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Gefahrgüter (RD)

31 Minuten Lesezeit

Gefahrgüter sind Stoffe oder Gegenstände, von denen bei einem Unfall oder Austreten erhebliche Gefahren für Menschen, Tiere und Umwelt ausgehen können. Im Rettungsdienst ist es entscheidend, diese frühzeitig zu erkennen und richtig einzuordnen, um sich selbst und andere nicht zu gefährden. 
Kennzeichnungen wie die orangefarbene Warntafel mit UN-Nummer und Gefahrennummer liefern erste Hinweise auf Art und Gefährlichkeit des transportierten Stoffes. Die Einteilung erfolgt in verschiedene Gefahrgutklassen, beispielsweise entzündbare Flüssigkeiten, giftige Gase oder radioaktive Stoffe. Bei einem Gefahrgutunfall haben Eigenschutz, Erkundung und Absicherung oberste Priorität. Eine unüberlegte Annäherung kann lebensgefährlich sein. 

Die Versorgung von Betroffenen erfolgt erst nach Feststellung der Gefahrenlage und unter entsprechender Schutzausrüstung. Ein frühzeitiges Absperren des Gefahrenbereichs sowie das Nachfordern spezialisierter Kräfte (z.B. Feuerwehr, ABC-Zug) gehören zu den ersten Maßnahmen. Dieser Artikel vermittelt Grundlagen und Klassifikationen von Gefahrgütern sowie das rettungsdienstliche Vorgehen bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen.

Um den Einstieg in das Thema Gefahrgüter etwas zu erleichtern, wird im Folgenden ein Fall beschrieben, wie er sich präklinisch ereignen könnte.

Das Szenario

Einsatzmeldung:

  • Stichwort: "Verkehrsunfall mit auslaufendem Gefahrgut"
  • Ort: Landstraße
  • Alarmzeit: 11.32
  • Anrufer:in: Augenzeugin
  • Anzahl der betroffenen Personen: 3
  • Zusatzinfo:
    • Verkehrsunfall LWK und PKW
    • 3 Patient:innen
    • Laut Anrufer läuft Flüssigkeit aus dem betroffenen LKW aus

Lageeinweisung vor Ort:

Beim Eintreffen des Rettungsdienstes stehen Augenzeugen auf der Straße und weisen euch den Weg. 

Die Lage ist wie folgt:

  • Ein PKW mit 2 Insassen ist auf einen Tankwagen (mit einem Insassen) aufgefahren
  • Der LKW wurde dabei beschädigt und der geladene Gefahrstoff läuft aus
  • Auf der orangen Warntafel stehen die Zahlen 30/1223, laut Leitstelle handelt es sich um Kerosin
Fallbeispiel Gefahrgut
 Definition
Gefahrstoff

Gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind Gefahrstoffe Stoffe oder Gemische, die aufgrund ihrer chemisch-physikalischen oder gesundheitsschädlichen Eigenschaften eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Dabei wird grob in physikalische Gefahren, Gesundheitsgefahren, Umweltgefahren und weitere Gefahren unterschieden. Für all diese Stoffe gelten besondere Kennzeichnungs-, Lagerungs- und Umgangsvorschriften.

 Definition
Gefahrgut

Sobald ein Gefahrstoff transportiert wird, gilt er als Gefahrgut. Dabei gelten sowohl nationale als auch internationale Regelungen des Gefahrgutrechts. Dieses regelt die Klassifikationen und Kennzeichnungen sowie Rahmenbedingungen wie Verantwortlichkeiten oder Kontrollen. Ziel ist dabei der Schutz von Menschen, Tieren und der Umwelt.

Gefahrstoffe können sowohl in kleinen, meist gut eingrenzbaren Mengen als auch in Form von Großschadenslagen austreten. Bei großen Gefahrgutunfällen spricht man von sogenannten CBRN-Lagen. Diese stehen für chemische, biologische, radioaktive und nukleare Unfälle und erfordern eine gesonderte Einsatztaktik.

Bedeutung für den Rettungsdienst

Obwohl CBRN-Lagen sehr selten sind, kommt es im Einsatzgeschehen dennoch regelmäßig zu Gefahrstoffaustritten. Diese treten überwiegend im Rahmen von auslaufenden Kraftstoffen bei Verkehrsunfällen, bei Arbeitsunfällen sowie bei beschädigten Gefahrstofftransportern auf.

Gefahrstofftransporter sind gekennzeichnet, wodurch der Gefahrstoff kenntlich gemacht wird und einige seiner Eigenschaften ablesbar sind. Auf die Kennzeichnung und Klassifikation wird im nächsten Kapitel eingegangen. Nichtsdestotrotz erfolgt keine Kennzeichnung, wenn die Substanzmenge unterhalb der jeweiligen Freigrenzenregelung liegt. Ein Gefahrstoffunfall kann daher nicht pauschal aufgrund einer fehlenden Kennzeichnung ausgeschlossen werden!

Eigenschaften

Ein chemischer Stoff kann drei verschiedene Aggregatzustände annehmen: gasförmig, flüssig oder fest. Je nach Aggregatzustand hat er unterschiedliche Auswirkungen und kann entsprechend unterschiedlich in den Körper aufgenommen werden. Die Aufnahme kann über Kontakt mit der Haut, Verschlucken oder Inhalation erfolgen. Danach richtet sich auch die schädigende Wirkung im Körper. Die Schutzmaßnahmen richten sich neben der Art der Inkorporation auch nach den Gefahren, die jeder Aggregatzustand mit sich bringt:

  • Entstehende Gefährdung: Gefahren durch Explosion, Entzündung, Ätzwirkung, Brandförderung, Giftigkeit und Umweltgefährdung
  • Ausbreitungsmöglichkeiten

Anhand dieser Eigenschaften werden Gefahrstoffe nach der ADR-Konvention (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) in neun Gefahrgutklassen unterteilt.

Klassifikation

UnterklasseEigenschaftenBeispieleKennzeichnung 
Klasse 1: explosvie Stoffe und Gegenstände
1.1MassenexplosionsfähigMunition, Nitroglycerin, Granaten
Gefahrgutklasse 1

 

1.2Gefahr von Splitterwirkung, Spreng- und Wurfstücken, nicht massensexplosionsfähigHandgranaten, Raketen, Minen
1.3FeuergefahrBlitzlichtpulver, Übungsmunition
1.4Geringe ExplosionsgefahrHandsignalkörper, Silvesterfeuerwerkskörper
1.5Unempfindlich, geringe Wahrscheinlichkeit einer Massenexplosion

 

Ammoniumnitrat-Sprengstoff (Sprengstoff zum Abbau von Kalkstein)

1.6Extrem unempfindlich, nicht massenexplosionsfähigSpezialmunition mit hoher Sicherheit
Klasse 2: Gase
2.1Entzündbare GaseWasserstoff, Butan, Acetylen
Gefahrgutklasse 2.1
2.2Nicht entzündbare, nicht giftige GaseHelium, Kohlendioxid, Stickstoff
Gefahrgutklasse 2.2
2.3Giftige GaseChlor-, Schwefelwasserstoff
Gefahrgutklasse 2.3
Klasse 3: entzündbare flüssige Stoffe
3

Entzündbare flüssige Stoffe, desensibilisierte explosive flüssige Stoffe

Nebengefahren: ätzende oder giftige Eigenschaften

Diesel, Benzin, Lösungsmittel (Aceton), Alkohole

 

Gefahrgutklasse 3
Klasse 4: zersetzliche oder selbstentzündende Stoffe
4.1

Entzündbare feste Stoffe

Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe, polymerisierende Stoffe und desensibilisierte explosive Stoffe

Nebengefahren: oxidierende, giftige oder ätzende Eigenschaft

Schwefel, Phosphor

 

Gefahrgutklasse 4.1

 

4.2

Feste oder flüssige Stoffe, an Luft selbstentzündend

Nebengefahren: oxidierende, giftige oder ätzende Eigenschaft, Bildung entzündlicher Gase bei Berührung mit Wasser

Baumwolle mit Öl, Fischabfall

 

Gefahrgutklasse 4.2
4.3

Reaktion mit Wasser → entzündbare Gase

Nebengefahren: oxidierende, giftige oder ätzende Eigenschaft

Natrium, Magnesiumpulver

 

Gefahrgutklasse 4.3
Klasse 5: oxidierende Stoffe
5.1

Brandfördernd (oxidierend) wirkende Stoffe, durch Abgabe von Sauerstoff

Nebengefahren: entzündbare, selbsterhitzungsfähige, giftige, ätzende Eigenschaften

Nitrat-, Peroxidverbindungen

 

Gefahrgutklasse 5.1
5.2Organische Peroxide → Kontakt mit Verunreinigungen, durch Wärme, Reibung oder Stoß unter Freisetzung von Energie zersetztWasserstoffperoxid, Aktivsauerstoff
Gefahrgutklasse 5.2
Klasse 6: giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe
6.1

Giftige Stoffe → bei einmaliger oder kurz dauernder Einwirkung, auch kleiner Mengen, Gesundheitsschäden oder Tod

Weitere Einteilung mit zusätzlichen Gefahren

Arsen, Chlorpikrin, Schädlingsbekämpfungsmittel
Gefahrstoffklasse 6.1
6.2Ansteckungsgefährliche StoffeKrankheitserreger, klinische Abfälle, biologische Stoffe
Gefahrstoffklasse 6.2
Klasse 7: radioaktive Stoffe
7

Radioaktive Stoffe

Kategorie I-III → Größe und Dosisleistung

Medizinische Geräte, AKW-Abfälle
Gefahrstoffklasse 7
Klasse 8: ätzende Stoffe
8

Schädigung Haut und Schleimhäute durch ätzende Wirkung

Weitere Einteilung mit zusätzlichen Gefahren

Salz- und Schwefelsäure

 

Gefahrstoffklasse 8
Klasse 9: verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
9

Alle Stoffe die nicht in die Kategorien 1-8 eingeordnet werden können, aber dennoch Gefahr von ihnen ausgeht

→ Es gibt hierbei weitere Unterklassen, wie bspw. Lithiumzellen und -batterien (Klasse 9a

Lithiumbatterien, Reinigungsmittel
Gefahrgutklasse 9
Gefahrgutklasse 9A

Gefahrennummer

  • Gefahrguttransporter führen zusätzlich zu den Gefahrzetteln eine orangefarbene Warntafel
  • Die Warntafel ist zweigeteilt:
    • Obere Hälfte (Gefahrennummer / Kemler-Zahl): Gibt die Art der Gefahr an (z. B. 33 = hochentzündlich)
    • Untere Hälfte (UN-Nummer / Stoffnummer): Identifiziert den konkreten Stoff (z. B. 1203 = Benzin)
  • Bei Tankwagen mit mehreren Kammern können mehrere Warntafeln erforderlich sein
  • Die Nummernkombination ermöglicht schnelle Identifikation und Gefahreneinschätzung durch Einsatzkräfte
Gefahrennummer und Stoffnummer
GefahrennumerBedeutung
1Explosionsgefahr
2Gefahr des Entweichens von Gas
3Entzündbare Flüssigkeiten oder Gase
4Entzündbare Feststoffe
5Brandfördernde (oxidierende) Wirkung
6Giftig / ansteckend
7Radioaktiv
8Ätzend
9Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion
0Die bestehende Gefahr wird durch die erste Ziffer ausreichend benannt
XGefährliche Reaktion mit Wasser
Bei hohem Gefahrenpotenzial wird die Ziffer verdoppelt. Die erste Ziffer entspricht der Hauptgefahr.

Weitere Kennzeichnungen

Explosionsgefährliche Stoffe

 

Radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlung
Biogefährdung
Giftige Stoffe
Explosionsgefährliche StoffeRadioaktive Stoffe oder ionisierende StrahlungBiogefährdungGiftige Stoffe
Feuergefährliche Stoffe
Ätzende Stoffe
Gefahren durch das Aufladen von Batterien
Brandfördernde Stoffe
Feuergefährliche StoffeÄtzende StoffeGefahren durch das Aufladen von BatterienBrandfördernde Stoffe

 

Gasflaschen

 

Explosionsfähiger Atmosphäre
GasflaschenExplosionsfähiger Atmosphäre
 Merke

Ähnliche Symbole sind ebenso auf Behältern zu finden.

Notfallversorgung

Ein Kontakt mit Gefahrstoffen stellt eine besondere Herausforderung für den Rettungsdienst dar. Anders als bei „klassischen“ Notfällen steht hier nicht nur die medizinische Versorgung der betroffenen Person im Vordergrund, sondern auch der Eigenschutz sowie das taktisch richtige Vorgehen. Oft sind die Art des Stoffes, seine Konzentration und die konkreten Gefahren anfangs unklar. Eine unüberlegte Annäherung kann deshalb lebensbedrohlich sein. 

In Gefahrensituationen hat der Eigenschutz oberste Priorität. Die Versorgung der Patient:innen tritt zunächst in den Hintergrund. Für ein strukturiertes Vorgehen sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • SSSS-Schema zur Lagebeurteilung
  • GAMS-Regel für das taktische Vorgehen
  • Gefahrenmatrix zur Einschätzung weiterer potenzieller Gefahren
  • Beachtung der Schutzausrüstung entsprechend der Gefahrenlage

SSSS-Schema:

Das SSSS-Schema wird verwendet, um beim Eintreffen an einer Einsatzstelle eine möglichst schnelle Lagebeurteilung vorzunehmen. Sie ist hilfreich bei der Beantwortung der wichtigsten Fragestellungen und bei der Einschätzung der aktuellen Risiken.

SSSS-Schema
 Merke
GAMS-Regel
  • Gefahr erkennen → Gefahrenmatrix
  • Absperren
  • Menschenrettung
  • Spezialkräfte alarmieren

→ Merkhilfe für Gefahrguteinsätze

Gefahrenmatrix:

Die Gefahrenmatrix ist ein visuelles Hilfsmittel zur strukturierten Beurteilung von Gefahren an einer Einsatzstelle, insbesondere bei CBRN- oder Gefahrguteinsätzen. Sie dient dazu, mögliche Gefahrenquellen systematisch zu erkennen und einzuordnen.

Gefahrenmatrix

Anhand der vorhandenen Kennzeichnungen und Warntafeln lassen sich Gefahrstoffe in der Regel zuverlässig identifizieren. Ergänzende Informationen kann die Leitstelle anhand der Gefahrennummer übermitteln, was eine noch präzisere Einschätzung ermöglicht. Diese Rückmeldungen sind essenziell für den Einsatz weitere Kräfte und helfen dabei, Spezialteams (z.B. ABC-Zug) gezielt zu alarmieren. Zusätzlich sind Angaben zur Anzahl der betroffenen Personen sowie zur ausgetretenen oder auslaufenden Stoffmenge von entscheidender Bedeutung für das Einsatzmanagement.

Bei einem unklaren Gefahrgut muss zunächst ein Mindestabstand von 50 m eingehalten werden. Erst nach sorgfältiger Erkundung und Informationssammlung erfolgt eine strukturierte Rückmeldung an die Leitstelle, auf deren Basis die Maßnahmen gemäß der GAMS-Regel eingeleitet werden. Die Menschenrettung darf nur unter konsequenter Wahrung des Eigenschutzes erfolgen.

 Tipp
  • Weitere Informationen zur Verwendung der Gefahrenmatrixsiehe Artikel Gefahren und Verhalten an der Einsatzstelle
  • Weitere Informationen zu Rettungstechnikensiehe Artikel Rettungs- und Transporttechniken (RD)

Abhängig vom jeweiligen Gefahrstoff und Kontamination ist vor dem Betreten des Rettungswagens eine Dekontamination der betroffenen Personen (auch kontaminierte Einsatzkräfte) erforderlich. Die medizinische Versorgung richtet sich nach den Symptomen, welche im Rahmen des xABCDE-Schemas entdeckt werden. Weitere detaillierte Handlungsanweisungen lassen sich dem jeweiligen Sicherheitsdatenblatt entnehmen, das üblicherweise in den Gefahrgutunterlagen des Fahrzeugs (üblicherweise beim Fahrer) zu finden ist.

Symptome

Da die Symptome bei Einsätzen mit Gefahrstoffen von dem jeweiligen Stoff abhängen, können sie unterschiedlich ausfallen. Die Bandbreite der Symptome ist genauso groß wie die Anzahl der Gefahrstoffe. 

Häufig treten Verätzungen, Intoxikationen, Verbrennungen oder traumatische Verletzungen auf. Verletzungen durch den Gefahrstoff selbst sind jedoch meist nicht das primäre Problem, sondern die Verletzungen, die zum zwangsläufigen Kontakt mit dem Gefahrstoff geführt haben, beispielsweise bei einem Verkehrsunfall. 

Daher gilt es hier, neben der Versorgung der Verletzungen, auch den Kontakt mit dem Gefahrstoff zu verhindern bzw. weiteren Kontakt zu vermeiden. Für diese Maßnahme werden in der Regel Spezialkräfte benötigt, die sich mit einer erweiterten PSA selbst vor dem Gefahrstoff schützen können.

 Merke
Klinische Versorgung

Die klinische Versorgung richtet sich nach dem jeweiligen Gefahrstoff, der entstandenen Schädigung und den Begleitverletzungen.

Charakteristika von biologischen und chemischen Gefahren

 Biologische GefahrenChemische Gefahren
Beginn der Krankheitssymptomezeitlich verzögert, nach Tagen oder Wochen (Inkubationszeit)schnell, innerhalb von Minuten oder Stunden
Freisetzungsortschwer lokalisier- und abgrenzbarmeist schnell identifiziert, gut ein- und abgrenzbar
Therapieaktive und passive Immunisierung, Antibiotika, VirostatikaPharmazeutika, Chemikalien
Desinfektionessenziellnicht notwendig
Verteilung der SubstanzGefahr der Verschleppung, Ausbreitung (auch länderübergreifend)in Windrichtung, Abnahme der Schadstoffkonzentration = Abnahme Opferzahlen
Quarantäneessenziellunnötig nach Dekontamination
ZuständigkeitenGesundheitsbehörden oder VeterinärbehördenUmweltbehörde, Wasserschutzbehörde, chemische Landesämter

Absperrbereiche

Absperrbereiche bei Gefahrstoffeinsätzen

Bei unbekannten Gefahrgütern sollte zu Beginn ein Abstand von mindestens 50 Metern eingehalten werden. Dieser gilt für Menschen und Einsatzmittel. Sollten sich gehfähige Personen in diesem Bereich aufhalten, ist auf die Gefahr sowie den Sicherheitsabstand hinzuweisen. Die Absperrmaßnahmen werden durch die Feuerwehr und die Polizei beim Eintreffen intensiviert. Sie erweitern den Absperrbereich bei Bedarf und unter Berücksichtigung der Wetterbedingungen (z. B. bei Wind). In den Gefahrenbereich dürfen sich nur Spezialkräfte mit erweiterter PSA (z. B. Chemieschutzanzüge) begeben. 

Dekontamination

 Definition
Dekontamination

Dekontamination (kurz Dekon) bezeichnet das gezielte Entfernen und Unschädlichmachen von gefährlichen Stoffen von Personen und Ausrüstung. Ziel ist, eine Ausbreitung des Gefahrstoffes zu verhindern

Es kann in drei Dekontaminationsarten unterschieden werden:

  • Dekon-G: Dekontamination der kontaminierten Geräte (bspw. Notfallrucksack)
  • Dekon-P: Dekontamination von allen unverletzten und gehfähigen Personen - auch Einsatzkräfte - die sich im Gefahrenbereich aufgehalten haben oder mit kontaminierten Personen und Gegenständen Kontakt hatten
  • Dekon-V: Dekontamination der Verletzten, dieser Abschnitt verfügt meist über eine Liegend-Strecke, da die betroffenen Personen häufig nicht gehfähig sind
Dekon-P
 Achtung
Ausbreitung verhindern

Um eine Ausbreitung zu verhindern, ist es wichtig, dass alle kontaminierten Personen sowie Kontaktpersonen von Kontaminierten durch die entsprechende Dekontamination geleitet werden. Es darf nicht zugelassen werden, dass Personen unkontrolliert abtransportiert werden. Sollte es dennoch zu einer unkontrollierten Ausbreitung kommen, muss die Leitstelle informiert werden, damit diese die Krankenhäuser warnen kann.

Grundlagen:

 Definition
Gefahrstoff und Gefahrgut

Gefahrstoffe = Stoffe und Gemische, die aufgrund ihrer Eigenschaften eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen.

Gefahrgut = Gefahrstoffe, die transportiert werden, gesonderte Regelungen und Kennzeichnungen

  • Bedeutungen für den Rettungsdienst:
    • Häufig: auslaufende Kraftstoffe bei Verkehrsunfällen, beschädigte Gefahrstofftransporter, Arbeitsplatzunfälle
    • CBRN-Unfälle: chemisch, biologische, radioaktive, nukleare Unfälle
  • Eigenschaften:
    • Aggregatzustände: gasförmig, flüssig, fest
    • Aufnahme: über die Haut, Verschlucken, Inhalation
    • Schutzmaßnahmen richten sich nach entstehende Gefährdung und Ausbreitungsmöglichkeiten

Klassifikationen:

  • Klassifikationen: (grobe Darstellung)
  1. Explosive Stoffe und Gegenstände
  2. Gase
  3. Entzündbare flüssige Stoffe
  4. Zersetzliche oder selbstentzündende Stoffe
  5. Oxidierende Stoffe
  6. Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe
  7. Radioaktive Stoffe
  8. Ätzende Stoffe
  9. Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstand
  • Gefahrennummer: (orange Warntafel)
    • Gefahrennummer (Kemler-Zahl)
    • UN- oder Stoffnummer
  • Weitere Kennzeichnungen: Behälter oder Arbeitsplätze

Notfallversorgung:

  • Notfallversorgung:
    • SSSS-Schema (Scene, Safety, Situation, Support) und GAMS-Regel (Gefahr erkennen, Absperren, Menschenretung, Spezialkräfte alarmieren)
    • Eigenschutz hat höchste Priorität
    • Rückmeldungen an Leitstelle! - bei vorhandener Gefahrennummer auch diese
  • Symptome:
    • Abhängig vom jeweiligen Stoff und Konzentrationsmenge
    • Möglichkeiten der:
      • Verätzungen
      • Intoxikationen
      • Verbrennungen
      • Traumatische Verletzungen
    • Präklinische und klinische Versorgung hängt von dem jeweiligen Gefahrstoff und dessen Verletzungen ab

Sonstige Maßnahmen:

  • Absperrbereiche:
    • Gefahrenbereich: mindestens 50 m
    • Absperrbereich: mindestens 100 m
    • Auf Wetterbedingungen achten
  • Dekontamination: das gezielte Entfernen und Unschädlichmachen von gefährlichen Stoffen von Personen und Ausrüstung
    • Dekon-G: der Geräte
    • Dekon-P: der gehfähigen und unverletzten Personen
    • Dekon-V: der Verletzten
  • Koch, S., Kuhnke, R., retten - Notfallsanitäter, Thieme, 2023, ISBN: 978-3132421219
  • Luxem, J., Runggaldier, K., Karutz, H., Flake, F., Notfallsanitäter Heute, Elsevier, 2016, ISBN: 978-3437461958
  • Staatliche Feuerwehrschulen, Kennzeichnung im ABC-Einsatz, (Zugriff am 22.07.2025)
Zuletzt aktualisiert am 27.05.2026
Gefahren und Verhalten an der Einsatzstelle (RD)
Standardeinsatzregeln (RD)
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