Gefahrgüter sind StoffeoderGegenstände, von denen bei einem Unfall oder Austreten erhebliche Gefahren für Menschen,Tiere und Umwelt ausgehen können. Im Rettungsdienst ist es entscheidend, diese frühzeitigzuerkennenundrichtigeinzuordnen, um sich selbst und andere nicht zu gefährden. Kennzeichnungen wie die orangefarbeneWarntafel mit UN-Nummer und Gefahrennummer liefern erste HinweiseaufArtundGefährlichkeit des transportierten Stoffes. Die Einteilung erfolgt in verschiedeneGefahrgutklassen, beispielsweise entzündbare Flüssigkeiten, giftige Gase oder radioaktive Stoffe. Bei einem Gefahrgutunfall haben Eigenschutz, Erkundung und Absicherung oberste Priorität. Eine unüberlegte Annäherung kann lebensgefährlich sein.
Die VersorgungvonBetroffenen erfolgt erst nach Feststellung der Gefahrenlage und unter entsprechenderSchutzausrüstung. Ein frühzeitiges Absperren des Gefahrenbereichs sowie das NachfordernspezialisierterKräfte (z.B. Feuerwehr, ABC-Zug) gehören zu den ersten Maßnahmen. Dieser Artikel vermittelt Grundlagen und Klassifikationen von Gefahrgütern sowie das rettungsdienstliche Vorgehen bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen.
Definition
Gefahrstoff
Gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind GefahrstoffeStoffeoderGemische, die aufgrund ihrer chemisch-physikalischen oder gesundheitsschädlichen Eigenschaften eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Dabei wird grob in physikalische Gefahren, Gesundheitsgefahren, Umweltgefahren und weitere Gefahren unterschieden. Für all diese Stoffe gelten besondere Kennzeichnungs-, Lagerungs- und Umgangsvorschriften.
Definition
Gefahrgut
Sobald ein Gefahrstofftransportiert wird, gilt er als Gefahrgut. Dabei gelten sowohl nationale als auch internationaleRegelungen des Gefahrgutrechts. Dieses regeltdieKlassifikationenundKennzeichnungen sowie Rahmenbedingungen wie Verantwortlichkeiten oder Kontrollen. Ziel ist dabei der Schutzvon Menschen, Tieren und der Umwelt.
Gefahrstoffe können sowohl in kleinen, meist gut eingrenzbaren Mengen als auch in Form von Großschadenslagen austreten. Bei großenGefahrgutunfällen spricht man von sogenannten CBRN-Lagen. Diese stehen für chemische, biologische, radioaktiveund nukleare Unfälle und erfordern eine gesonderteEinsatztaktik.
Bedeutung für den Rettungsdienst
Obwohl CBRN-Lagen sehr selten sind, kommt es im Einsatzgeschehen dennoch regelmäßigzuGefahrstoffaustritten. Diese treten überwiegend im Rahmen von auslaufendenKraftstoffenbeiVerkehrsunfällen, bei Arbeitsunfällen sowie bei beschädigtenGefahrstofftransportern auf.
Gefahrstofftransporter sind gekennzeichnet, wodurch der Gefahrstoffkenntlich gemacht wird und einige seiner Eigenschaften ablesbar sind. Auf die Kennzeichnung und Klassifikation wird im nächsten Kapitel eingegangen. Nichtsdestotrotz erfolgt keineKennzeichnung, wenn die SubstanzmengeunterhalbderjeweiligenFreigrenzenregelung liegt. Ein Gefahrstoffunfall kann daher nicht pauschal aufgrund einer fehlenden Kennzeichnung ausgeschlossen werden!
Eigenschaften
Ein chemischerStoff kann dreiverschiedeneAggregatzustände annehmen: gasförmig, flüssig oder fest. Je nach Aggregatzustand hat er unterschiedliche Auswirkungen und kann entsprechend unterschiedlich in den Körper aufgenommen werden. Die Aufnahme kann über Kontakt mit der Haut, Verschlucken oder Inhalation erfolgen. Danach richtet sich auch die schädigende Wirkung im Körper. Die Schutzmaßnahmen richten sich neben der Art der Inkorporation auch nach den Gefahren, die jeder Aggregatzustand mit sich bringt:
Entstehende Gefährdung: Gefahren durch Explosion, Entzündung, Ätzwirkung, Brandförderung, Giftigkeit und Umweltgefährdung
Ausbreitungsmöglichkeiten
Anhand dieser Eigenschaften werden Gefahrstoffe nach der ADR-Konvention (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) in neunGefahrgutklassen unterteilt.
Absperrbereiche
Bei allen Einsätzen mit Gefahrstoffen werden um das Schadenobjekt Bereiche festgelegt. Solange der Stoff unbekannt ist, gelten nach FwDV 500 die folgenden Abstände, jeweils gemessen vom Schadenobjekt:
Gefahrenbereich (rot), kürzester Abstand ca. 50 m: Zutritt nur für Einsatzkräfte unter geeigneter persönlicher Schutzausrüstung, etwa mit Chemieschutzanzügen. Festlegen, Markieren und Sichern ist Aufgabe der Feuerwehr
Absperrbereich (grün), kürzester Abstand ca. 100 m: Zutritt nur für die erforderlichen Einsatz- und Unterstützungskräfte. Er dient Feuerwehr und Rettungsdienst als Aufstell-, Bewegungs- und Bereitstellungsfläche und wird in Absprache mit der Polizei markiert und gesichert
Übergangsbereich (gelb), kürzester Abstand ca. 50 m: Er liegt zwischen Gefahren- und Absperrbereich und nimmt betroffene oder verletzte Personen auf, die noch dekontaminiert werden müssen
Der 50-Meter-Abstand gilt für Menschen und Einsatzmittel gleichermaßen. Halten sich gefährdete Personen in diesem Bereich auf, ist auf die Gefahr und den Sicherheitsabstand hinzuweisen. Ergibt die weitere Erkundung genauere Erkenntnisse, werden die Bereiche angepasst. Dabei sind Wind und Geländeverhältnisse zu berücksichtigen, und Bereiche mit Verdacht auf Kontamination werden in den Gefahrenbereich einbezogen.
Achtung
Bei größeren Mengen Explosivstoffen, militärischer Munition oder größeren MengendruckverflüssigterGase unter Brandeinwirkung reichen 50 Meter nicht aus. Hier ist bei ausreichender Deckung ein Abstand von mindestens 300 Metern einzuhalten.
Info
Ist weder eine Gefährdung der Umgebung erkennbar noch eine Gefahr außerhalb des Schadenobjekts gegeben, kann die Grenze des Gefahrenbereichs bis auf 5 Meter an das Objekt herangezogen werden.
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Klassifikation
Unterklasse
Eigenschaften
Beispiele
Kennzeichnung
Klasse 1: explosvie Stoffe und Gegenstände
1.1
Massenexplosionsfähig
Munition, Nitroglycerin, Granaten
1.2
Gefahr von Splitterwirkung, Spreng- und Wurfstücken, nicht massensexplosionsfähig
Handgranaten, Raketen, Minen
1.3
Feuergefahr
Blitzlichtpulver, Übungsmunition
1.4
Geringe Explosionsgefahr
Handsignalkörper, Silvesterfeuerwerkskörper
1.5
Unempfindlich, geringe Wahrscheinlichkeit einer Massenexplosion
Ammoniumnitrat-Sprengstoff (Sprengstoff zum Abbau von Kalkstein)
Schädigung Haut und Schleimhäute durch ätzende Wirkung
Weitere Einteilung mit zusätzlichen Gefahren
Salz- und Schwefelsäure
Klasse 9: verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
9
Alle Stoffe die nicht in die Kategorien 1-8 eingeordnet werden können, aber dennoch Gefahr von ihnen ausgeht
→ Es gibt hierbei weitere Unterklassen, wie bspw. Lithiumzellen und -batterien (Klasse 9a
Lithiumbatterien, Reinigungsmittel
Gefahrennummer
Fahrzeuge, die Gefahrgut transportieren, sind vorn und hinten mit einer orangefarbenen Warntafel gekennzeichnet. Sie ergänzt die rautenförmigen Gefahrzettel
Die Warntafel ist zweigeteilt:
Obere Hälfte (Gefahrennummer / Kemler-Zahl): Gibt die Art der Gefahr an, z.B. 33 = leicht entzündbarer flüssiger Stoff
Untere Hälfte (UN-Nummer / Stoffnummer): Identifiziert den konkreten Stoff, z.B. 1203 = Benzin
Die erste Ziffer der Gefahrennummer nennt die Hauptgefahr, weitere Ziffern nennen Zusatzgefahren. Eine verdoppelte Ziffer bedeutet eine erhöhte Gefahr
Ein vorangestelltes X warnt: Der Stoff reagiert gefährlich mit Wasser. Er darf nicht mit Wasser gelöscht oder verdünnt werden
Warntafeln ohne Nummern findet man bei Stückguttransporten. Beim Transport mehrerer Stoffe in einem Tankwagen mit mehreren Kammern tragen die einzelnen Kammern eigene nummerierte Warntafeln, meist seitlich
Gefahrennummer
Bedeutung
2
Entweichen von Gas durch Druck oder durch chemische Reaktion
3
Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen (Dämpfen) und Gasen oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff
4
Entzündbarkeit fester Stoffe oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff
5
Oxidierende (brandfördernde) Wirkung
6
Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr
7
Radioaktivität
8
Ätzwirkung
9
Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion
X
Reagiert gefährlich mit Wasser; wird der Nummer vorangestellt (z. B. X423)
Merke
Wenn die Gefahr eines Stoffes ausreichend durch eine einzige Ziffer angegeben werden kann, wird dieser Ziffer eine Null angefügt. Die Verdoppelung einer Ziffer weist auf die Zunahme der entsprechenden Gefahr hin.
Weitere Kennzeichnungen
Explosionsgefährliche Stoffe
Radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlung
Biogefährdung
Giftige Stoffe
Feuergefährliche Stoffe
Ätzende Stoffe
Gefahren durch das Aufladen von Batterien
BrandförderndeStoffe
Gasflaschen
Explosionsfähiger Atmosphäre
Merke
Ähnliche Symbole sind ebenso auf Behältern zu finden.
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Notfallversorgung
Ein KontaktmitGefahrstoffen stellt eine besondereHerausforderung für den Rettungsdienst dar. Anders als bei „klassischen“ Notfällen steht hier nichtnurdiemedizinischeVersorgungderbetroffenenPersonimVordergrund, sondern auch der Eigenschutz sowie das taktisch richtige Vorgehen. Oft sind die Art des Stoffes, seine Konzentration und die konkreten Gefahren anfangs unklar. Eine unüberlegteAnnäherung kann deshalb lebensbedrohlich sein.
In Gefahrensituationen hat der Eigenschutz oberste Priorität. Die Versorgung der Patient:innen tritt zunächst in den Hintergrund. Für ein strukturiertes Vorgehen sollten folgende Punkte beachtet werden:
SSSS-Schema zur Lagebeurteilung
GAMS-Regel für das taktische Vorgehen
Gefahrenmatrix zur Einschätzung weiterer potenzieller Gefahren
Beachtung der Schutzausrüstung entsprechend der Gefahrenlage
SSSS-Schema:
Das SSSS-Schema wird verwendet, um beim Eintreffen an einer Einsatzstelle eine möglichst schnelle Lagebeurteilung vorzunehmen. Sie ist hilfreich bei der Beantwortung der wichtigsten Fragestellungen und bei der Einschätzung der aktuellen Risiken.
Merke
GAMS-Regel
Gefahr erkennen → Gefahrenmatrix
Absperren
Menschenrettung
Spezialkräfte alarmieren
→ Merkhilfe für Gefahrguteinsätze
Gefahrenmatrix:
Die Gefahrenmatrix ist ein visuelles Hilfsmittel zur strukturierten Beurteilung von Gefahren an einer Einsatzstelle, insbesondere bei CBRN- oder Gefahrguteinsätzen. Sie dient dazu, mögliche Gefahrenquellen systematisch zu erkennen und einzuordnen.
Anhand der vorhandenen Kennzeichnungen und Warntafeln lassen sich Gefahrstoffe in der Regel zuverlässig identifizieren. ErgänzendeInformationen kann die Leitstelle anhand der Gefahrennummer übermitteln, was eine noch präzisere Einschätzung ermöglicht. Diese Rückmeldungen sind essenziell für den Einsatz weitereKräfte und helfen dabei, Spezialteams (z.B. ABC-Zug) gezielt zu alarmieren. Zusätzlich sind AngabenzurAnzahlderbetroffenenPersonen sowie zur ausgetretenen oder auslaufendenStoffmenge von entscheidender Bedeutung für das Einsatzmanagement.
Bei einem unklarenGefahrgut muss zunächst ein Mindestabstandvon 50 m eingehalten werden. Erst nach sorgfältiger Erkundung und Informationssammlung erfolgt eine strukturierteRückmeldung an die Leitstelle, auf deren Basis die Maßnahmen gemäß der GAMS-Regel eingeleitet werden. Die Menschenrettung darf nur unter konsequenter Wahrung des Eigenschutzes erfolgen.
Tipp
Weitere Informationen zur Verwendung der Gefahrenmatrix → siehe Artikel Gefahren und Verhalten an der Einsatzstelle
Weitere Informationen zu Rettungstechniken → siehe Artikel Rettungs- und Transporttechniken (RD)
Abhängig vom jeweiligen Gefahrstoff und Kontamination ist vor dem Betreten des Rettungswagens eine Dekontamination der betroffenen Personen (auch kontaminierte Einsatzkräfte) erforderlich. Die medizinischeVersorgung richtet sich nach den Symptomen, welche im Rahmen des xABCDE-Schemas entdeckt werden. Weitere detaillierteHandlungsanweisungen lassen sich dem jeweiligen Sicherheitsdatenblatt entnehmen, das üblicherweise in den Gefahrgutunterlagen des Fahrzeugs (üblicherweise beim Fahrer) zu finden ist.
Symptome
Da die Symptome bei Einsätzen mit Gefahrstoffen von dem jeweiligenStoffabhängen, können sie unterschiedlich ausfallen. Die Bandbreite der Symptome ist genauso groß wie die Anzahl der Gefahrstoffe.
Häufig treten Verätzungen, Intoxikationen, Verbrennungen oder traumatische Verletzungen auf. Verletzungen durch den Gefahrstoff selbst sind jedoch meist nicht das primäre Problem, sondern die Verletzungen, die zum zwangsläufigen Kontaktmit dem Gefahrstoff geführt haben, beispielsweise bei einem Verkehrsunfall.
Daher gilt es hier, neben der Versorgung der Verletzungen, auch den KontaktmitdemGefahrstoffzuverhindern bzw. weiterenKontaktzuvermeiden. Für diese Maßnahme werden in der Regel Spezialkräfte benötigt, die sich mit einer erweiterten PSA selbst vor dem Gefahrstoff schützen können.
Merke
Klinische Versorgung
Die klinischeVersorgung richtet sich nach dem jeweiligenGefahrstoff, der entstandenenSchädigung und den Begleitverletzungen.
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Charakteristika von biologischen und chemischen Gefahren
Biologische Gefahren
Chemische Gefahren
Beginn der Krankheitssymptome
zeitlich verzögert, nach Tagen oder Wochen (Inkubationszeit)
schnell, innerhalb von Minuten oder Stunden
Freisetzungsort
schwer lokalisier- und abgrenzbar
meist schnell identifiziert, gut ein- und abgrenzbar
Therapie
aktive und passive Immunisierung, Antibiotika, Virostatika
Pharmazeutika, Chemikalien
Desinfektion
essenziell
nicht notwendig
Verteilung der Substanz
Gefahr der Verschleppung, Ausbreitung (auch länderübergreifend)
in Windrichtung, Abnahme der Schadstoffkonzentration = Abnahme Opferzahlen
Dekontamination (kurz Dekon) bezeichnet das gezielteEntfernenundUnschädlichmachen von gefährlichenStoffen von PersonenundAusrüstung. Ziel ist, eine Ausbreitung des Gefahrstoffes zu verhindern.
Es kann in dreiDekontaminationsarten unterschieden werden:
Dekon-G: Dekontamination der kontaminierten Geräte (bspw. Notfallrucksack)
Dekon-P: Dekontamination von allen unverletzten und gehfähigen Personen - auch Einsatzkräfte - die sich im Gefahrenbereich aufgehalten haben oder mit kontaminierten Personen und Gegenständen Kontakt hatten
Dekon-V: Dekontamination der Verletzten, dieser Abschnitt verfügt meist über eine Liegend-Strecke, da die betroffenen Personen häufig nicht gehfähig sind
Achtung
Ausbreitung verhindern
Um eine Ausbreitung zu verhindern, ist es wichtig, dass alle kontaminiertenPersonen sowie Kontaktpersonen von Kontaminierten durch die entsprechende Dekontamination geleitet werden. Es darf nicht zugelassen werden, dass Personen unkontrolliertabtransportiert werden. Sollte es dennoch zu einer unkontrollierten Ausbreitung kommen, muss die Leitstelle informiert werden, damit diese die Krankenhäuser warnen kann.
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Grundlagen
Definition
Gefahrstoff und Gefahrgut
Gefahrstoffe = Stoffe und Gemische, die aufgrund ihrer Eigenschaften eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen.
Gefahrgut = Gefahrstoffe, die transportiert werden, gesonderte Regelungen und Kennzeichnungen
Bedeutungen für den Rettungsdienst:
Häufig: auslaufende Kraftstoffe bei Verkehrsunfällen, beschädigte Gefahrstofftransporter, Arbeitsplatzunfälle
Schutzmaßnahmen richten sich nach entstehender Gefährdung und Ausbreitungsmöglichkeiten
Absperrbereiche:
Gefahrenbereich (rot), kürzester Abstand ca. 50 m: Zutritt nur für Einsatzkräfte unter geeigneter persönlicher Schutzausrüstung, etwa mit Chemieschutzanzügen. Festlegen, Markieren und Sichern ist Aufgabe der Feuerwehr
Absperrbereich (grün), kürzester Abstand ca. 100 m: Zutritt nur für die erforderlichen Einsatz- und Unterstützungskräfte. Er dient Feuerwehr und Rettungsdienst als Aufstell-, Bewegungs- und Bereitstellungsfläche und wird in Absprache mit der Polizei markiert und gesichert
Übergangsbereich (gelb), kürzester Abstand ca. 50 m: Er liegt zwischen Gefahren- und Absperrbereich und nimmt betroffene oder verletzte Personen auf, die noch dekontaminiert werden müssen
Orangefarbene Warntafeln
Gefahrennummer
Bedeutung
2
Entweichen von Gas durch Druck oder durch chemische Reaktion
3
Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen (Dämpfen) und Gasen oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff
4
Entzündbarkeit fester Stoffe oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff
5
Oxidierende (brandfördernde) Wirkung
6
Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr
7
Radioaktivität
8
Ätzwirkung
9
Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion
X
Reagiert gefährlich mit Wasser; wird der Nummer vorangestellt (z. B. X423)
Abhängig vom jeweiligen Stoff und der Konzentrationsmenge
Möglichkeiten der:
Verätzungen
Intoxikationen
Verbrennungen
Traumatische Verletzungen
Präklinische und klinische Versorgung hängt von dem jeweiligen Gefahrstoff und dessen Verletzungen ab
Sonstige Maßnahmen
Dekontamination: das gezielte Entfernen und Unschädlichmachen von gefährlichen Stoffen von Personen und Ausrüstung
Dekon-G: der Geräte
Dekon-P: der gehfähigen und unverletzten Personen
Dekon-V: der Verletzten
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