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Todesfeststellung und Leichenschau (RD)

Todesbescheinigung, Präklinische Todesfeststellung, Rechtsmedizinische Grundlagen
JG
26 Minuten Lesezeit

Die Todesfeststellung und die anschließende ärztliche Leichenschau gehören zu den zentralen medizinisch-rechtlichen Aufgaben im Gesundheitswesen. Sie bilden die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen im Umgang mit Verstorbenen, darunter die Bestattung, mögliche strafrechtliche Ermittlungen sowie die Einhaltung gesetzlicher Meldepflichten.

Eine korrekte Durchführung erfordert sowohl fundierte medizinische Kenntnisse als auch die sichere Beachtung der rechtlichen Vorgaben. Dieser Artikel vermittelt einen kompakten Überblick über die wichtigsten Grundlagen, relevante Fallkonstellationen sowie die erforderlichen Abläufe und Besonderheiten im Rahmen der Todesfeststellung und Leichenschau.

Auch für Notfallsanitäter:innen besitzt dieses Thema eine hohe praktische und rechtliche Relevanz. Im Rettungsdienst kommt es regelmäßig zu Einsätzen mit verstorbenen Patient:innen oder Situationen, in denen über die Einleitung, Fortführung oder Beendigung von Reanimationsmaßnahmen entschieden werden muss. Dabei sind Kenntnisse über sichere Todeszeichen, die Abgrenzung zwischen natürlicher und nicht natürlicher Todesart sowie ein professioneller Umgang mit Polizei, Angehörigen und ärztlichem Personal essenziell.

Um den Einstieg in das Thema „Tod und Sterben“ etwas zu erleichtern, wird im Folgenden ein Fall beschrieben, wie er sich präklinisch ereignen könnte.

Beschreibung des Szenario:

  • Einsatzmeldung: unangenehmer Geruch aus Wohnung
  • Ort: Mehrfamilienhaus
  • Alarmzeit: 06:42 Uhr
  • Anrufer:in: Nachbarin
  • Anzahl der Betroffenen: 1
  • Zusatzinfos:
    • Nachbarin hat die alleinlebende 84-jährige Frau seit zwei Tagen nicht mehr gesehen und bemerkt einen unangenehmen Geruch aus der Wohnung
    • Auf Klingeln und Klopfen reagiert niemand
    • NEF ebenfalls auf Anfahrt, Feuerwehr vor Ort 

Lage beim Eintreffen:

Beim Eintreffen an der Einsatzstelle war die Wohnungstür durch die Feuerwehr bereits gewaltsam geöffnet worden. Die Patientin lag bäuchlings im Wohnzimmer auf dem Boden und zeigte keine erkennbaren Lebenszeichen. Die Umgebung war kühl, ein Fenster stand offen. Hinweise auf eine Fremdeinwirkung ergaben sich äußerlich nicht.

Bei der Erstuntersuchung stellen die Rettungskräfte folgende Befunde fest:

  • Keine Atmung, kein Puls
  • Pupillen weit und lichtstarr
  • Haut blass-grau, kühl
  • Ausgeprägte, nicht wegdrückbare Totenflecken auf der Vorderseite des Körpers
  • Beginnende Totenstarre in Kiefer- und Extremitätenmuskulatur

Es liegen mehrere Medikamente auf einem Tisch, darunter ein Antihypertensivum und ein Antidiabetikum. In der Küche finden sich Hinweise auf chronische Erkrankungen (Insulinpen, Blutzuckermessgerät). Ein Hausarztbrief mit Diagnosen wie KHK, Diabetes mellitus und chronischer Herzinsuffizienz liegt auf dem Esstisch.

Maßnahmen des Rettungsdienstes:

Da sichere Todeszeichen vorlagen, wurde keine Reanimation eingeleitet. Die Besatzung dokumentierte die Auffindesituation sorgfältig und informierte die Leitstelle. Über diese wurde der kassenärztliche Bereitschaftsdienst zur Durchführung der ärztlichen Leichenschau angefordert. Aufgrund der zunächst unklaren Todesart und der nicht eindeutig als natürlich einzustufenden Auffindesituation wurde zudem die Polizei hinzugezogen.

Fallbeispiel Todesfeststellung und Leichenschau
 Definition
Sichere und unsichere Todeszeichen

Der Tod geht mit dem Auftreten von sicheren und unsicheren Todeszeichen einher. Die Unterscheidung besitzt eine hohe klinische und rechtliche Relevanz, da bei Vorliegen ausschließlich unsicherer Todeszeichen grundsätzlich noch eine erfolgreiche Reanimation möglich sein kann.

  • Zur sicheren Feststellung des Todes genügt bereits ein einziges sicheres Todeszeichen
  • Unsichere Todeszeichen allein dürfen hingegen nicht zur Todesfeststellung verwendet werden, da betroffene Patient:innen unter Umständen noch reanimationsfähig sind

Unsichere Todeszeichen

  • Pulslosigkeit
  • Fehlende Spontanatmung
  • Nicht auskultierbare Herztöne
  • Blässe
  • Lichtstarre Pupillen
  • Verminderte Körpertemperatur
  • Bewusstlosigkeit
  • Areflexie (fehlende Reflexantworten auf entsprechende Reize)
 Tipp

Viele dieser Befunde können auch bei potenziell reversiblen Zuständen auftreten, beispielsweise bei schwerer Hypothermie, Intoxikationen oder nach prolongierter Reanimation.

 Definition
Vita minima/reducta

Vita minima bzw. Vita reducta beschreibt den Zeitraum zwischen dem Eintritt der scheinbaren Leblosigkeit und dem Auftreten sicherer Todeszeichen. In diesem Zustand sind die Lebensfunktionen nur noch minimal ausgeprägt und können ohne sorgfältige Untersuchung leicht übersehen werden. Da Patient:innen in dieser Phase unter Umständen noch reanimationsfähig sind, wird die Vita minima auch als Scheintod bezeichnet.

Historisch wurde der Scheintod insbesondere im 18. und 19. Jahrhundert gefürchtet, da damals keine zuverlässigen medizinischen Methoden zur sicheren Todesfeststellung zur Verfügung standen. Heute besitzt der Begriff vor allem klinische Bedeutung: Er verdeutlicht, dass trotz äußerlicher Regungslosigkeit weiterhin minimale Vitalfunktionen vorhanden sein können und deshalb vor der Todesfeststellung immer sorgfältig geprüft werden muss, ob eine Reanimation noch möglich ist.

Es gibt eine einfache Regel anhand derer man sich die Ursachen für diesen Zustand merken kann: AEIOU-Regel.

  • A: Anämie, Anoxämie, Alkoholintoxikation
  • E: Epilepsie, Elektrounfälle
  • I: Injury (z.B. Schädel-Hirn-Trauma)
  • O: Opioide und andere zentral dämpfende Substanzen (z.B. Barbiturate)
  • U: Urämie, Unterkühlung

Sichere Todeszeichen

  • Die sicheren Todeszeichen lassen sich grundsätzlich in frühe und späte Todeszeichen unterteilen
  • Frühe Todeszeichen → zeigen sich bereits kurz nach dem Tod 
  • Späte Todeszeichen → entwickeln sich erst im weiteren postmortalen (p.m.) Verlauf durch autolytische und bakterielle Zersetzungsprozesse

Frühe Anzeichen:

TodeszeichenBeschreibungZeitpunkt des Auftretens
Totenflecke (Livores, Leichenflecke)
  • Rotviolette Flecken: Entstehen durch Absinken des Blutes in bodennahe Körperpartien
  • Ca. 15-30 Minuten p.m. als Einzelflecken
  • 1-2h p.m.: Zusammenfließen der Flecken (Konfluktion)
  • 6-8h p.m.: Volle Ausprägung
  • 12-36h wegdrückbar
Leichenstarre (Rigor mortis)
  • Absinken der ATP-Konzentration: Aktin- und Myosinfilamente können sich nicht mehr voneinander trennen
  • 2-4h p.m.: Beginn meist am Kiefergelenk
  • 6-8h p.m.: Volle Ausprägung (bis zu 19h)
  • 2-4 Tage p.m.: Rückbildung
Nicht mit dem Leben vereinbare Verletzungen
  • Dekapitation
  • Durchtrennung des Rumpfes
  • Sofort
Leichenhautgerinnsel (Cruor sanguinis)
  • Schnelle Gerinnung des Blutes
  • Keine Anhaftung der Gerinnsel an der Gefäßwand
  • Beginn: Ca. 15 Minuten p.m.
  • Von außen nicht sichtbar
Speckhautgerinnsel (Cruor phlogisticus)
  • Akkumulationen von Leuko- und Thrombozyten (gelblich-weiß)

Späte Anzeichen:

TodeszeichenBeschreibungZeitpunkt des Auftretens
Autolyse
  • Selbstauflösung des Körpers
  • Verantwortlich sind körpereigene Enzyme, z.B. aus Magen oder Pankreas
  • Temperaturabhängiger Beginn:
    • Bei Wärme beschleunigt
    • Bei Kälte verzögert
  • Beginn: meist nach 2 Tagen
Fäulnis
  • Grünliche Verfärbung
  • Beginn: meist am rechten Unterbauch
  • Ausbreitung und Aktivität der anaeroben Darmbakterien
  • Findet im Anschluss an Autolyse und Fäulnis statt
Verwesung
  • Aerobe Bakterien und Pilze aus der Umgebungsflora führen zu mikrobiellem Zerfall
  • Zu jedem Zeitpunkt möglich
Fraßspuren
  • Durch Tiere: z.B. Insekten oder Ratten
  • Beginn: Ca. 15 Minuten p.m.
  • Von außen nicht sichtbar
Mumifizierung
  • Voraussetzungen:
    • Trockene Wärme
    • Geringe Luftfeuchtigkeit
  • Beginn frühestens nach einer Woche
Fettwachsbildung (Adipocire)
  • Moor- und Wasserleichen
  • Seifenbildung der eigenen Körperfette
  • Beginn frühestens nach 6 Wochen
 Merke

Sobald ein Todeszeichen erkannt wird, kann der Tod festgestellt werden. Zu den relevanten sicheren Todeszeichen zählen:

  • Leichenflecken (Livores)
  • Leichenstarre (Rigor mortis)
  • Fäulnis
  • Verletzungen, die mit dem Leben nicht vereinbar sind

Todesfeststellung ohne sichere Todeszeichen

In bestimmten Situationen können zunächst keine sicheren Todeszeichen wie Totenflecken, Totenstarre, Fäulnis oder mit dem Leben unvereinbare Verletzungen vorliegen. 

Nach erfolgloser CPR:

Nach erfolgloser CPR kann der Tod ärztlich festgestellt werden, wenn trotz adäquat durchgeführter Reanimationsmaßnahmen folgende Vitalfunktionen nicht nachweisbar sind:

  • Keine Spontanatmung
  • Keine spontane Kreislaufaktivität
  • Keine elektrische oder mechanische Herzaktion

Besondere Umstände:

Bei bestimmten Situationen kann eine deutlich verlängerte oder angepasste Reanimation erforderlich sein. Dazu zählen insbesondere:

  • Hypothermie
  • Ertrinken
  • Intoxikationen
 Info

Diese Zustände können Vitalfunktionen stark reduzieren und eine sogenannte Vita minima vortäuschen. Der Zeitpunkt einer möglichen Todesfeststellung verschiebt sich daher entsprechend.

Nach Hirntoddiagnostik:

Der Tod kann außerdem durch den Nachweis des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls festgestellt werden. Dies ist ein streng geregeltes intensivmedizinisches Verfahren nach Richtlinie der Bundesärztekammer.

Dabei kann der Kreislauf durch intensivmedizinische Maßnahmen weiterhin künstlich aufrechterhalten werden, beispielsweise im Rahmen einer möglichen Organspende. Die Feststellung erfolgt nach einem streng geregelten ärztlichen Verfahren.

 Achtung

Haben Patient:innen eine Patientenverfügung und lehnen lebensverlängernde Maßnahmen ab, darf der Tod erst bescheinigt werden, wenn sichere Todeszeichen vorliegen.

Die Bestimmung des Todeszeitpunkts ist häufig nur näherungsweise möglich. Wurde der Tod direkt beobachtet, beispielsweise im Rahmen eines dokumentierten Herz-Kreislauf-Stillstands oder eines erfolglosen Reanimationsversuchs, kann der Todeszeitpunkt in der Regel genau angegeben werden.

Ist der Tod hingegen unbeobachtet eingetreten, erfolgt die zeitliche Eingrenzung anhand verschiedener klinischer, forensischer und anamnestischer Hinweise.

Fallkonstellationen zur Todeszeitpunktbestimmung

Unbeobachteter Tod mit sicheren Todeszeichen:

Wird eine verstorbene Person unbekannter Liegezeit aufgefunden, erfolgt die zeitliche Eingrenzung anhand des erstmaligen Auftretens sicherer Todeszeichen, beispielsweise:

  • Totenflecken
  • Leichenstarre
  • Fäulniszeichen
 Tipp

Zusätzlich können Zeug:innenangaben, der letzte bekannte Kontakt oder Hinweise aus der Auffindesituation zur zeitlichen Einordnung beitragen.

Beobachteter Tod durch Dritte:

Der Todeszeitpunkt wird auf Basis glaubhafter Zeug:innenaussagen zum beobachteten Kreislaufstillstand oder Todesereignis dokumentiert. Dabei sind die genaue Uhrzeit und die Umstände festzuhalten.

  • Simultanes Versterben mehrerer Personen (z. B. Ehepartner):
    In diesen Fällen ist besondere Sorgfalt bei der Dokumentation geboten, da dies zivilrechtlich (insb. erbrechtlich, §11 BGB) relevant ist. Der genaue Zeitpunkt des Todes jeder Person muss, soweit möglich, differenziert angegeben werden
  • Tod unter Aufsicht (z. B. in Klinik, Pflegeeinrichtung, durch Angehörige beobachtet):
    Der Todeszeitpunkt wird mit dem beobachteten Kreislaufstillstand angegeben. Bei ärztlich beaufsichtigtem Tod sollte zusätzlich der Zeitpunkt der Todesfeststellung durch die Ärzt:in dokumentiert werden

Medizinische Anhaltspunkte zur Eingrenzung:

  • Sichere Todeszeichen: Diese treten zeitlich gestaffelt auf und geben grobe Hinweise auf die Zeit seit dem Tod
  • Supravitale Reaktionen: beruhen auf restlicher Zellaktivität nach Eintritt des klinischen Todes. Sie entstehen während des intermediären Lebens (in der Phase zwischen Individualtod und endgültigem biologischem Tod)
ReaktionZeitfenster post mortemBeschreibung
Zsako-Phänomenbis ca. 2 StundenKräftiger Schlag auf einen Muskel (z. B. M. biceps brachii, Musculi interossei, Oberschenkelvorderseite) führt zu einer Muskelkontraktion. Meist mit Reflexhammer auslösbar, teils nur tastbar
Ausgeprägter idiomuskulärer Wulst3–5 StundenSicht- und tastbare Muskelverhärtung nach lokalem Reiz (z. B. Schlag)
Leichter idiomuskulärer WulstBis ca. 8 Stunden (persistierend bis 24 h)Lokale Muskelreaktion nimmt ab, Reaktion schwächer
Pupillenreaktion auf MedikamenteBis ca. 17 StundenGabe von Mydriatika oder Miotika → noch Miosis/Mydriasis möglich
Bewegliche SpermienBis ca. 80 StundenSpermienmotilität in Samenflüssigkeit/Genitaltrakt nachweisbar

Leiche

 Definition
Leiche

Als Leiche gilt in Deutschland grundsätzlich der Körper eines verstorbenen Menschen, bei dem sichere Todeszeichen vorliegen oder der Tod auf andere Weise zuverlässig festgestellt wurde.

In einigen Bundesländern gelten auch einzelne Körperteile rechtlich als Leiche, beispielsweise:

  • ein Kopf
  • ein Rumpf
  • oder ein Skelett

Lebendgeburt

 Definition
Lebendgeburt

Ein Kind gilt als lebend geboren, wenn nach vollständiger Trennung vom Mutterleib mindestens eines der folgenden Lebenszeichen vorliegt:

  • Herzschlag
  • Pulsation der Nabelschnur
  • spontane Atmung
  • In diesem Fall besteht unabhängig vom Geburtsgewicht eine Leichenschaupflicht, sofern das Kind verstirbt

Totgeburt

 Definition
Totgeburt

Eine Totgeburt liegt vor, wenn nach der Trennung vom Mutterleib keine Lebenszeichen bestehen.

Zusätzlich muss in den meisten Bundesländern mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • Geburtsgewicht ≥ 500 g
  • oder Erreichen der 24. Schwangerschaftswoche

Unter diesen Voraussetzungen gilt das Kind rechtlich als Leiche. Daher besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer ärztlichen Leichenschau.

Fehlgeburt

 Definition
Fehlgeburt

Von einer Fehlgeburt spricht man, wenn ein leblos geborenes Kind ein Geburtsgewicht unter 500 g aufweist und somit die Kriterien einer Totgeburt nicht erfüllt.

  • Fehlgeburten gelten nach rechtsmedizinischer Definition grundsätzlich nicht als menschliche Leiche
  • Im Unterschied zur Totgeburt besteht bei einer Fehlgeburt in der Regel:
    • keine Bestattungspflicht
    • keine standesamtliche Registrierungspflicht
    • keine Verpflichtung zur ärztlichen Leichenschau
  • Im Einzelfall kann eine ärztliche Untersuchung dennoch erforderlich oder sinnvoll sein, beispielsweise bei:
    • Ungeklärtem intrauterinem Fruchttod
    • Rechtlichen Fragestellungen
    • Verdacht auf äußere Einwirkung

Ziele und Aufgaben der ärztlichen Leichenschau

 Definition
Leichenschau

Die Leichenschau dient in erster Linie der eindeutigen Feststellung des Todes sowie der Klärung von Todesursache, Todesart und den näheren Umständen des Versterbens. 

In Deutschland darf sie ausschließlich von einer approbierten Ärztin oder einem approbierten Arzt durchgeführt werden. Den Abschluss der Leichenschau bildet die Ausstellung der Todesbescheinigung (Totenschein).

Die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin definiert dabei mehrere zentrale Aufgaben der ärztlichen Leichenschau. Dazu gehören:

  • Die sichere Feststellung des Todes
  • Die eindeutige Identifikation der verstorbenen Person
  • Die möglichst genaue Bestimmung von Todeszeit, Todesursache und Todesablauf
  • Die Einordnung der Todesart als natürlich, nicht natürlich oder ungeklärt
  • Die Erkennung möglicher meldepflichtiger Infektionskrankheiten
  • Die Erfassung relevanter Daten für die Todesursachenstatistik
 Merke

Die Leichenschau besitzt damit nicht nur medizinische, sondern auch erhebliche rechtliche, epidemiologische und strafprozessuale Bedeutung.

Zeitpunkt der Leichenschau

In den meisten landesrechtlichen Regelungen muss die ärztliche Leichenschau unverzüglich durchgeführt werden. Juristisch bedeutet „unverzüglich“ ein Handeln ohne schuldhaftes Zögern. Lediglich dringend erforderliche und nicht aufschiebbare Maßnahmen dürfen zuvor noch durchgeführt werden

Einige Bundesländer definieren zusätzlich konkrete Zeitfristen, innerhalb derer die Leichenschau erfolgen muss

Weiteres Vorgehen nach der Durchführung

Die Leichenschau ist eine ärztliche Aufgabe mit hoher medizinischer und rechtlicher Verantwortung. Sie muss besonders sorgfältig durchgeführt werden, da ihre Ergebnisse maßgeblich das weitere Vorgehen im Umgang mit dem Verstorbenen bestimmen.

Dabei ergeben sich je nach Befund unterschiedliche Konsequenzen:

  • Wird ein natürlicher Tod festgestellt, kann die Bestattung in der Regel ohne weitere Ermittlungen erfolgen
  • Besteht der Verdacht auf einen nicht natürlichen oder ungeklärten Tod oder ist die verstorbene Person nicht sicher identifizierbar, muss die Polizei unverzüglich informiert werden. Die durchführende Ärztin bzw. der durchführende Arzt ist verpflichtet, sämtliche relevanten Befunde vollständig mitzuteilen
  • Werden Hinweise auf eine meldepflichtige übertragbare Erkrankung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) festgestellt, muss zusätzlich das zuständige Gesundheitsamt benachrichtigt werden
  • Besteht der Verdacht, dass der Tod im Zusammenhang mit einer Berufskrankheit oder einem Arbeitsunfall steht, ist außerdem die zuständige Berufsgenossenschaft zu informieren

Allgemeines

  • Ziel: Feststellung des Todes, Erhebung sicherer Todeszeichen, Einschätzung der Todesart (natürlich, nicht natürlich, ungeklärt)
  • Rechtliche Grundlage: Pflicht gemäß den Bestattungsgesetzen der Länder, Strafgesetzbuch (§ 168 StGB)
  • Bedeutung: Grundlage für Ausstellung des Totenscheins, ggf. Auslöser für kriminalpolizeiliche Maßnahmen

Vorgehen bei der Leichenschau

Grundprinzipien:

  • Sorgfältiges, unvoreingenommenes und systematisches Vorgehen
  • Vollständige Entkleidung des Leichnams
  • Angemessene Lichtverhältnisse schaffen
  • Dokumentation aller Befunde

Durchführung am Fundort:

  • Grundsätzlich vor Ort (Wohnung, Pflegeeinrichtung etc.)
  • Ausnahmen: öffentlicher Raum oder unzumutbare Bedingungen (z. B. Gefahr für Dritte, schlechte Beleuchtung, beengte Räume)

Systematische körperliche Untersuchung:

  • Beispielhafte strukturierte Reihenfolge:
    • Kopf: Verletzungen, Totenflecken
    • Hals: Strangulationszeichen, Hämatome
    • Thorax/Bauch: Hämatome, Hautveränderungen, Narben
    • Genitalbereich
    • Extremitäten: Abwehrspuren, Injektionsstellen, livide Verfärbungen

Zusätzliche Informationen zur Einordnung:

  • Fundort und Umgebung
  • Lage des Körpers, Zustand der Kleidung
  • Vorliegende Unterlagen (Medikamentenpläne, Abschiedsbriefe, Arztbriefe)
  • Spurenlage: Kampfspuren, Abwehrverletzungen, Blutspuren
  • Fremdanamnese (Angehörige, Pflegepersonal, Hausärzt:in)

Dokumentation

  • Totenschein inkl. Angabe zu:
    • Todeszeitpunkt (bzw. Zeitpunkt der Feststellung)
    • Todesart (natürlich / nicht natürlich / ungeklärt)
    • Sichere Todeszeichen
  • Sachlich und vollständig: Alle erhobenen Befunde müssen nachvollziehbar, neutral und ggf. gerichtsverwertbar dokumentiert werden

Todesursache

Bei der Leichenschau muss entschieden werden, woran die verstorbene Person unmittelbar gestorben ist und ob es eine zugrunde liegende Erkrankung gab, die zur Todesursache geführt hat.

Todesursache

Todesarten

TodesartBeschreibungBeispiele
Natürliche Todesart
  • Der Tod beruht auf einer bekannten inneren Erkrankung, deren Verlauf oder Komplikationen den Tod schlüssig erklären
  • Fremdeinwirkungen müssen sicher ausgeschlossen sein
  • Herzstillstand bei bekannter schwerer Herzinsuffizienz oder koronarer Herzkrankheit (KHK)
Nicht-natürliche Todesart
  • Der Tod wurde durch ein äußeres Ereignis verursacht oder beeinflusst
  • Unabhängig davon, ob ein Fremdverschulden vorliegt.
  • Unfall, Suizid, Gewalteinwirkung, Intoxikation, Behandlungsfehler
  • Spätfolgen einer Verletzung (z.B. Sturz mit späteren Komplikationen)
Unklare Todesart
  • Eine sichere Zuordnung ist nicht möglich
  • Eine nicht-natürliche Todesursache kann dabei nicht ausgeschlossen werde
  • In solchen Fällen muss die Polizei informiert werden
  • Plötzlicher Tod ohne bekannte Vorerkrankung, z.B. bei Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen
 Definition
Totenschein

Der Totenschein (Todesbescheinigung) ist eine ärztlich ausgestellte öffentliche Urkunde, die im Anschluss an eine vollständige Leichenschau von einer approbierten Ärztin oder einem approbierten Arzt erstellt wird. 

Sie bildet die Grundlage für:

  • Die Ausstellung der Sterbeurkunde durch das Standesamt
  • Die Freigabe zur Bestattung
  • Die Weiterleitung medizinisch-statistischer Angaben an die Gesundheitsbehörden
 Merke

Notärzt:innen dürfen im Einsatz lediglich eine vorläufige Todesbescheinigung ausstellen, wenn keine vollständige Leichenschau möglich ist. Diese reicht nicht für eine Sterbeurkunde aus.

Aufbau des Totenscheins

Die Bescheinigung besteht aus zwei Teilen:

Nicht vertraulicher Teil (für das Standesamt)Vertraulicher Teil (für Gesundheitsbehörden)
  • Personalien der verstorbenen Person
  • Geschlecht, Wohnadresse, Geburtsdaten
  • Todeszeitpunkt und -ort (bzw. Auffindeort)
  • Wer hat den Verstorbenen identifiziert?
  • Todesart: natürlich, nicht natürlich, ungeklärt
  • Warnhinweise: z. B. Infektionsgefahr, Implantate (Schrittmacher, ICD), Vergiftungen

 

  • Letztbehandelnde Ärztin / letzter behandelnder Arzt
  • Sichere Todeszeichen
  • Reanimationsversuche
  • Wahrscheinliche Todesursache
  • Kurze Epikrise: Angaben zum klinischen Verlauf, Grunderkrankungen
  • Unfallhinweise: Arbeits-, Schul- oder Verkehrsunfall
  • Frauen: Schwangerschaft, Geburt oder Abort innerhalb der letzten 3 Monate
  • Neugeborene: Lebensstunden, Frühgeburtlichkeit, Geburtswoche
  • Bei Totgeborenen sowie Kindern <1 Jahr: Mehrlingsgeburt, Länge bei Geburt, Geburtsgewicht und Geburtsort
  • Hinweise auf nicht natürlichen Tod
  • Obduktionsindikation
 Merke
Die Epikrise

Der vertrauliche Teil des Totenscheins umfasst eine Epikrise. Eine Epikrise ist ein zusammenfassender Abschlussbericht über den bisherigen Krankheitsverlauf und die damit zusammenhängenden medizinischen Maßnahmen.

Dies geschieht in Form eines Arztbriefes bzw. eines Entlassungsdokumentes und umfasst:

  • Anamnese
  • Art, Umfang und Ergebnisse von Diagnostik und Therapiemaßnahmen
  • Voraussichtliche Prognose
  • Konkrete Empfehlungen für die Weiterbehandlung

Die Weitergabe des Totenscheins erfolgt getrennt nach vertraulichem und nichtvertraulichem Teil:

  • Nicht vertraulicher Teil: an Bestatter → Standesamt → Ausstellung der Sterbeurkunde
    • Dieser Ablauf stellt sicher, dass die Identität und Todesart amtlich registriert werden, um anschließend eine offizielle Sterbeurkunde ausstellen zu können, die für rechtliche und organisatorische Schritte unerlässlich ist
  • Vertraulicher Teil: Zuständige Stellen gemäß Landesrecht (Gesundheitsamt, statistisches Landesamt, Krematorium, ggf. Polizei oder Staatsanwaltschaft)

Die Todesfeststellung im präklinischen Umfeld stellt Rettungsdienst und Notärzt:innen vor besondere medizinische, organisatorische und rechtliche Herausforderungen. Im Gegensatz zum klinischen Setting bestehen häufig erschwerte Einsatzbedingungen, unklare Informationen zur Vorgeschichte sowie potenziell forensisch relevante Auffindesituationen.

Neben der sicheren Todesfeststellung müssen deshalb auch Eigenschutz, mögliche Fremdeinwirkungen, die Dokumentation der Auffindesituation sowie der professionelle Umgang mit Angehörigen berücksichtigt werden.

Bedeutung für den Rettungsdienst

Für Notfallsanitäter:innen ist die präklinische Todesfeststellung insbesondere relevant, da sie häufig zuerst am Einsatzort eintreffen und den weiteren Ablauf wesentlich beeinflussen.

Wichtige Aufgaben des Rettungsdienstes sind:

  • Erkennen möglicher sicherer Todeszeichen
  • Unterstützung der strukturierten Untersuchung
  • Wahrnehmung auffälliger Befunde oder Einsatzumstände
  • Sicherung relevanter Informationen zur Auffindesituation
  • Sorgfältige Dokumentation aller Maßnahmen
  • Strukturierte Kommunikation mit Notärzt:innen, Polizei und Angehörigen

Forensische Besonderheiten

Im präklinischen Bereich können notfallmedizinische Maßnahmen Befunde erzeugen, die später fälschlicherweise als Fremdeinwirkung interpretiert werden könnten.

Hierzu zählen beispielsweise:

  • Thoraxkompressionsverletzungen
  • Defibrillationsmarken
  • Punktionsstellen
  • Atemwegsverletzungen
  • Thoraxdrainagen
  • intraossäre Zugänge
 Merke

Daher müssen alle invasiven Maßnahmen nachvollziehbar dokumentiert und möglichst am Leichnam belassen werden.

Verhalten bei unklarer oder nicht natürlicher Todesart

Bei folgendem Verdacht muss die Polizei informiert werden: 

  • Fremdeinwirkung
  • Suizid
  • Unfall
  • Intoxikation
  • ungeklärte Todesumstände
 Achtung

Der Auffindeort sollte möglichst unverändert belassen werden („Tatortschutz“). Veränderungen am Leichnam oder an der Umgebung sind zu dokumentieren.

Besonderheiten nach erfolgloser Reanimation

Nach erfolgloser CPR liegt häufig zunächst kein sicheres Todeszeichen vor. Die Todesfeststellung erfolgt dann erst nach:

  • Ausschluss reversibler Ursachen (4 Hs und HITS)
  • Ausbleibendem ROSC 
  • Fehlender spontaner Atem- und Kreislaufaktivität

Besondere Vorsicht gilt bei:

  • Hypothermie
  • Intoxikationen
  • Ertrinkungsunfällen

Hier können verlängerte Reanimationsmaßnahmen erforderlich sein.

Umgang mit Angehörigen

Die Mitteilung des Todes gehört zu den belastendsten Situationen im Rettungsdienst. Angehörige können sehr unterschiedlich reagieren. Von emotionalem Rückzug bis zu aggressivem Verhalten.

Wichtig sind:

  • Ruhige und klare Kommunikation
  • Verständliche Erklärung des Vorgehens
  • Empathisches Auftreten
  • Angebot psychosozialer Unterstützung
  • Ggf. Nachforderung von Krisenintervention oder Seelsorge

Sichere und unsichere Todeszeichen:

 Definition
Sichere und unsichere Todeszeichen

Der Tod geht mit dem Auftreten von sicheren und unsicheren Todeszeichen einher. Die Unterscheidung besitzt eine hohe klinische und rechtliche Relevanz, da bei Vorliegen ausschließlich unsicherer Todeszeichen grundsätzlich noch eine erfolgreiche Reanimation möglich sein kann.

  • Unsichere Zeichen:
    • Pulslosigkeit
    • Fehlende Spontanatmung
    • Nicht auskultierbare Herztöne
    • Blässe
    • Lichtstarre Pupillen
    • Verminderte Körpertemperatur
    • Bewusstlosigkeit
    • Areflexie (fehlende Reflexantworten auf entsprechende Reize)
  • Sichere Zeichen:
    • Frühe Todeszeichen → zeigen sich bereits kurz nach dem Tod 
      • Totenstarre
      • Leichenflecke
      • Nicht mit dem Leben verenbare Verletzungen
    • Späte Todeszeichen → entwickeln sich erst im weiteren postmortalen (p.m.) Verlauf durch autolytische und bakterielle Zersetzungsprozesse
      • Fäulnis
      • Verwesung
      • Autolyse

Feststellen der Todeszeit

  • Todeszeit genau bestimmbar: wenn Tod beobachtet oder Reanimation dokumentiert ist
  • Bei unklarer Todeszeit: Orientierung an Fallgruppen zur Eingrenzung
    • Unbeobachteter Tod mit sicheren Todeszeichen: Zeitpunkt wird anhand des erstmaligen Auftretens sicherer Todeszeichen (z. B. Totenflecken, Starre, Fäulnis) abgeschätzt; ergänzend letzte Zeug:innenkontakte berücksichtigen
    • Beobachteter Tod durch Dritte: Zeitpunkt laut glaubhafter Zeug:innenaussagen zum Kreislaufstillstand dokumentieren (inkl. Uhrzeit und Umstände)
    • Simultan verstorbene Personen (z. B. Ehepartner): Sorgfältige Differenzierung der Todeszeitpunkte erforderlich, da relevant für Erbfolge (§ 11 BGB)
    • Tod unter Aufsicht (z. B. Klinik, Pflege): Zeitpunkt des beobachteten Kreislaufstillstands angeben; bei ärztlicher Anwesenheit zusätzlich Zeitpunkt der ärztlichen Todesfeststellung dokumentieren
  • Hilfsmittel zur Eingrenzung:
    • Sichere Todeszeichen und deren zeitlicher Verlauf
    • Muskelreaktionen (mechanische Erregbarkeit):
      • Fortgeleitete Reaktionen: bis ca. 2,5 h p.m.
      • Lokale Reaktionen: bis ca. 8 h p.m.
  • Wichtig für kriminalistische Ermittlungen → daher besonders sorgfältig durchzuführen

Leiche, Totgeburt und Fehlgeburt

 Definition
Leiche

Als Leiche gilt in Deutschland grundsätzlich der Körper eines verstorbenen Menschen, bei dem sichere Todeszeichen vorliegen oder der Tod auf andere Weise zuverlässig festgestellt wurde.

 Definition
Lebendgeburt

Ein Kind gilt als lebend geboren, wenn nach vollständiger Trennung vom Mutterleib mindestens eines der folgenden Lebenszeichen vorliegt:

  • Herzschlag
  • Pulsation der Nabelschnur
  • spontane Atmung
 Definition
Totgeburt

Eine Totgeburt liegt vor, wenn nach der Trennung vom Mutterleib keine Lebenszeichen bestehen.

 Definition
Fehlgeburt

Von einer Fehlgeburt spricht man, wenn ein leblos geborenes Kind ein Geburtsgewicht unter 500 g aufweist und somit die Kriterien einer Totgeburt nicht erfüllt.

Leichenschau

 Merke

In Deutschland darf sie ausschließlich von einer approbierten Ärztin oder einem approbierten Arzt durchgeführt werden. Den Abschluss der Leichenschau bildet die Ausstellung der Todesbescheinigung (Totenschein).

Die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin definiert dabei mehrere zentrale Aufgaben der ärztlichen Leichenschau. Dazu gehören:

  • Die sichere Feststellung des Todes
  • Die eindeutige Identifikation der verstorbenen Person
  • Die möglichst genaue Bestimmung von Todeszeit, Todesursache und Todesablauf
  • Die Einordnung der Todesart als natürlich, nicht natürlich oder ungeklärt
  • Die Erkennung möglicher meldepflichtiger Infektionskrankheiten
  • Die Erfassung relevanter Daten für die Todesursachenstatistik

Todesursache und Todesart

Todesursache:

Todesursache

Todesart:

TodesartBeschreibungBeispiele
Natürliche Todesart
  • Der Tod beruht auf einer bekannten inneren Erkrankung, deren Verlauf oder Komplikationen den Tod schlüssig erklären
  • Fremdeinwirkungen müssen sicher ausgeschlossen sein
  • Herzstillstand bei bekannter schwerer Herzinsuffizienz oder koronarer Herzkrankheit (KHK)
Nicht-natürliche Todesart
  • Der Tod wurde durch ein äußeres Ereignis verursacht oder beeinflusst
  • Unabhängig davon, ob ein Fremdverschulden vorliegt.
  • Unfall, Suizid, Gewalteinwirkung, Intoxikation, Behandlungsfehler
  • Spätfolgen einer Verletzung (z.B. Sturz mit späteren Komplikationen)
Unklare Todesart
  • Eine sichere Zuordnung ist nicht möglich
  • Eine nicht-natürliche Todesursache kann dabei nicht ausgeschlossen werde
  • In solchen Fällen muss die Polizei informiert werden
  • Plötzlicher Tod ohne bekannte Vorerkrankung, z.B. bei Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen

Ausstellen des Totenscheins

 Definition
Totenschein:

Der Totenschein (Todesbescheinigung) ist eine ärztlich ausgestellte öffentliche Urkunde, die im Anschluss an eine vollständige Leichenschau von einer approbierten Ärztin oder einem approbierten Arzt erstellt wird. 

Sie bildet die Grundlage für:

  • Die Ausstellung der Sterbeurkunde durch das Standesamt
  • Die Freigabe zur Bestattung
  • Die Weiterleitung medizinisch-statistischer Angaben an die Gesundheitsbehörden
 Merke

Notärzt:innen dürfen im Einsatz lediglich eine vorläufige Todesbescheinigung ausstellen, wenn keine vollständige Leichenschau möglich ist. Diese reicht nicht für eine Sterbeurkunde aus.

  • Gliederung in vertraulichen und nichtvertraulichen Teil 

Präklinische Besonderheiten der Todesfeststellung

  • Erschwerte Einsatzbedingungen, unklare Informationen zur Vorgeschichte sowie potenziell forensisch relevante Auffindesituationen
  • Bei folgendem Verdacht muss die Polizei informiert werden: 
    • Fremdeinwirkung
    • Suizid
    • Unfall
    • Intoxikation
    • ungeklärte Todesumstände
  • Ruhige und klare Kommunikation mit Angehörigen nach Todesfall
Zuletzt aktualisiert am 25.07.2026
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