Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Diese sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und übernehmen Aufgaben in den Bereichen Prävention, Rehabilitation und Entschädigung. Gemeinsam entwickeln sie Vorgaben und Handlungshilfen, die dazu beitragen, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern.
Das DGUV-Regelwerk umfasst Vorschriften, Regeln und Informationen. Dabei muss unterschieden werden: DGUV Vorschriften sind verbindliche Unfallverhütungsvorschriften, während DGUV Regeln und Informationen vor allem erläutern, wie gesetzliche Arbeitsschutzpflichten und Schutzziele praktisch umgesetzt werden können.
Für den Rettungsdienst enthalten die Regelwerke insbesondere Hinweise und Anforderungen zu:
- Persönlicher Schutzausrüstung und Warnkleidung
- Ergonomischem Heben, Tragen und Bewegen
- Hygiene und Infektionsschutz
- Sicherem Arbeiten im Straßenverkehr
- Prävention von Gewalt und psychischen Belastungen
- Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen
- Vorgehen nach Arbeits- und Wegeunfällen
InfoDie DGUV-Regelwerke unterstützen Arbeitgeber dabei, Gefährdungen zu beurteilen, geeignete Schutzmaßnahmen auszuwählen und Beschäftigte zu unterweisen. Einsatzkräften geben sie Orientierung für ein sicheres und gesundheitsgerechtes Verhalten. Sie bilden damit keine eigenständige gesetzliche Grundlage, sondern konkretisieren und ergänzen die gesetzlichen Arbeitsschutzvorgaben und erleichtern deren praktische Umsetzung.
DefinitionArbeitsunfall
Ein Arbeitsunfall ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das unbeabsichtigt geschieht und in ursächlichem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht. Dabei muss es zu einem Gesundheitsschaden oder einer Todesfolge kommen.
Arbeitsunfälle umfassen auch Wegeunfälle, also Ereignisse auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit.
DefinitionWegeunfall
Wegeunfälle sind Unfälle, die auf dem direkten Weg zur Arbeit oder auf dem direkten Heimweg passieren. Wegeunfälle werden wie reguläre Arbeitsunfälle durch die Unfallversicherung abgedeckt.
Mögliche Unfallursachen
- Trauma des Rückens durch direkte Verletzung: Eine unmittelbare äußere Gewalteinwirkung auf den Rücken kann einen Arbeitsunfall darstellen
- Hinweis: Körperlich belastende Tätigkeiten wie falsches Heben oder Tragen beim Patiententransport können Rückenbeschwerden verursachen, gelten jedoch nicht automatisch als Arbeitsunfall. Entscheidend ist der konkrete Einzelfall
- Stolpern, Rutschen, Stürzen: unvorhersehbare Umgebungen wie nasse Böden, schlechte Beleuchtung oder unebenes Gelände können zu Verletzungen führen, z.B. durch Umknicken oder Stürze.
- Nadelstichverletzungen: sie stellen in allen medizinischen Tätigkeitsbereichen ein grundsätzliches Berufsrisiko dar und bergen ein mögliches Infektionsrisiko
- Verkehrsunfälle: Einsatzfahrten können zu Unfällen führen. Auch abrupte Bremsmanöver oder Ausweichsituationen bergen ein Verletzungsrisiko für das Personal
- Gewalt gegen Einsatzkräfte: verbale oder körperliche Übergriffe durch Patient:innen oder Dritte können sowohl körperliche als auch psychische Verletzungen verursachen
Konsequenzen für Betroffene
| Körperliche Folgen | Psychische Folgen | Soziale und organisatorische Folgen |
| Schmerzen | Belastungen nach Gewaltsituationen | Ausfallzeiten und Schichtausfälle |
| Chronische Beschwerden durch Überlastung oder Fehlbelastung | Ängste nach schweren Infektionsereignissen oder Nadelstichverletzungen | Zeitaufwendige medizinische Abklärungen und Diagnostik |
| Psychische Nachwirkungen nach Unfällen | Notwendige BG-Verfahren und Dokumentation | |
| Mögliche dauerhafte Einschränkungen → Berufsunfähigkeit | Mögliche Entwicklung von Traumafolgestörungen (z.B. PTBS) | Zusätzlicher Stress durch unklare Abläufe oder fehlende Unterstützung |
| Einschränkungen im privaten und familiären Alltag |
Dokumentation und Meldewege
Eine schnelle und vollständige Dokumentation ist für Betroffene entscheidend, um Ansprüche und Leistungen sicherzustellen. Der übliche Ablauf umfasst folgende Punkte:
- Unverzügliche Meldung an die Führungskraft oder Wachleitung
- Erfassung des Unfallhergangs in einem Unfallbericht
- Ggf. Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen (Pflicht bei Arbeitsunfähigkeit, größeren Verletzungen)
- Meldung an die Berufsgenossenschaft bei meldepflichtigen Unfällen
- Interne Weitergabe an Sicherheitsbeauftragte
- Analyse des Unfallgeschehens zur Prävention weiterer Vorfälle
MerkeSorgfältige Dokumentation schützt nicht nur juristisch, sondern ermöglicht auch eine systematische Verbesserung der Arbeitssicherheit.
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt im Falle eines anerkannten Arbeits- oder Wegeunfalls zahlreiche Leistungen. Dazu zählen:
- Medizinische Behandlung (inkl. spezialisierter D-Ärzte)
- Heil- und Hilfsmittel (z.B. Orthesen, Reha-Programme)
- Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit
- Rehabilitation, sowohl medizinisch als auch beruflich
- Maßnahmen zur Wiedereingliederung
- Rentenleistungen, wenn dauerhafte Schäden zurückbleiben
- Medizinische oder psychotherapeutische Rehabilitation
MerkeDie Unfallversicherung ein zentrales Sicherheitsnetz, das Beschäftigte umfassend schützt und eine möglichst vollständige Rückkehr in den Beruf ermöglicht.
Nadelstichverletzung
Situation:
Beim Legen eines i.v.-Zugangs in einer beengten Wohnung kommt es durch die plötzliche Bewegung der erkrankten Person zu einem kurzen Kontrollverlust über das Arbeitsfeld. Dadurch rutscht die Hand ab und es entsteht eine Nadelstichverletzung.
Analyse:
Hektik, schlechte Stabilisierung der Punktionsstelle und eingeschränkte Arbeitsbedingungen begünstigen Stichverletzungen. Die parallele Durchführung mehrerer Maßnahmen erhöht das Risiko zusätzlich.
Prävention:
- Handlungsabläufe in Schulungen einüben: um sicheres Arbeiten zu verinnerlichen
- Kein Recapping: um unbeabsichtigte Stichverletzungen beim Wiederaufsetzen der Schutzkappe zu vermeiden
- Verwendung von Sicherheitskanülen: reduziert das Verletzungsrisiko durch automatische Schutzmechanismen
- Einmalhandschuhe tragen: verringert das Infektionsrisiko bei Kontakt mit Blut
- Entsorgung von gebrauchten Kanülen in einem geeigneten Abwurfbehälter: direkt nach der Anwendung und ohne Umwege, um das Risiko einer Stichverletzung zu minimieren
Stolperunfall beim Aussteigen
Situation:
Beim schnellen Aussteigen aus dem Rettungswagen in Dunkelheit übersieht ein Teammitglied eine Bordsteinkante und knickt um.
Analyse:
Zeitdruck, schlechte Sicht und ungeprüfte Umgebung führen häufig zu Stolper- und Sturzunfällen. Das Tragen von Equipment schränkt zusätzlich das Sichtfeld und die Beweglichkeit ein.
Prävention:
- Bewusstes, kontrolliertes Aussteigen trotz Zeitdruck
- Kein Laufen, eher zügiges kontrolliertes Gehen
- Umfeld kurz prüfen, bevor der erste Schritt gesetzt wird
- Ausreichende Beleuchtung nutzen (Fahrzeug-, Hand- oder Stirnlampen)
- Regelmäßig PSA und Schuhprofil kontrollieren, Schuhe und PSA korrekt anziehen und schließen (z.B. keine offnen Schnürsenkel oder Reißverschlüsse der Schuhe)
Übergriff in einer Wohnung
Situation:
Beim Betreten einer Wohnung wird das Team unvermittelt von einem alkoholisierten Angehörigen beleidigt und körperlich bedrängt.
Analyse:
Unklare Lagebilder, Substanzkonsum und emotionale Stresssituationen erhöhen das Risiko von Gewalt. Fehlende Rückzugsmöglichkeiten und beengte Räume verschärfen die Situation.
Prävention:
- Bereits beim Eintreffen Lageeinschätzung vornehmen
- Abstand halten und Fluchtwege sichern
- Frühzeitige Alarmierung der Polizei bei Anzeichen von Aggression
- Regelmäßige Teilnahme an Deeskalations- und Eigenschutztrainings
MerkeDie Sicherheit im Rettungsdienst basiert auf klar definierten Präventionsmaßnahmen, die durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) strukturiert werden. Sie betreffen insbesondere den richtigen Einsatz von Schutzausrüstung, ergonomisches Arbeiten sowie Hygiene- und Infektionsschutz.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Schutzkleidung:
DefinitionDie DGUV Regel 105-003 beschreibt die sichere Benutzung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) im Rettungsdienst. Sie legt fest, welche PSA in welchen Situationen getragen werden muss, wie sie ausgewählt, angepasst, gewartet und angewendet wird.
Ziel ist es, Einsatzkräfte vor gesundheitlichen Gefahren, etwa durch Infektionen, mechanische Einwirkungen oder Verkehrsrisiken, zuverlässig zu schützen und einen einheitlichen Sicherheitsstandard im Rettungsdienst sicherzustellen.
Wirkungen und Schutzfunktionen der Schutzkleidung:
- Verhindert, dass Krankheitserreger auf Einsatzkräfte einwirken oder unbeabsichtigt weiterverbreitet werden
- Bietet Schutz vor Witterungseinflüssen (Kälte, Nässe, Wind)
- Schützt vor leichten mechanischen Einwirkungen (z. B. Schürfungen, leichte Stöße)
- Sorgt für Sichtbarkeit im Verkehrsraum, auch auf größere Entfernung und bei Dunkelheit
- Reduziert das Risiko von Anfahrunfällen durch hohe Warnwirkung
Anforderungen an die Auswahl der Schutzkleidung:
- Jacken und Hosen müssen Arme und Beine vollständig bedecken
- Hosen können im Kniebereich mit flüssigkeitsdichten Materialien ausgestattet sein. Diese verhindern den Durchtritt von Flüssigkeiten, ersetzen jedoch keinen Knieschutz.
- Kleidung muss flüssigkeitsabweisend bzw. -dicht gestaltet sein, besonders in belasteten Bereichen
- Nähte und Materialien müssen beständig gegen Desinfektions- und Waschverfahren sein
- Die Schnittführung darf die Beweglichkeit im Einsatz nicht einschränken
- Für Einsätze im öffentlichen Verkehrsraum ist Warnkleidung nach DIN EN ISO 20471 erforderlich. Mindestens müssen die Anforderungen der Warnkleidungsklasse 2 erfüllt sein; Klasse 3 wird grundsätzlich empfohlen.
- Bei einer Geschwindigkeit des Straßenverkehrs von mehr als 60 km/h muss Warnkleidungsklasse 3 getragen werden.
- Für Klasse 2 sind mindestens 0,50 m² fluoreszierendes Hintergrundmaterial und 0,13 m² retroreflektierendes Material erforderlich
- Für Klasse 3 sind mindestens 0,80 m² fluoreszierendes Hintergrundmaterial und 0,20 m² retroreflektierendes Material erforderlich
InfoDiese Materialien dienen nicht als Knieschutz für kniende Arbeiten → sie sollen den Durchtritt von Flüssigkeiten verhindern, etwa beim Umlagern, Lagern oder Arbeiten am Boden
Infektionsschutz:
- Infektionsschützende PSA wie Handschuhe, FFP2-/ FFP3-Masken, Schutzkittel und Schutzbrillen orientieren sich an den Anforderungen der DGUV Regel 112-190 sowie den Vorgaben der TRBA 250
- Sie schützt vor Blut, Sekreten und erregerhaltigen Aerosolen und ist vor allem bei invasiven Maßnahmen oder bei unklarem Infektionsstatus essenziell
Helme/ Handschuhe/ Schutzbrillen:
- Kopfschutz, schnittfeste oder stichfeste Handschuhe und Schutzbrillen sind je nach Einsatzlage (z.B. Trauma, MANV, technische Rettung) notwendig
- Grundlage bilden die DGUV Regeln 112-193 (Kopfschutz) und 112-192 (Augenschutz)
- Sie reduzieren das Risiko vor Kopfverletzungen, Augenverletzungen oder Schnittverletzungen durch Glas oder Metall
Ergonomisches Arbeiten
Belastungen:
- Das Heben und Tragen von Patient:innen führt zu erheblichen körperlichen Belastungen
- Die DGUV Regel 105-003 beschreibt typische Risiken und betont die Notwendigkeit ergonomischer Techniken zur Entlastung des Bewegungsapparats
Hilfsmittel:
- Hilfsmittel wie Raupenstühle oder pneumatische Fahrtragen reduzieren die körperliche Last und beugen Schäden vor
- Die DGUV empfiehlt den verpflichtenden Einsatz geeigneter Transporthilfen, wann immer möglich
- Technische Unterweisungen sind dabei Teil der jährlichen Pflichtschulung
Teamkommunikation:
- Eine klare, abgestimmte Teamkommunikation („1–2–3–Heben“) ist ein wesentlicher Bestandteil der Ergonomie
- Unkoordinierte Bewegungen erhöhen das Risiko für akute Verletzungen
- Die DGUV Regel 105-003 weist ausdrücklich auf die Bedeutung der Abstimmung im Zweier- oder Mehrpersonentransport hin
Hygiene und Infektionsschutz
TRBA 250/ Nadelstichmanagement:
DefinitionDie TRBA 250 liefert verbindliche Vorgaben zum Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen im Gesundheitsdienst. Sie definiert Maßnahmen gegen Nadelstichverletzungen, u. a. sichere Kanülensysteme, sofortige Entsorgung, korrekte Techniken und das betriebliche Post-Exposure-Management. Ergänzend formuliert die DGUV Information 207-024 praktische Hinweise zur Umsetzung.
Desinfektionspflichten:
- Händedesinfektion, Flächendesinfektion und Aufbereitung von Geräten sind zentrale Bestandteile der Hygiene
- Die DGUV Regel 105-003 betont die Pflicht zur patientennahen Händedesinfektion und zur konsequenten Einhaltung der Hygienepläne
- Regelmäßige Unterweisungen stärken die Handlungssicherheit
Umgang mit Kontaminationen:
- Bei Kontaminationen (z.B. mit Blut, Sekrete, Ausscheidungen) gelten klare Abläufe: Sofortmaßnahmen, PSA-Abwurf, Reinigung und Dokumentation
- Die DGUV gibt hierzu praxisnahe Vorgaben in der DGUV Information 205-001 (Biologische Risiken im Gesundheitsdienst)
- Ziel ist die schnelle Unterbrechung von Infektionsketten und die Sicherheit von Personal und Folgepatient:innen
InfoAuf Nadelstichverletzungen wird in diesem Abschnitt nicht weiter eingegangen. Detaillierte Informationen finden sich im Artikel „Nadelstichverletzungen“.
Regelmäßige Sicherheitsbegehungen
DefinitionSicherheitsbegehungen dienen dazu, den Arbeitsplatz systematisch auf Gefährdungen zu überprüfen und Mängel frühzeitig zu erkennen. Sie werden in der Regel gemeinsam von Führungskräften, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten durchgeführt
- Der Ablauf umfasst beispielsweise:
- Begehen von Wache und Fahrzeugen
- Prüfen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA), Geräten und Infrastruktur
- Dokumentieren aller Auffälligkeiten
- Typische Mängel sind z.B. abgenutzte PSA, ungesicherte Geräte im RTW, Stolperstellen oder defekte Arbeitsmittel
InfoFür Einsatzkräfte bieten sie einen klaren Nutzen: mehr Sicherheit, früh erkannte Risiken und konkrete Verbesserungsmaßnahmen, die den täglichen Dienst erleichtern.
ASA-Sitzungen (Arbeitsschutzausschuss)
DefinitionDer Arbeitsschutzausschuss ist gesetzlich vorgeschrieben für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten. Er besteht aus Arbeitgebervertretung, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Personalvertretung und Sicherheitsbeauftragten.
- Seine Rolle ist es, Arbeitsschutzthemen zu koordinieren und Maßnahmen zur Unfallprävention festzulegen
- Eine typische Sitzung umfasst:
- Auswertung von Arbeits- und Wegeunfällen
- Bewertung von Beinaheereignissen
- Planung von Schutzmaßnahmen
- Häufig werden hier auch Beschaffungsentscheidungen getroffen, z.B. neue PSA oder ergonomische Hilfsmittel
InfoDer Arbeitsschutzausschuss hat direkten Einfluss auf Dienstabläufe, Ausstattung und Qualität der Schulungen.
Gefährdungsbeurteilungen
DefinitionDie Gefährdungsbeurteilung ist eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers und bildet die Grundlage aller Arbeitsschutzmaßnahmen. Sie dient dazu, Tätigkeiten systematisch zu analysieren, Risiken zu erkennen und Schutzmaßnahmen abzuleiten.
- Typische Gefährdungen im Rettungsdienst sind:
- Körperliche Belastungen
- Infektionsrisiken
- Psychische Belastungen
- Gefahren im Straßenverkehr
- Aggressionen
- Beengte Arbeitsräume
InfoWesentlich ist die Einbindung der Mitarbeitenden, da deren praktische Erfahrung zu realistischen und wirksamen Schutzmaßnahmen führt.
Unterweisungen und Schulungen
DefinitionUnterweisungen sind mindestens einmal jährlich vorgeschrieben und sollen Einsatzkräfte zu sicherem Verhalten und korrektem Umgang mit Gefährdungen befähigen.
- Wichtige Themen sind:
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Deeskalation/ Eigenschutz
- Hygiene
- Umgang mit elektrischen Geräten
- Umgang mit Transport- und Tragehilfsmittel
- Blaulichtschulung
InfoSie schaffen Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte und erhöhen die Handlungssicherheit im Einsatz.
Arbeitsunfälle
DefinitionArbeitsunfall
Ein Arbeitsunfall ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das unbeabsichtigt geschieht und in ursächlichem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht. Dabei muss es zu einem Gesundheitsschaden oder einer Todesfolge kommen.
Arbeitsunfälle umfassen auch Wegeunfälle, also Ereignisse auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit.
DefinitionWegeunfall
Wegeunfälle sind Unfälle, die auf dem direkten Weg zur Arbeit oder auf dem direkten Heimweg passieren. Wegeunfälle werden wie reguläre Arbeitsunfälle durch die Unfallversicherung abgedeckt.
- Mögliche Unfallursachen:
- Stolpern, Rutschen, Stürzen
- Nadelstichverletzungen
- Verkehrsunfälle
- Gewalt gegen Einsatzkräfte
- Eine schnelle und vollständige Dokumentation von Arbeitsunfällen ist für Betroffene entscheidend, um Ansprüche und Leistungen sicherzustellen
- Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt im Falle eines anerkannten Arbeits- oder Wegeunfalls zahlreiche Leistungen. Dazu zählen:
- Medizinische Behandlung (inkl. spezialisierter D-Ärzte)
- Heil- und Hilfsmittel (z.B. Orthesen, Reha-Programme)
- Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit
Präventionsmechanismen und Umsetzung im Alltag
MerkeDie Sicherheit im Rettungsdienst basiert auf klar definierten Präventionsmaßnahmen, die durch Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) strukturiert werden. Sie betreffen insbesondere den richtigen Einsatz von Schutzausrüstung, ergonomisches Arbeiten sowie Hygiene- und Infektionsschutz.
- Klare Anforderungen an persönliche Schutzausrüstung (PSA), beispielsweise:
- Bietet Schutz vor Witterungseinflüssen (Kälte, Nässe, Wind)
- Schützt vor leichten mechanischen Einwirkungen (z. B. Schürfungen, leichte Stöße)
- Sorgt für Sichtbarkeit im Verkehrsraum, auch auf größere Entfernung und bei Dunkelheit
- Schulungen zu ergonischen Arbeiten
- Hygiene und Infektionsschutz
Bausteine eines wirksamen Arbeitsschutzes
- Regelmäßige Sicherheitsbegehungen
- ASA-Sitzungen (Arbeitsschutzausschuss)
- Gefährdungsbeurteilungen
- Unterweisungen und Schulungen
- DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: DGUV Regel 105-003: Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung im Rettungsdienst, Stand: 05.2016, (Zugriff am: 16.11.2025)
- DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: DGUV-Regeln (Zugriff am: 16.11.2025)
- DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Ein Arbeitsunfall: was nun? (Zugriff am: 16.11.2025)
- Brabant M. Arbeits- und Gesundheitsschutz in Notfallmedizin und Rettungsdienst. Notfallmedizin up2date 2022; 17(01): 69 - 85. doi:10.1055/a-1201-7713


