleichbarer Pflegeaufwand nicht durchgeführt wird
Einrichtungen zur Behandlung von Suchtkranken
Einrichtungen zur Durchführung kosmetischer Behandlungen
Behindertenheim
Sozialpflegerische Einrichtungen
Vorsorgeeinrichtungen
Einrichtungen mobiler sozialer Hilfsdienste
Physiotherapeutische Tätigkeiten
Tipp
Das Krankenpflegepraktikum kann auch im Ausland absolviert werden. Hiervor sollte man sich jedoch ausführlich über die Anforderungen informieren. Die Anrechnungsprüfung kann bei einer Absolvierung im Ausland länger dauern. Daher sollte die Bescheinigung am besten direkt nach dem Praktikum eingereicht werden.
Dauer des Praktikums:
Das Praktikum kann vor dem Studium (Beginn frühestens nach Erhalt des Abiturzeugnisses) oder während der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden, muss aber vor dem Physikum abgeschlossen sein
Das Praktikum muss mindestens 90 Tage umfassen, kann jedoch in mehrere Teile von jeweils mindestens 30 Tagen aufgeteilt werden
Möglich: 30 - 30 - 30 Tage oder 30 und 60 Tage
Nicht möglich: 29 - 31 - 30 Tage oder 70 - 20 Tage
Die Teile können in unterschiedlichen Krankenhäusern absolviert werden
Das Praktikum muss ganztägig absolviert werden
Unterbrechungen durch Krankheitstage müssen gesondert ausgewiesen und durch ein Attest oder durch die Pflegedienstleitung nachgewiesen werden. Krankheitstage müssen im Anschluss an das Praktikum nachgeholt werden
Achtung
Die Absolvierung von 12 Wochen x 7 Kalendertage = 84 Kalendertage (also z.B. vom 1.7.- 22.9.) reicht nicht für das dreimonatige Krankenpflegepraktikum aus. Es müssen mindestens 90 Kalendertage absolviert werden.
Nachweis:
Der Nachweis sollte in Form von einem vorgegebenen Zeugnis erbracht werden (dieses ist in der Regel auf der Seite des jeweils zuständigen Landesprüfungsamtes downloadbar)
Das Zeugnis sollte von der Leitung des Krankenpflegedienstes unterschrieben und gestempelt werden
Keine Korrekturen vornehmen → Erneut ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben sowie stempeln lassen
Für jeden Abschnitt ein eigenes Zeugnis
Ausstellung des Zeugnisses erst nach Beendigung des jeweiligen Abschnittes
Zeugnis in beglaubigter Kopie einreichen
Ein Praktikum in einer Rehabilitationseinrichtung oder auf einer akutpsychiatrischen Station wird in der Regel nur anerkannt, wenn hierbei überwiegend Tätigkeiten der Grund- und Behandlungspflege durchgeführt wurden. Dies sollte auf dem Zeugnis dokumentiert werden. Ob das Praktikum anerkannt wird, wird in der Regel erst nach Einreichen des Zeugnisses entschieden
Mögliche Anrechnungen:
Folgende Tätigkeiten können auf das Krankenpflegepraktikum angerechnet werden:
Krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst auf einer Bettenstation
Krankenpflegerische Tätigkeit im Sanitätsdienst der Bundeswehr oder vergleichbaren Einrichtungen
Krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines Zivildienstes
Berufsausbildung zur Hebamme oder zum Entbindungspfleger, Rettungsassistent:in, Notfallsanitäter:in, Krankenpfleger:in, Kinderkrankenpfleger:in, Altenpfleger:in, Krankenpflegehilfe (mindestens einjährige Ausbildung) oder Altenpflegehilfe (mindestens einjährige Ausbildung)
Ziele:
Einführung in Betrieb und Organisation einer Krankenanstalt
Vertraut machen mit üblichen Verrichtungen der Krankenpflege (u.a.: Kennenlernen/Mitarbeit bei der Grund- und Behandlungspflege wie z.B.: Hilfestellung beim Waschen, Hilfe bei Ausscheidungen, Verbandswechsel, etc.)
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Tätigkeiten
Achtung
Bevor du eine der genannten Tätigkeiten übernimmst, frage bitte erst beim Pflegepersonal nach, ob du die Tätigkeit durchführen darfst und wie sie funktioniert!
Tipp
Lass dich an deinem ersten Tag gut einarbeiten und die wichtigsten Tätigkeiten zeigen. So kannst du dich besser in deinem neuen Berufsumfeld zurechtfinden und den Pfleger:innen viele Aufgaben abnehmen.
Grundpflege der Patient:innen:
Körperpflege
Mobilisation der Patient:innen
Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
Unterstützung bei Ausscheidungen
Messen von Vitalwerten:
Blutdruck messen (mit Stethoskop)
Puls messen
Körpertemperatur messen (axillar, rektal, im Ohr)
Blutzucker messen
Werte dokumentieren
EKG schreiben
Hygiene:
Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Praktikums ist das Erlernen der Hygiene-Regeln im medizinischen Bereich.
Händedesinfektion
Nutzung von Schutzkleidung
Anlegen von Dienstkleidung
Ggf. Anlegen von OP-Kleidung
Verhalten im OP
Wischdesinfektion
Verständnis für den allgemeinen hygienischen Umgang im Krankenhaus
Begleitung von Visiten:
Praktikant:innen dürfen ggf. ärztliche Visiten begleiten und bekommen so die Möglichkeit, erste Einblicke in den ärztlichen Arbeitsalltag zu erhalten. Weiterhin ist es oft möglich, die Pflegerunde zu begleiten
Weitere Tätigkeiten:
Gespräche mit den Patient:innen
Bettenschieben und Begleitung von Patient:innen zu Untersuchungen
Auf die Klingel gehen und ggf. Informationen zwischen den Patient:innen und der Pflege vermitteln
Pflegerische Aufnahmen durchführen
Umgang mit Venenkathetern
Venenkatheter auf & zuschrauben
Venenkatheter ziehen
Pflaster wechseln
Venenkatheter legen meistens nur die Ärzte!
Achtung
Viele Tätigkeiten dürfen nicht von Pflegepraktikant:innen durchgeführt werden
Wird man zu kritischen Tätigkeiten wie z.B. dem Anhängen von neuen Infusionen beauftragt, sollte man vorher unbedingt evaluieren, ob dies rechtlich erlaubt ist und sich diese zeigen und erklären lassen. Als Pflegepraktikant:in sollte man auf keinen Fall übermütig werden und nicht selbstständig medizinische Entscheidungen treffen und z.B. Medikamente verabreichen.
Wichtige Fähigkeiten, die im Krankenpflegepraktikum erworben werden sollten
Patientenkommunikation:
Als Pflegepraktikant:in kann man eine ganz besondere Stellung einnehmen! Im Gegensatz zu Ärzt:innen und Pflegenden, die oft aufgrund des stressigen Zeitplans nur wenig Zeit haben, kann man sich intensiv mit einzelnen Patient:innen auseinandersetzen und unterhalten. So kann man schon früh ein Gespür dafür gewinnen, wie kranke Menschen fühlen und wie man mit ihnen richtig umgeht. Oft freuen sich die Patient:innen, die Tage oder sogar wochenlang im Bett liegen über etwas Abwechslung und ein nettes Gespräch, hier kann man viel über die Beziehung von kranken Patient:innen zu Ärzt:innen und Pflegenden erfahren und erfragen. Auch eine detaillierte Schilderung des Patienten über seine Krankheit kann so in Erfahrung gebracht werden!
Weiterhin kann man im Krankenpflegepraktikum lernen, auf Menschen zuzugehen und Schüchternheit abzulegen. Im Krankenpflegepraktikum bekommt man häufig einen tiefen Einblick in das Befinden der Menschen. Hierdurch kann man auch privat viel mitnehmen und ein besseres Verständnis für den Menschen entwickeln.
Tipp
Zeit mit den Patient:innen verbringen und wertschätzen
Nutze die Zeit des Krankenpflegepraktikums gut, um ein erstes Gespür für den richtigen Umgang mit den Patient:innen zu bekommen. So viel Zeit und Möglichkeiten hierzu hast du im Medizinstudium und im späteren Arztberuf wahrscheinlich leider nicht mehr!
Zusammenarbeit mit dem Pflegepersonal:
Da man als Ärzt:in in einem engen Kontakt mit dem Pflegepersonal stehen wird, ist es wichtig, frühzeitig ein Verständnis für das Pflegepersonal zu entwickeln. Durch die aktive Unterstützung des Pflegepersonals erhält man ein besseres Verständnis für deren Arbeitsweise, Wünsche und die Herausforderungen im Pflegealltag.
Erste praktische Fertigkeiten:
Praktische Fertigkeiten, wie der Umgang mit Infusionen (nur zuschauen), das Messen von Vitalwerten, das Anlegen von Verbänden, die Mobilisation von Patient:innen und die Kommunikation im Team sowie mit den Patient:innen, sind wichtige Grundlagen, die im späteren Berufsleben nützlich sind.
Kennenlernen von Abläufen auf Station:
Weiterhin ist es hilfreich, im Pflegepraktikum den Ablauf auf der Station, die Hygieneanforderungen und die Aufgaben der verschiedenen Berufsgruppen kennenzulernen. Hierbei muss man nicht alles bis ins Detail verstehen, es kann jedoch dabei helfen, im Studium die Inhalte besser zu verstehen und einordnen zu können. Weiterhin kann ein Verständnis für die pflegerischen Abläufe dabei helfen, den eigenen Arbeitsalltag in der Famulatur, im PJ und als Arzt oder Ärztin an die Abläufe in der Pflege anzupassen.
Tipp
Chance nutzen, den Pflegeberuf besser kennenzulernen und zu verstehen
Da im Studium nahezu keine pflegerischen Inhalte unterrichtet werden und meistens keine weiteren Einblicke in den pflegerischen Beruf vermittelt werden, lohnt es sich das Pflegepraktikum zu nutzen, um die Pflege, deren Herausforderungen und deren Tätigkeiten besser zu verstehen.
Auch wenn ärztliche Visiten interessant sein können, wird man im Verlauf des Studiums noch genügend Einblicke in den ärztlichen Beruf erhalten und sollte daher nicht traurig sein, wenn man nicht auf Visiten mitgehen kann.
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Ist das Medizinstudium etwas für mich?
Durch das dreimonatige Krankenpflegepraktikum kann man einen ersten Eindruck bekommen, ob man für den Arztberuf geeignet ist und ob man an ihm Spaß haben könnte.
Das Krankenpflegepraktikum bietet einen umfassenden Einblick in den Krankenhausalltag. In den meisten Fällen, liegt der Fokus des Praktikums auf dem Berufsfeld der Pflege, so bekommt man je nach Station oder Krankenhaus nur sehr wenig über den Beruf des Arztes mit. Oft sieht man die Ärzt:innen nur kurz bei Visiten oder Blutabnahmen.
Trotzdem lässt sich grob herausfinden, ob eine gewisse Grundeignung für den Arztberuf besteht. So lassen sich beispielsweise folgende Fragen bereits im Pflegepraktikum klären:
Komme ich im Umgang mit kranken Menschen zurecht?
Wie wirken die hygienischen Bedingungen des Krankenhauses auf mich?
Habe ich Spaß an medizinischen Tätigkeiten?
Kann ich Blut sehen?
Interessieren mich medizinische Befunde bzw. Krankheitsfälle?
Macht mir der Umgang mit Patient:innen Spaß?
Kann ich früh aufstehen?
Liegt mir die Teamarbeit?
Das Pflegepraktikum kann abschreckend wirken. Es gilt jedoch kritisch zu hinterfragen, ob die resultierende Abneigung aus der Anstrengung durch dieungewohnte Arbeitsbelastung, unfreundliche Pfleger:innen oder pflegerische Tätigkeiten, welche im Arztberuf seltener anfallen, herrührt! Der Arztberuf und der pflegerische Beruf unterscheiden sich in einigen Punkten stark voneinander. Das Pflegepraktikum kann daher erste Hinweise auf eine Eignung geben, sollte jedoch nicht alleinig als Bewertungskriterium für die Eignung für den Arztberuf herangezogen werden. Es lohnt sich, weitere Praktika im ärztlichen Bereich zu absolvieren, um herauszufinden, ob der Beruf des/der Ärzt:in zu einem passt.
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Tipps
Vorbereiten: Vor dem Pflegepraktikum kann es sich lohnen, sich grob über die Abläufe auf Station und die Hygienemaßnahmen zu informieren. In unserer Lernplattform findest du viele Artikel zu medizinischen und pflegerischen Themen (z.B. Hygiene in der Pflege)
Offenheit gegenüber allen Aufgaben zeigen: Viele Aufgaben erscheinen zunächst trivial, wie das Putzen von Gängen oder das Entleeren von Bettpfannen. Diese Aufgaben sind jedoch wichtig, um ein Verständnis für den täglichen Klinikbetrieb zu entwickeln und ein Teil der Versorgung zu werden. Weiterhin lehren sie Disziplin und ein Gespür für alle Aspekte des Krankenhausalltags. Sie können auch den Respekt gegenüber Pflegenden, Servicekräften und Putzkräften fördern
Nachfragen und beobachten: Die Zeit sollte genutzt werden, um so viel wie möglich zu beobachten und vom Pflegepersonal zu lernen. Nachfragen ist wichtig, um Abläufe und Zusammenhänge besser zu verstehen
Notizen machen: Es kann hilfreich sein, sich Notizen über die Abläufe, wichtige medizinische Begriffe oder interessante Krankheitsfälle zu machen, um nachlesen zu können und das Wissen in Ruhe zu vertiefen
Einen schönen Ort aussuchen: Das Pflegepraktikum kann mit einem „Urlaub“ verbunden werden. Es gibt in Deutschland und im Ausland viele schöne Orte mit Kliniken, an denen man das Pflegepraktikum absolvieren kann. Hier sollte sich frühzeitig beworben werden
Notfallmaßnahmen üben: Zu Beginn des Pflegepraktikums sollte man sich über die wichtigen Notfallnummern und Erste-Hilfe-Maßnahmen informieren. Es sollte auch erfragt werden, wen und wie man über Notfallsituationen informieren sollte (z.B. wo sich das Arztzimmer befindet). Weiterhin sollte man sich über das Verhalten im Brandfall informieren
Respekt zeigen: Man sollte mit dem Pflegepersonal und den anderen Mitarbeitenden, wie Servicekräften, Putzkräften und Ärzt:innen sowie mit den Patient:innen respektvoll kommunizieren. Zwar wird man in der Regel für das Praktikum nicht bezahlt, dennoch sollte man sich respektvoll verhalten
Vor neuen Aufgaben immer nachfragen: Wird man zu kritischen Tätigkeiten wie z.B. dem Anhängen von neuen Infusionen beauftragt, sollte man vorher unbedingt evaluieren, ob dies rechtlich erlaubt ist und sich diese zeigen und erklären lassen
Nicht übermütig werden: Als Pflegepraktikant:in sollte man auf keinen Fall übermütig werden und nicht selbstständig medizinische Entscheidungen treffen und z.B. Medikamente verabreichen
Nicht alles gefallen lassen: Als Pflegepraktikant:in ist man zwar in der Hierarchieebene eher untergeordnet, dennoch muss man sich nicht alles gefallen lassen. Wenn man eine Tätigkeit noch nicht gelernt hat oder sich unsicher fühlt, sollte man dies offen kommunizieren. Weiterhin sollte man sich nicht schikanieren lassen. Leider gibt es einige Pflegende, die die Machtposition ausnutzen und gerne unfreundlich herumkommandieren. In diesen Fällen kann man freundlich um einen anderen Umgangston bitten. Man sollte jedoch selber stets professionell bleiben
Offen kommunizieren: Probleme sollten mit den jeweiligen Pfleger:innen offen angesprochen werden. Wenn dies nicht hilft, kann man sich an die Stationsleitung oder die Pflegedienstleitung wenden
Sich auf eine andere Station versetzen lassen: Es kann vorkommen, dass in stressigen Situationen unfreundlich reagiert wird. Fühlt man sich jedoch dauerhaft schlecht behandelt und wird das Pflegepraktikum zu einer stärkeren Belastung, sollte man mit der Stationsleitung oder der Pflegedienstleitung sprechen und darum bitten, auf eine andere Station versetzt zu werden. Es gibt auch Stationen mit einer guten Stimmung und ein überwiegend freundlichen Umgangston. Ggf. kann man auch den/die nächsten Abschnitte in einem anderen Krankenhaus absolvieren
Immer vorstellen: Man sollte sich allen Mitarbeitenden mit Namen und Funktion vorstellen - lieber zu häufig vorstellen als zu selten
„Kleines Dankeschön“ am Ende: Am Ende eines Einsatzes kann es eine nette Geste sein, dem Team ein kleines Dankeschön in Form von Kuchen oder Ähnlichem mitzubringen. Am besten bedankt man sich zusätzlich mündlich bei allen. Wenn das Team besonders nett war, kann eine Dankeskarte geschrieben werden
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