Der Rettungsdienst in Deutschland ist Ländersache, das heißt, jedes Bundesland regelt eigenständig, wie die präklinische Versorgung organisiert ist. Zwar schafft das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) auf Bundesebene einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen, doch die konkrete Umsetzung, insbesondere bei heilkundlichen Maßnahmen, liegt bei den Ländern.
In Rheinland-Pfalz übernehmen die Ärztlichen Leiter:innen Rettungsdienst (ÄLRD) diese Verantwortung und legen fest, welche Maßnahmen Notfallsanitäter:innen eigenverantwortlich oder auf Delegation durchführen dürfen.
MerkeUm diese Vorgaben praxisnah und rechtssicher umzusetzen, hat Rheinland-Pfalz landeseinheitliche Ausbildungs- und Behandlungsalgorithmen entwickelt. Diese stellen sicher, dass NotSan:
- Rechtlich abgesichert handeln können
- Ihre Kompetenzen praxisnah und einheitlich erlernen
- Sowohl bei eigenverantwortlichen Maßnahmen als auch bei delegierten Tätigkeiten verlässlich handeln
- Die Versorgungsqualität im Rettungsdienst gesteigert wird
InfoWeitere Informationen sowie die aktuellen Ausbildungs- und Behandlungsalgorithmen für Notfallsanitäter:innen in Rheinland-Pfalz sind auf der offiziellen Website der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Rheinland‑Pfalz (ÄLRD RLP) verfügbar.
- Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters* (Notfallsanitätergesetz - NotSanG). Stand: 19.07.2023, Zugriff am: 24.08.2025
- Ärztliche Leiter Rettungsdienst Rheinland-Pfalz: Ausbildungs- und Behandlungsalgorithmen. Stand: 13.10.2023, Zugriff am: 24.08.2025


