Die Todesfeststellung und die anschließende ärztliche Leichenschau gehören zu den zentralen medizinisch-rechtlichen Aufgaben im Gesundheitswesen. Sie bilden die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen im Umgang mit Verstorbenen, darunter die Bestattung, mögliche strafrechtliche Ermittlungen sowie die Einhaltung gesetzlicher Meldepflichten.
Eine korrekte Durchführung erfordert sowohl fundierte medizinische Kenntnisse als auch die sichere Beachtung der rechtlichen Vorgaben. Dieser Artikel vermittelt einen kompakten Überblick über die wichtigsten Grundlagen, relevante Fallkonstellationen sowie die erforderlichen Abläufe und Besonderheiten im Rahmen der Todesfeststellung und Leichenschau.
Auch für Notfallsanitäter:innen besitzt dieses Thema eine hohe praktische und rechtliche Relevanz. Im Rettungsdienst kommt es regelmäßig zu Einsätzen mit verstorbenen Patient:innen oder Situationen, in denen über die Einleitung, Fortführung oder Beendigung von Reanimationsmaßnahmen entschieden werden muss. Dabei sind Kenntnisse über sichere Todeszeichen, die Abgrenzung zwischen natürlicher und nicht natürlicher Todesart sowie ein professioneller Umgang mit Polizei, Angehörigen und ärztlichem Personal essenziell.
Um den Einstieg in das Thema „Tod und Sterben“ etwas zu erleichtern, wird im Folgenden ein Fall beschrieben, wie er sich präklinisch ereignen könnte.
Beschreibung des Szenario:
- Einsatzmeldung: unangenehmer Geruch aus Wohnung
- Ort: Mehrfamilienhaus
- Alarmzeit: 06:42 Uhr
- Anrufer:in: Nachbarin
- Anzahl der Betroffenen: 1
- Zusatzinfos:
- Nachbarin hat die alleinlebende 84-jährige Frau seit zwei Tagen nicht mehr gesehen und bemerkt einen unangenehmen Geruch aus der Wohnung
- Auf Klingeln und Klopfen reagiert niemand
- NEF ebenfalls auf Anfahrt, Feuerwehr vor Ort
Lage beim Eintreffen:
Beim Eintreffen an der Einsatzstelle war die Wohnungstür durch die Feuerwehr bereits gewaltsam geöffnet worden. Die Patientin lag bäuchlings im Wohnzimmer auf dem Boden und zeigte keine erkennbaren Lebenszeichen. Die Umgebung war kühl, ein Fenster stand offen. Hinweise auf eine Fremdeinwirkung ergaben sich äußerlich nicht.
Bei der Erstuntersuchung stellen die Rettungskräfte folgende Befunde fest:
- Keine Atmung, kein Puls
- Pupillen weit und lichtstarr
- Haut blass-grau, kühl
- Ausgeprägte, nicht wegdrückbare Totenflecken auf der Vorderseite des Körpers
- Beginnende Totenstarre in Kiefer- und Extremitätenmuskulatur
Es liegen mehrere Medikamente auf einem Tisch, darunter ein Antihypertensivum und ein Antidiabetikum. In der Küche finden sich Hinweise auf chronische Erkrankungen (Insulinpen, Blutzuckermessgerät). Ein Hausarztbrief mit Diagnosen wie KHK, Diabetes mellitus und chronischer Herzinsuffizienz liegt auf dem Esstisch.
Maßnahmen des Rettungsdienstes:
Da sichere Todeszeichen vorlagen, wurde keine Reanimation eingeleitet. Die Besatzung dokumentierte die Auffindesituation sorgfältig und informierte die Leitstelle. Über diese wurde der kassenärztliche Bereitschaftsdienst zur Durchführung der ärztlichen Leichenschau angefordert. Aufgrund der zunächst unklaren Todesart und der nicht eindeutig als natürlich einzustufenden Auffindesituation wurde zudem die Polizei hinzugezogen.

DefinitionSichere und unsichere Todeszeichen
Der Tod geht mit dem Auftreten von sicheren und unsicheren Todeszeichen einher. Die Unterscheidung besitzt eine hohe klinische und rechtliche Relevanz, da bei Vorliegen ausschließlich unsicherer Todeszeichen grundsätzlich noch eine erfolgreiche Reanimation möglich sein kann.
- Zur sicheren Feststellung des Todes genügt bereits ein einziges sicheres Todeszeichen
- Unsichere Todeszeichen allein dürfen hingegen nicht zur Todesfeststellung verwendet werden, da betroffene Patient:innen unter Umständen noch reanimationsfähig sind
Unsichere Todeszeichen
- Pulslosigkeit
- Fehlende Spontanatmung
- Nicht auskultierbare Herztöne
- Blässe
- Lichtstarre Pupillen
- Verminderte Körpertemperatur
- Bewusstlosigkeit
- Areflexie (fehlende Reflexantworten auf entsprechende Reize)
TippViele dieser Befunde können auch bei potenziell reversiblen Zuständen auftreten, beispielsweise bei schwerer Hypothermie, Intoxikationen oder nach prolongierter Reanimation.
DefinitionVita minima/reducta
Vita minima bzw. Vita reducta beschreibt den Zeitraum zwischen dem Eintritt der scheinbaren Leblosigkeit und dem Auftreten sicherer Todeszeichen. In diesem Zustand sind die Lebensfunktionen nur noch minimal ausgeprägt und können ohne sorgfältige Untersuchung leicht übersehen werden. Da Patient:innen in dieser Phase unter Umständen noch reanimationsfähig sind, wird die Vita minima auch als Scheintod bezeichnet.
Historisch wurde der Scheintod insbesondere im 18. und 19. Jahrhundert gefürchtet, da damals keine zuverlässigen medizinischen Methoden zur sicheren Todesfeststellung zur Verfügung standen. Heute besitzt der Begriff vor allem klinische Bedeutung: Er verdeutlicht, dass trotz äußerlicher Regungslosigkeit weiterhin minimale Vitalfunktionen vorhanden sein können und deshalb vor der Todesfeststellung immer sorgfältig geprüft werden muss, ob eine Reanimation noch möglich ist.
Es gibt eine einfache Regel anhand derer man sich die Ursachen für diesen Zustand merken kann: AEIOU-Regel.
- A: Anämie, Anoxämie, Alkoholintoxikation
- E: Epilepsie, Elektrounfälle
- I: Injury (z.B. Schädel-Hirn-Trauma)
- O: Opioide und andere zentral dämpfende Substanzen (z.B. Barbiturate)
- U: Urämie, Unterkühlung
Sichere Todeszeichen
- Die sicheren Todeszeichen lassen sich grundsätzlich in frühe und späte Todeszeichen unterteilen
- Frühe Todeszeichen → zeigen sich bereits kurz nach dem Tod
- Späte Todeszeichen → entwickeln sich erst im weiteren postmortalen (p.m.) Verlauf durch autolytische und bakterielle Zersetzungsprozesse
Frühe Anzeichen:
| Todeszeichen | Beschreibung | Zeitpunkt des Auftretens |
|---|---|---|
| Totenflecke (Livores, Leichenflecke) |
|
|
| Leichenstarre (Rigor mortis) |
|
|
| Nicht mit dem Leben vereinbare Verletzungen |
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| Leichenhautgerinnsel (Cruor sanguinis) |
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| Speckhautgerinnsel (Cruor phlogisticus) |
|
Späte Anzeichen:
| Todeszeichen | Beschreibung | Zeitpunkt des Auftretens |
|---|---|---|
| Autolyse |
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| Fäulnis |
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| Verwesung |
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| Fraßspuren |
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| Mumifizierung |
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| Fettwachsbildung (Adipocire) |
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MerkeSobald ein Todeszeichen erkannt wird, kann der Tod festgestellt werden. Zu den relevanten sicheren Todeszeichen zählen:
- Leichenflecken (Livores)
- Leichenstarre (Rigor mortis)
- Fäulnis
- Verletzungen, die mit dem Leben nicht vereinbar sind
Todesfeststellung ohne sichere Todeszeichen
In bestimmten Situationen können zunächst keine sicheren Todeszeichen wie Totenflecken, Totenstarre, Fäulnis oder mit dem Leben unvereinbare Verletzungen vorliegen.
Nach erfolgloser CPR:
Nach erfolgloser CPR kann der Tod ärztlich festgestellt werden, wenn trotz adäquat durchgeführter Reanimationsmaßnahmen folgende Vitalfunktionen nicht nachweisbar sind:
- Keine Spontanatmung
- Keine spontane Kreislaufaktivität
- Keine elektrische oder mechanische Herzaktion
Besondere Umstände:
Bei bestimmten Situationen kann eine deutlich verlängerte oder angepasste Reanimation erforderlich sein. Dazu zählen insbesondere:
- Hypothermie
- Ertrinken
- Intoxikationen
InfoDiese Zustände können Vitalfunktionen stark reduzieren und eine sogenannte Vita minima vortäuschen. Der Zeitpunkt einer möglichen Todesfeststellung verschiebt sich daher entsprechend.
Nach Hirntoddiagnostik:
Der Tod kann außerdem durch den Nachweis des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls festgestellt werden. Dies ist ein streng geregeltes intensivmedizinisches Verfahren nach Richtlinie der Bundesärztekammer.
Dabei kann der Kreislauf durch intensivmedizinische Maßnahmen weiterhin künstlich aufrechterhalten werden, beispielsweise im Rahmen einer möglichen Organspende. Die Feststellung erfolgt nach einem streng geregelten ärztlichen Verfahren.
AchtungHaben Patient:innen eine Patientenverfügung und lehnen lebensverlängernde Maßnahmen ab, darf der Tod erst bescheinigt werden, wenn sichere Todeszeichen vorliegen.
Die Bestimmung des Todeszeitpunkts ist häufig nur näherungsweise möglich. Wurde der Tod direkt beobachtet, beispielsweise im Rahmen eines dokumentierten Herz-Kreislauf-Stillstands oder eines erfolglosen Reanimationsversuchs, kann der Todeszeitpunkt in der Regel genau angegeben werden.
Ist der Tod hingegen unbeobachtet eingetreten, erfolgt die zeitliche Eingrenzung anhand verschiedener klinischer, forensischer und anamnestischer Hinweise.
Fallkonstellationen zur Todeszeitpunktbestimmung
Unbeobachteter Tod mit sicheren Todeszeichen:
Wird eine verstorbene Person unbekannter Liegezeit aufgefunden, erfolgt die zeitliche Eingrenzung anhand des erstmaligen Auftretens sicherer Todeszeichen, beispielsweise:
- Totenflecken
- Leichenstarre
- Fäulniszeichen
TippZusätzlich können Zeug:innenangaben, der letzte bekannte Kontakt oder Hinweise aus der Auffindesituation zur zeitlichen Einordnung beitragen.
Beobachteter Tod durch Dritte:
Der Todeszeitpunkt wird auf Basis glaubhafter Zeug:innenaussagen zum beobachteten Kreislaufstillstand oder Todesereignis dokumentiert. Dabei sind die genaue Uhrzeit und die Umstände festzuhalten.
- Simultanes Versterben mehrerer Personen (z. B. Ehepartner):
In diesen Fällen ist besondere Sorgfalt bei der Dokumentation geboten, da dies zivilrechtlich (insb. erbrechtlich, §11 BGB) relevant ist. Der genaue Zeitpunkt des Todes jeder Person muss, soweit möglich, differenziert angegeben werden - Tod unter Aufsicht (z. B. in Klinik, Pflegeeinrichtung, durch Angehörige beobachtet):
Der Todeszeitpunkt wird mit dem beobachteten Kreislaufstillstand angegeben. Bei ärztlich beaufsichtigtem Tod sollte zusätzlich der Zeitpunkt der Todesfeststellung durch die Ärzt:in dokumentiert werden
Medizinische Anhaltspunkte zur Eingrenzung:
- Sichere Todeszeichen: Diese treten zeitlich gestaffelt auf und geben grobe Hinweise auf die Zeit seit dem Tod
- Supravitale Reaktionen: beruhen auf restlicher Zellaktivität nach Eintritt des klinischen Todes. Sie entstehen während des intermediären Lebens (in der Phase zwischen Individualtod und endgültigem biologischem Tod)
| Reaktion | Zeitfenster post mortem | Beschreibung |
|---|---|---|
| Zsako-Phänomen | bis ca. 2 Stunden | Kräftiger Schlag auf einen Muskel (z. B. M. biceps brachii, Musculi interossei, Oberschenkelvorderseite) führt zu einer Muskelkontraktion. Meist mit Reflexhammer auslösbar, teils nur tastbar |
| Ausgeprägter idiomuskulärer Wulst | 3–5 Stunden | Sicht- und tastbare Muskelverhärtung nach lokalem Reiz (z. B. Schlag) |
| Leichter idiomuskulärer Wulst | Bis ca. 8 Stunden (persistierend bis 24 h) | Lokale Muskelreaktion nimmt ab, Reaktion schwächer |
| Pupillenreaktion auf Medikamente | Bis ca. 17 Stunden | Gabe von Mydriatika oder Miotika → noch Miosis/Mydriasis möglich |
| Bewegliche Spermien | Bis ca. 80 Stunden | Spermienmotilität in Samenflüssigkeit/Genitaltrakt nachweisbar |
Leiche
DefinitionLeiche
Als Leiche gilt in Deutschland grundsätzlich der Körper eines verstorbenen Menschen, bei dem sichere Todeszeichen vorliegen oder der Tod auf andere Weise zuverlässig festgestellt wurde.
In einigen Bundesländern gelten auch einzelne Körperteile rechtlich als Leiche, beispielsweise:
- ein Kopf
- ein Rumpf
- oder ein Skelett
Lebendgeburt
DefinitionLebendgeburt
Ein Kind gilt als lebend geboren, wenn nach vollständiger Trennung vom Mutterleib mindestens eines der folgenden Lebenszeichen vorliegt:
- Herzschlag
- Pulsation der Nabelschnur
- spontane Atmung
- In diesem Fall besteht unabhängig vom Geburtsgewicht eine Leichenschaupflicht, sofern das Kind verstirbt
Totgeburt
DefinitionTotgeburt
Eine Totgeburt liegt vor, wenn nach der Trennung vom Mutterleib keine Lebenszeichen bestehen.
Zusätzlich muss in den meisten Bundesländern mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
- Geburtsgewicht ≥ 500 g
- oder Erreichen der 24. Schwangerschaftswoche
Unter diesen Voraussetzungen gilt das Kind rechtlich als Leiche. Daher besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer ärztlichen Leichenschau.
Fehlgeburt
DefinitionFehlgeburt
Von einer Fehlgeburt spricht man, wenn ein leblos geborenes Kind ein Geburtsgewicht unter 500 g aufweist und somit die Kriterien einer Totgeburt nicht erfüllt.
- Fehlgeburten gelten nach rechtsmedizinischer Definition grundsätzlich nicht als menschliche Leiche
- Im Unterschied zur Totgeburt besteht bei einer Fehlgeburt in der Regel:
- keine Bestattungspflicht
- keine standesamtliche Registrierungspflicht
- keine Verpflichtung zur ärztlichen Leichenschau
- Im Einzelfall kann eine ärztliche Untersuchung dennoch erforderlich oder sinnvoll sein, beispielsweise bei:
- Ungeklärtem intrauterinem Fruchttod
- Rechtlichen Fragestellungen
- Verdacht auf äußere Einwirkung
Ziele und Aufgaben der ärztlichen Leichenschau
DefinitionLeichenschau
Die Leichenschau dient in erster Linie der eindeutigen Feststellung des Todes sowie der Klärung von Todesursache, Todesart und den näheren Umständen des Versterbens.
In Deutschland darf sie ausschließlich von einer approbierten Ärztin oder einem approbierten Arzt durchgeführt werden. Den Abschluss der Leichenschau bildet die Ausstellung der Todesbescheinigung (Totenschein).
Die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin definiert dabei mehrere zentrale Aufgaben der ärztlichen Leichenschau. Dazu gehören:
- Die sichere Feststellung des Todes
- Die eindeutige Identifikation der verstorbenen Person
- Die möglichst genaue Bestimmung von Todeszeit, Todesursache und Todesablauf
- Die Einordnung der Todesart als natürlich, nicht natürlich oder ungeklärt
- Die Erkennung möglicher meldepflichtiger Infektionskrankheiten
- Die Erfassung relevanter Daten für die Todesursachenstatistik
MerkeDie Leichenschau besitzt damit nicht nur medizinische, sondern auch erhebliche rechtliche, epidemiologische und strafprozessuale Bedeutung.
Zeitpunkt der Leichenschau
In den meisten landesrechtlichen Regelungen muss die ärztliche Leichenschau unverzüglich durchgeführt werden. Juristisch bedeutet „unverzüglich“ ein Handeln ohne schuldhaftes Zögern. Lediglich dringend erforderliche und nicht aufschiebbare Maßnahmen dürfen zuvor noch durchgeführt werden
Einige Bundesländer definieren zusätzlich konkrete Zeitfristen, innerhalb derer die Leichenschau erfolgen muss
Weiteres Vorgehen nach der Durchführung
Die Leichenschau ist eine ärztliche Aufgabe mit hoher medizinischer und rechtlicher Verantwortung. Sie muss besonders sorgfältig durchgeführt werden, da ihre Ergebnisse maßgeblich das weitere Vorgehen im Umgang mit dem Verstorbenen bestimmen.
Dabei ergeben sich je nach Befund unterschiedliche Konsequenzen:
- Wird ein natürlicher Tod festgestellt, kann die Bestattung in der Regel ohne weitere Ermittlungen erfolgen
- Besteht der Verdacht auf einen nicht natürlichen oder ungeklärten Tod oder ist die verstorbene Person nicht sicher identifizierbar, muss die Polizei unverzüglich informiert werden. Die durchführende Ärztin bzw. der durchführende Arzt ist verpflichtet, sämtliche relevanten Befunde vollständig mitzuteilen
- Werden Hinweise auf eine meldepflichtige übertragbare Erkrankung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) festgestellt, muss zusätzlich das zuständige Gesundheitsamt benachrichtigt werden
- Besteht der Verdacht, dass der Tod im Zusammenhang mit einer Berufskrankheit oder einem Arbeitsunfall steht, ist außerdem die zuständige Berufsgenossenschaft zu informieren
Allgemeines
- Ziel: Feststellung des Todes, Erhebung sicherer Todeszeichen, Einschätzung der Todesart (natürlich, nicht natürlich, ungeklärt)
- Rechtliche Grundlage: Pflicht gemäß den Bestattungsgesetzen der Länder, Strafgesetzbuch (§ 168 StGB)
- Bedeutung: Grundlage für Ausstellung des Totenscheins, ggf. Auslöser für kriminalpolizeiliche Maßnahmen
Vorgehen bei der Leichenschau
Grundprinzipien:
- Sorgfältiges, unvoreingenommenes und systematisches Vorgehen
- Vollständige Entkleidung des Leichnams
- Angemessene Lichtverhältnisse schaffen
- Dokumentation aller Befunde
Durchführung am Fundort:
- Grundsätzlich vor Ort (Wohnung, Pflegeeinrichtung etc.)
- Ausnahmen: öffentlicher Raum oder unzumutbare Bedingungen (z. B. Gefahr für Dritte, schlechte Beleuchtung, beengte Räume)
Systematische körperliche Untersuchung:
- Beispielhafte strukturierte Reihenfolge:
- Kopf: Verletzungen, Totenflecken
- Hals: Strangulationszeichen, Hämatome
- Thorax/Bauch: Hämatome, Hautveränderungen, Narben
- Genitalbereich
- Extremitäten: Abwehrspuren, Injektionsstellen, livide Verfärbungen
Zusätzliche Informationen zur Einordnung:
- Fundort und Umgebung
- Lage des Körpers, Zustand der Kleidung
- Vorliegende Unterlagen (Medikamentenpläne, Abschiedsbriefe, Arztbriefe)
- Spurenlage: Kampfspuren, Abwehrverletzungen, Blutspuren
- Fremdanamnese (Angehörige, Pflegepersonal, Hausärzt:in)
Dokumentation
- Totenschein inkl. Angabe zu:
- Todeszeitpunkt (bzw. Zeitpunkt der Feststellung)
- Todesart (natürlich / nicht natürlich / ungeklärt)
- Sichere Todeszeichen
- Sachlich und vollständig: Alle erhobenen Befunde müssen nachvollziehbar, neutral und ggf. gerichtsverwertbar dokumentiert werden
Todesursache
Bei der Leichenschau muss entschieden werden, woran die verstorbene Person unmittelbar gestorben ist und ob es eine zugrunde liegende Erkrankung gab, die zur Todesursache geführt hat.
Todesarten
| Todesart | Beschreibung | Beispiele |
|---|---|---|
| Natürliche Todesart |
|
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| Nicht-natürliche Todesart |
|
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| Unklare Todesart |
|
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DefinitionTotenschein
Der Totenschein (Todesbescheinigung) ist eine ärztlich ausgestellte öffentliche Urkunde, die im Anschluss an eine vollständige Leichenschau von einer approbierten Ärztin oder einem approbierten Arzt erstellt wird.
Sie bildet die Grundlage für:
- Die Ausstellung der Sterbeurkunde durch das Standesamt
- Die Freigabe zur Bestattung
- Die Weiterleitung medizinisch-statistischer Angaben an die Gesundheitsbehörden
MerkeNotärzt:innen dürfen im Einsatz lediglich eine vorläufige Todesbescheinigung ausstellen, wenn keine vollständige Leichenschau möglich ist. Diese reicht nicht für eine Sterbeurkunde aus.
Aufbau des Totenscheins
Die Bescheinigung besteht aus zwei Teilen:
| Nicht vertraulicher Teil (für das Standesamt) | Vertraulicher Teil (für Gesundheitsbehörden) |
|---|---|
|
|
MerkeDie Epikrise
Der vertrauliche Teil des Totenscheins umfasst eine Epikrise. Eine Epikrise ist ein zusammenfassender Abschlussbericht über den bisherigen Krankheitsverlauf und die damit zusammenhängenden medizinischen Maßnahmen.
Dies geschieht in Form eines Arztbriefes bzw. eines Entlassungsdokumentes und umfasst:
- Anamnese
- Art, Umfang und Ergebnisse von Diagnostik und Therapiemaßnahmen
- Voraussichtliche Prognose
- Konkrete Empfehlungen für die Weiterbehandlung
Die Weitergabe des Totenscheins erfolgt getrennt nach vertraulichem und nichtvertraulichem Teil:
- Nicht vertraulicher Teil: an Bestatter → Standesamt → Ausstellung der Sterbeurkunde
- Dieser Ablauf stellt sicher, dass die Identität und Todesart amtlich registriert werden, um anschließend eine offizielle Sterbeurkunde ausstellen zu können, die für rechtliche und organisatorische Schritte unerlässlich ist
- Vertraulicher Teil: Zuständige Stellen gemäß Landesrecht (Gesundheitsamt, statistisches Landesamt, Krematorium, ggf. Polizei oder Staatsanwaltschaft)
Die Todesfeststellung im präklinischen Umfeld stellt Rettungsdienst und Notärzt:innen vor besondere medizinische, organisatorische und rechtliche Herausforderungen. Im Gegensatz zum klinischen Setting bestehen häufig erschwerte Einsatzbedingungen, unklare Informationen zur Vorgeschichte sowie potenziell forensisch relevante Auffindesituationen.
Neben der sicheren Todesfeststellung müssen deshalb auch Eigenschutz, mögliche Fremdeinwirkungen, die Dokumentation der Auffindesituation sowie der professionelle Umgang mit Angehörigen berücksichtigt werden.
Bedeutung für den Rettungsdienst
Für Notfallsanitäter:innen ist die präklinische Todesfeststellung insbesondere relevant, da sie häufig zuerst am Einsatzort eintreffen und den weiteren Ablauf wesentlich beeinflussen.
Wichtige Aufgaben des Rettungsdienstes sind:
- Erkennen möglicher sicherer Todeszeichen
- Unterstützung der strukturierten Untersuchung
- Wahrnehmung auffälliger Befunde oder Einsatzumstände
- Sicherung relevanter Informationen zur Auffindesituation
- Sorgfältige Dokumentation aller Maßnahmen
- Strukturierte Kommunikation mit Notärzt:innen, Polizei und Angehörigen
Forensische Besonderheiten
Im präklinischen Bereich können notfallmedizinische Maßnahmen Befunde erzeugen, die später fälschlicherweise als Fremdeinwirkung interpretiert werden könnten.
Hierzu zählen beispielsweise:
- Thoraxkompressionsverletzungen
- Defibrillationsmarken
- Punktionsstellen
- Atemwegsverletzungen
- Thoraxdrainagen
- intraossäre Zugänge
MerkeDaher müssen alle invasiven Maßnahmen nachvollziehbar dokumentiert und möglichst am Leichnam belassen werden.
Verhalten bei unklarer oder nicht natürlicher Todesart
Bei folgendem Verdacht muss die Polizei informiert werden:
- Fremdeinwirkung
- Suizid
- Unfall
- Intoxikation
- ungeklärte Todesumstände
AchtungDer Auffindeort sollte möglichst unverändert belassen werden („Tatortschutz“). Veränderungen am Leichnam oder an der Umgebung sind zu dokumentieren.
Besonderheiten nach erfolgloser Reanimation
Nach erfolgloser CPR liegt häufig zunächst kein sicheres Todeszeichen vor. Die Todesfeststellung erfolgt dann erst nach:
- Ausschluss reversibler Ursachen (4 Hs und HITS)
- Ausbleibendem ROSC
- Fehlender spontaner Atem- und Kreislaufaktivität
Besondere Vorsicht gilt bei:
- Hypothermie
- Intoxikationen
- Ertrinkungsunfällen
Hier können verlängerte Reanimationsmaßnahmen erforderlich sein.
Umgang mit Angehörigen
Die Mitteilung des Todes gehört zu den belastendsten Situationen im Rettungsdienst. Angehörige können sehr unterschiedlich reagieren. Von emotionalem Rückzug bis zu aggressivem Verhalten.
Wichtig sind:
- Ruhige und klare Kommunikation
- Verständliche Erklärung des Vorgehens
- Empathisches Auftreten
- Angebot psychosozialer Unterstützung
- Ggf. Nachforderung von Krisenintervention oder Seelsorge
Sichere und unsichere Todeszeichen:
DefinitionSichere und unsichere Todeszeichen
Der Tod geht mit dem Auftreten von sicheren und unsicheren Todeszeichen einher. Die Unterscheidung besitzt eine hohe klinische und rechtliche Relevanz, da bei Vorliegen ausschließlich unsicherer Todeszeichen grundsätzlich noch eine erfolgreiche Reanimation möglich sein kann.
- Unsichere Zeichen:
- Pulslosigkeit
- Fehlende Spontanatmung
- Nicht auskultierbare Herztöne
- Blässe
- Lichtstarre Pupillen
- Verminderte Körpertemperatur
- Bewusstlosigkeit
- Areflexie (fehlende Reflexantworten auf entsprechende Reize)
- Sichere Zeichen:
- Frühe Todeszeichen → zeigen sich bereits kurz nach dem Tod
- Totenstarre
- Leichenflecke
- Nicht mit dem Leben verenbare Verletzungen
- Späte Todeszeichen → entwickeln sich erst im weiteren postmortalen (p.m.) Verlauf durch autolytische und bakterielle Zersetzungsprozesse
- Fäulnis
- Verwesung
- Autolyse
- Frühe Todeszeichen → zeigen sich bereits kurz nach dem Tod
Feststellen der Todeszeit
- Todeszeit genau bestimmbar: wenn Tod beobachtet oder Reanimation dokumentiert ist
- Bei unklarer Todeszeit: Orientierung an Fallgruppen zur Eingrenzung
- Unbeobachteter Tod mit sicheren Todeszeichen: Zeitpunkt wird anhand des erstmaligen Auftretens sicherer Todeszeichen (z. B. Totenflecken, Starre, Fäulnis) abgeschätzt; ergänzend letzte Zeug:innenkontakte berücksichtigen
- Beobachteter Tod durch Dritte: Zeitpunkt laut glaubhafter Zeug:innenaussagen zum Kreislaufstillstand dokumentieren (inkl. Uhrzeit und Umstände)
- Simultan verstorbene Personen (z. B. Ehepartner): Sorgfältige Differenzierung der Todeszeitpunkte erforderlich, da relevant für Erbfolge (§ 11 BGB)
- Tod unter Aufsicht (z. B. Klinik, Pflege): Zeitpunkt des beobachteten Kreislaufstillstands angeben; bei ärztlicher Anwesenheit zusätzlich Zeitpunkt der ärztlichen Todesfeststellung dokumentieren
- Hilfsmittel zur Eingrenzung:
- Sichere Todeszeichen und deren zeitlicher Verlauf
- Muskelreaktionen (mechanische Erregbarkeit):
- Fortgeleitete Reaktionen: bis ca. 2,5 h p.m.
- Lokale Reaktionen: bis ca. 8 h p.m.
- Wichtig für kriminalistische Ermittlungen → daher besonders sorgfältig durchzuführen
Leiche, Totgeburt und Fehlgeburt
DefinitionLeiche
Als Leiche gilt in Deutschland grundsätzlich der Körper eines verstorbenen Menschen, bei dem sichere Todeszeichen vorliegen oder der Tod auf andere Weise zuverlässig festgestellt wurde.
DefinitionLebendgeburt
Ein Kind gilt als lebend geboren, wenn nach vollständiger Trennung vom Mutterleib mindestens eines der folgenden Lebenszeichen vorliegt:
- Herzschlag
- Pulsation der Nabelschnur
- spontane Atmung
DefinitionTotgeburt
Eine Totgeburt liegt vor, wenn nach der Trennung vom Mutterleib keine Lebenszeichen bestehen.
DefinitionFehlgeburt
Von einer Fehlgeburt spricht man, wenn ein leblos geborenes Kind ein Geburtsgewicht unter 500 g aufweist und somit die Kriterien einer Totgeburt nicht erfüllt.
Leichenschau
MerkeIn Deutschland darf sie ausschließlich von einer approbierten Ärztin oder einem approbierten Arzt durchgeführt werden. Den Abschluss der Leichenschau bildet die Ausstellung der Todesbescheinigung (Totenschein).
Die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin definiert dabei mehrere zentrale Aufgaben der ärztlichen Leichenschau. Dazu gehören:
- Die sichere Feststellung des Todes
- Die eindeutige Identifikation der verstorbenen Person
- Die möglichst genaue Bestimmung von Todeszeit, Todesursache und Todesablauf
- Die Einordnung der Todesart als natürlich, nicht natürlich oder ungeklärt
- Die Erkennung möglicher meldepflichtiger Infektionskrankheiten
- Die Erfassung relevanter Daten für die Todesursachenstatistik
Todesursache und Todesart
Todesursache:
Todesart:
| Todesart | Beschreibung | Beispiele |
|---|---|---|
| Natürliche Todesart |
|
|
| Nicht-natürliche Todesart |
|
|
| Unklare Todesart |
|
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Ausstellen des Totenscheins
DefinitionTotenschein:
Der Totenschein (Todesbescheinigung) ist eine ärztlich ausgestellte öffentliche Urkunde, die im Anschluss an eine vollständige Leichenschau von einer approbierten Ärztin oder einem approbierten Arzt erstellt wird.
Sie bildet die Grundlage für:
- Die Ausstellung der Sterbeurkunde durch das Standesamt
- Die Freigabe zur Bestattung
- Die Weiterleitung medizinisch-statistischer Angaben an die Gesundheitsbehörden
MerkeNotärzt:innen dürfen im Einsatz lediglich eine vorläufige Todesbescheinigung ausstellen, wenn keine vollständige Leichenschau möglich ist. Diese reicht nicht für eine Sterbeurkunde aus.
- Gliederung in vertraulichen und nichtvertraulichen Teil
Präklinische Besonderheiten der Todesfeststellung
- Erschwerte Einsatzbedingungen, unklare Informationen zur Vorgeschichte sowie potenziell forensisch relevante Auffindesituationen
- Bei folgendem Verdacht muss die Polizei informiert werden:
- Fremdeinwirkung
- Suizid
- Unfall
- Intoxikation
- ungeklärte Todesumstände
- Ruhige und klare Kommunikation mit Angehörigen nach Todesfall
- Koch, S. et al.: retten – Notfallsanitäter. Georg Thieme Verlag 2023, ISBN: 978-3-13-242121-9
- November Vorsorge und Bestattungen: Der Totenschein - wer stellt ihn aus und was steht drin?
- S1-Leitlinie Regeln zur Durchführung der ärztlichen Leichenschau, Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin e.V. (DGRM)
- Madea: Rechtsmedizin. 3. Auflage Springer 2014, ISBN: 978-3-662-43499-4.

