Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) umfasst regelmäßig getragene Schutzkleidung, wie eine Überjacke, und spezielle Schutzausrüstung, wie eine Atemschutzmaske. Die persönliche Schutzausrüstung gewährleistet den Eigenschutz im Einsatz, indem sie vor mechanischen, chemischen oder biologischen Gefahren schützt und Verletzungsrisiken minimiert.
Das Szenario
Einsatzszenario:
Ein Rettungswagen (RTW) wird zu einem Verkehrsunfall auf einer Landstraße gerufen. Ein Motorradfahrer ist frontal mit einem PKW kollidiert. Beim Eintreffen des Rettungsteams liegt der verletzte Motorradfahrer auf der Straße - um ihn herum sind Blutspuren und Glassplitter verteilt. Der Unfall ereignete sich in der Dämmerung. Die Sicht ist durch Nebel eingeschränkt.
Fehlverhalten des Rettungsteams:
- Rettungssanitäter Max steigt aus dem RTW, trägt jedoch keine Warnschutzjacke
- Er läuft zur Unfallstelle, ohne gut sichtbar zu sein – ein nachfolgendes Fahrzeug kann ihn in der schlechten Sicht übersehen
- Notfallsanitäterin Lisa nähert sich dem Verletzten, trägt jedoch keine Handschuhe
- Sie beginnt, den Kreislaufstatus zu überprüfen und kommt dabei in direkten Kontakt mit dem Blut des Patienten
- Notarzt Dr. Müller hat seinen Schutzhelm mit Visier auf dem Beifahrersitz des RTW gelassen, weil er ihn als unbequem empfindet
- Als er sich zum Patienten beugt, fliegen kleine Glassplitter durch den Wind auf sein Gesicht und eine Scherbe trifft ihn knapp neben dem Auge
Die Schutzkleidung wird bei jedem Einsatz getragen und bietet einen Schutz vor schädigenden Einflüssen. Damit sie diesen Zweck erfüllen kann, muss sie den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG, 8. Verordnung) genügen. Weiterhin muss die PSA vom Arbeitgeber bereitgestellt und gereinigt werden. Demnach darf die Kleidung nicht zu Hause gewaschen werden.
MerkePSA muss getragen werden!
PSA muss getragen werden, um wirksam vor Verletzungen, Infektionen oder anderen Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen!
Stellt der Arbeitgeber sie zur Verfügung, sind alle verpflichtet, sie auch zu tragen, da dies gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vorgeschrieben ist. Andernfalls erlischt unter Umständen der Versicherungsschutz. Weiterhin gehört Schutzausrüstung, wie der Helm oder die schnittfesten Handschuhe, nicht an den Gürtel, da eine unsachgemäße Befestigung die Schutzwirkung beeinträchtigen oder sogar zu Verletzungen führen kann.
Es sollte darauf geachtet werden, dass die Schutzkleidung möglichst einer bestimmten Person zugeordnet ist, da dies eine optimale Passform sicherstellt und das Risiko einer Keimübertragung reduziert.
Folgende Funktionen sollte die Schutzkleidung erfüllen:
- Eignung für jeweiligen Zweck
- Gute Passform
- Feuerfest bzw. schwer entflammbar
- Schutz vor Infektionen
- Schutz vor leichten mechanischen Beeinflussungen
- Schutz vor Witterungseinflüssen, wie Kälte, Wind oder Nässe
- Gute Sichtbarkeit, vor allem aus der Entfernung (wichtig bei Einsätzen im Dunkeln oder im Straßenverkehr)
Was gehört alles zur Schutzkleidung?
- Jacke und Hose: Robustes Material bedeckt Arme und Beine komplett, ist wasserdicht und dampfdurchlässig. Bei kühlen Temperaturen kann die Jacke durch eine Innenjacke ergänzt werden
- Jacke und Hose müssen in einer Signalfarbe gestaltet sein und mit reflektierendem Material ausgestattet sein
- Bei Einsätzen im Dunkeln und im Straßenverkehr: Jacke geschlossen halten, um eine gute Rundumsichtbarkeit zu gewährleisten
- Sicherheitsschuhe: Knöchelhohe Schuhe bieten Schutz vor Ausrutschen, Umknicken sowie äußeren Einwirkungen, wie chemischen oder mechanischen Gefahren
- Mind. Kategorie S2 sein und über eine feste Zehenkappe und eine rutschfeste Sohle verfügen
- Handschuhe: Flüssigkeitsdichte Einmalhandschuhe bieten Schutz vor Infektionen
AchtungSchmuck, Piercings und offen getragene Haare
Das Tragen von Schmuck, Piercings oder langen, offen getragenen Haaren ist im Sinne der UVV (Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1)) nicht gestattet, da das Verletzungsrisiko stark erhöht wird. Patient:innen könnten daran ziehen und Verletzungen hervorrufen. Des Weiteren kann das Personal schnell an Gegenständen hängen bleiben.
Deshalb sollte das Personal im Rettungsdienst auf folgende Dinge achten:
- Lange Haare hochstecken oder zurückbinden
- Schmuck abgelegen
- Sichtbare Piercings abkleben oder entfernen
Die Schutzausrüstung kommt zum Einsatz, wenn zusätzlicher Schutz vor schädigenden Einflüssen, wie mechanischen, chemischen oder biologischen Gefahren, benötigt wird. Auch sie muss den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG, 8. Verordnung) genügen und in jedem Rettungsmittel vorgehalten werden.
- Schutzhelm mit Visier und Nackenschutz: Schutz vor einem Zusammenprall mit umherfliegenden Gegenständen sowie Schutz für Gesicht und Nacken, z.B. vor Funkenflug oder Glassplittern
- Schutzbrille: Schützt die Augen vor Flüssigkeitsspritzern, wie beispielsweise Chemikalien, Blut oder anderen infektiösen Flüssigkeiten
- Flüssigkeitsdichte Einmalschürze/-overall: Schutz vor infektiösen Flüssigkeiten
- Atemschutzmaske: Schutz vor dem Einatmen infektiöser Aerosole
- Stich- und schnittfeste Handschuhe: Schutz vor Verletzungen, z.B. durch scharfe Kanten oder Glassplitter
- Bei Hubschraubereinsatz oder Verwendung von schwerem technischem Gerät: Gehörschutz
| Schutzkleidung | Schutzausrüstung |
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- DGUV Vorschrift 1 (2014): Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention.
- Koch, S. et al.: retten – Notfallsanitäter. Georg Thieme Verlag 2023, ISBN: 978-3-13-242121-9

