Der Arbeits- und Gesundheitsschutz hat das Ziel, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern. Gleichzeitig soll er die Gesundheit und Einsatzfähigkeit von Rettungskräften langfristig erhalten. Wichtige rechtliche Grundlagen sind unter anderem das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) sowie die Vorschriften der DGUV.
Das wichtigste Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes ist die Gefährdungsbeurteilung. Dabei werden Gefährdungen systematisch erfasst, bewertet und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt. Zu den häufigsten Gefährdungen im Rettungsdienst zählen Infektionsrisiken, Lärmbelastung, körperliche Belastungen, Hautbelastungen, psychische Belastungen und Gefahren im Straßenverkehr.
Ein wirksamer Infektionsschutz umfasst einen vollständigen Impfschutz, die konsequente Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) sowie eine korrekte Händehygiene. Die hygienische Händedesinfektion ist dabei die wichtigste Einzelmaßnahme zur Vermeidung von Infektionsübertragungen.
Körperliche Belastungen lassen sich durch ergonomisches Arbeiten, den Einsatz technischer Hilfsmittel, eine frühzeitige Transportplanung und das rechtzeitige Nachfordern zusätzlicher Unterstützung deutlich reduzieren. Ergänzend trägt regelmäßiges Kraft- und Stabilisationstraining zur Gesunderhaltung des Muskel-Skelett-Systems bei.
Auch psychische Belastungen gehören zum Berufsalltag. Eine offene Teamkultur, frühzeitiges Ansprechen von Belastungen sowie Angebote wie PSU-Teams, Peer-Support oder die arbeitsmedizinische Vorsorge helfen, langfristigen gesundheitlichen Folgen vorzubeugen.
Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eine gemeinsame Aufgabe von Arbeitgeber und Beschäftigten. Während der Arbeitgeber sichere Arbeitsbedingungen schaffen muss, tragen Einsatzkräfte durch Eigenschutz, Vorsorge, PSA, Impfungen und einen gesundheitsbewussten Lebensstil wesentlich zum Erhalt ihrer eigenen Gesundheit und langfristigen Einsatzfähigkeit bei.
InfoDer Arbeits- und Gesundheitsschutz hat das Ziel Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern. Gleichzeitig soll er dazu beitragen, die Gesundheit der Beschäftigten langfristig zu erhalten und sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz wird in Deutschland insbesondere durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die darauf aufbauenden Arbeitsschutzverordnungen sowie die Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherungsträger geregelt. Eine wichtige verfassungsrechtliche Grundlage bildet das in Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes verankerte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Ergänzend erlassen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Unfallverhütungsvorschriften und stellen mit DGUV-Regeln und DGUV-Informationen praxisnahe Hilfen für die Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bereit.
Gerade im Rettungsdienst besitzt der Arbeits- und Gesundheitsschutz einen besonders hohen Stellenwert. Einsatzkräfte sind täglich unterschiedlichsten Belastungen ausgesetzt. Dazu gehören körperliche Anstrengungen, psychische Belastungen sowie biologische, chemische und physikalische Gefährdungen. Ziel ist es, diese Risiken frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden.
Das duale System des Arbeitsschutzes
Der Arbeitsschutz in Deutschland basiert auf einem dualen System. Für die Überwachung und Weiterentwicklung sind sowohl staatliche Behörden als auch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung verantwortlich.
Die zentrale Verantwortung innerhalb des Betriebs trägt jedoch der Arbeitgeber. Nach § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist er verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere:
- Gefährdungen erkennen und bewerten
- Geeignete Schutzmaßnahmen umsetzen
- Die Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig überprüfen
- Maßnahmen bei veränderten Bedingungen anpassen
- Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren möglichst verhindern
MerkeUnterstützt wird der Arbeitgeber dabei durch Betriebsärzt:innen sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, deren Aufgaben im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt sind.
Gefährdungsbeurteilung: die Grundlage aller Schutzmaßnahmen
Die Gefährdungsbeurteilung bildet das zentrale Instrument des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Sie ist nach § 5 ArbSchG für jeden Arbeitsplatz verpflichtend und dient dazu, alle Gefährdungen systematisch zu erfassen, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.
Im Rettungsdienst umfasst die Gefährdungsbeurteilung unter anderem:
- Gefährdungen durch die Arbeitsumgebung (z.B. Straßenverkehr, Einsatzstellen, Wachen)
- Physikalische Einwirkungen (z.B. Lärm, Hitze, Kälte)
- Biologische Gefährdungen (z.B. infektiöse Patient:innen)
- Chemische Gefährdungen (z.B. Desinfektionsmittel oder Gefahrstoffe)
- Ergonomische Belastungen (z.B. Heben und Tragen von Patient:innen)
- Psychische Belastungen (z.B. belastende Einsätze oder Schichtarbeit)
- Gefährdungen durch unzureichende Qualifikation oder fehlende Unterweisungen
MerkeNach der Ermittlung der Gefährdungen werden die Risiken bewertet und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt. Diese müssen umgesetzt, regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung
Eine vollständige Gefährdungsbeurteilung umfasst folgende Schritte:
- Vorbereitung
- Ermittlung der Gefährdungen
- Bewertung der Risiken
- Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen
- Umsetzung der Maßnahmen
- Überprüfung der Wirksamkeit
- Regelmäßige Fortschreibung und Aktualisierung
AchtungAlle Schritte der Gefährdungsbeurteilung sind zu dokumentieren. Sie bildet die Grundlage für sämtliche Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Rettungsdienst.
Damit Beschäftigte sicher arbeiten können, müssen sie die Gefährdungen ihres Arbeitsplatzes kennen und wissen, wie sie sich in unterschiedlichen Situationen richtig verhalten. Daher ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Mitarbeitenden regelmäßig zu unterweisen.
Die Unterweisung vermittelt unter anderem:
- Mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz
- Geeignete Schutzmaßnahmen
- Den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
- Das richtige Verhalten im Notfall
- Maßnahmen der Ersten Hilfe bei Arbeitsunfällen
InfoDie Unterweisung muss mindestens einmal jährlich erfolgen. Zusätzlich ist sie immer dann erforderlich, wenn sich Arbeitsabläufe, Arbeitsmittel oder Gefährdungen wesentlich ändern. Jede Unterweisung ist zu dokumentieren.
Unterweisung im Rettungsdienst
Im Rettungsdienst gehören Unterweisungen zum Arbeitsalltag. Sie betreffen etwa den sicheren Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA), den Infektionsschutz oder den Umgang mit Gefahrstoffen.
Zu den unterweisungspflichtigen Gefahrstoffen zählen unter anderem Desinfektionsmittel. Obwohl sie täglich verwendet werden, können sie bei unsachgemäßer Anwendung gesundheitliche Schäden verursachen. Gelangen sie beispielsweise in die Augen, können starke Reizungen oder Verätzungen entstehen.
Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen deshalb Betriebsanweisungen erstellt werden. Diese beschreiben unter anderem:
- Den sicheren Umgang mit dem jeweiligen Stoff
- Erforderliche Schutzmaßnahmen
- Das Verhalten bei Unfällen oder Fehlanwendungen
- Maßnahmen der Ersten Hilfe
- Die fachgerechte Entsorgung
TippDigitale Lernangebote oder Schulungsvideos können die Wissensvermittlung sinnvoll ergänzen. Sie ersetzen jedoch nicht die persönliche Unterweisung durch den Arbeitgeber.
Sicherheitsbeauftragte im Rettungsdienst
DefinitionSicherheitsbeauftragte sind Beschäftigte, die den Arbeitgeber zusätzlich zu ihrer eigentlichen Tätigkeit bei der Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes unterstützen. Sie achten auf mögliche Gefährdungen im Arbeitsalltag, fördern ein sicherheitsbewusstes Verhalten ihrer Kolleg:innen und dienen als Ansprechperson für Fragen des Arbeitsschutzes.
Nach den Vorgaben der DGUV müssen Unternehmen mit mehr als 20 versicherten Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellen.
Wie viele Sicherheitsbeauftragte erforderlich sind, richtet sich unter anderem nach der Zahl der Beschäftigten, den bestehenden Gefährdungen sowie der räumlichen, zeitlichen und fachlichen Nähe zu den Beschäftigten. Bei mehreren Rettungswachen kann daher die Bestellung mehrerer Sicherheitsbeauftragter erforderlich oder sinnvoll sein.
Zu den typischen Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten gehören:
- Ansprechpartner:in für Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Erkennen und Melden von Gefährdungen im Arbeitsalltag
- Förderung eines sicherheitsbewussten Verhaltens im Team
- Unterstützung bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen
- Weitergabe sicherheitsrelevanter Informationen an Kolleg:innen
InfoFür diese Tätigkeit bieten die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung spezielle Aus- und Fortbildungen an. Die Aufgabe wird zusätzlich zur eigentlichen Tätigkeit ausgeübt und ist nicht mit einer Führungsfunktion verbunden.
AchtungDie Verantwortung für den Arbeitsschutz verbleibt immer beim Arbeitgeber.
Der Rettungsdienst gehört zu den Berufen mit einer besonders hohen körperlichen und psychischen Belastung. Einsatzkräfte arbeiten häufig unter Zeitdruck, in unbekannter Umgebung und unter wechselnden Einsatzbedingungen. Dadurch entstehen zahlreiche Gefährdungen für die eigene Gesundheit.
Zu den wichtigsten Gefährdungen zählen:
- Infektionsrisiken
- Gefährdungen im Straßenverkehr
- Lärmbelastung
- Heben und Tragen schwerer Lasten
- Hautbelastungen
- Psychische Belastungen
Für alle diese Gefährdungen müssen geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden. Sie sind Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung und werden regelmäßig überprüft.
Der Kontakt mit infektiösen Patient:innen gehört zum Alltag im Rettungsdienst. Deshalb besteht grundsätzlich das Risiko, sich während eines Einsatzes mit Krankheitserregern zu infizieren.
Die Übertragung kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen. Dazu zählen insbesondere:
- Kontakt mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten
- Tröpfcheninfektion
- Aerosolübertragung
- Schmierinfektion
InfoWährend früher vorwiegend blutübertragbare Erkrankungen wie Hepatitis B, Hepatitis C oder HIV im Fokus standen, hat die COVID-19-Pandemie die Bedeutung luftübertragener Erreger deutlich gemacht.
Impfungen
Ein vollständiger Impfschutz zählt zu den wichtigsten Maßnahmen des Eigenschutzes im Rettungsdienst.
Neben den von der STIKO empfohlenen Standardimpfungen werden für Beschäftigte im Rettungsdienst, abhängig von Tätigkeit und individuellem Expositionsrisiko, weitere beruflich indizierte Impfungen empfohlen. Dazu gehören insbesondere:
- Hepatitis B, insbesondere bei möglichem Kontakt mit Blut oder Körperflüssigkeiten
- Hepatitis A, abhängig von der konkreten Tätigkeit und Exposition
- Influenza
- COVID-19
- Pertussis
- Masern, Mumps und Röteln, sofern kein ausreichender Schutz besteht
- Varizellen, sofern kein ausreichender Schutz besteht
- FSME bei entsprechender beruflicher Exposition in Risikogebieten
Weiterhin schreibt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Beschäftigte im Gesundheitswesen einen Nachweis der Immunität gegen Masern vor. Dieser kann durch einen ausreichenden Impfschutz oder einen entsprechenden Immunitätsnachweis erbracht werden.
MerkeDie konkrete Impfentscheidung richtet sich nach der aktuellen STIKO-Empfehlung, der Gefährdungsbeurteilung und der arbeitsmedizinischen Beratung.
Info
Nadelstichverletzungen sind ein wichtiges Thema im Rettungsdienst. Da hierzu ein eigener Fachbeitrag mit allen relevanten Informationen zur Prävention, Sofortmaßnahmen und Nachsorge verfügbar ist, wird dieses Thema in diesem Artikel nicht weiter vertieft.
Lärm zählt zu den häufig unterschätzten Gesundheitsgefahren im Rettungsdienst. Während eines Einsatzes sind Rettungskräfte öfter hohen Schalldruckpegeln ausgesetzt.
Typische Lärmquellen sind beispielsweise:
- Martinshorn und Fahrgeräusche während Einsatzfahrten
- Hydraulische Rettungsgeräte (z.B. Rettungsschere oder Spreizer)
- Trennschleifer und andere technische Geräte
- Rettungshubschrauber
- Akustische Alarme von Medizingeräten
InfoEine dauerhafte oder sehr hohe Lärmbelastung kann das Gehör schädigen und wirkt sich auch auf zahlreiche andere Körperfunktionen und die Arbeitsleistung aus.
Mögliche Folgen sind:
- Erhöhte Stressbelastung
- Konzentrationsstörungen
- Erschwerte Kommunikation im Team
- Anstieg von Herzfrequenz und Blutdruck
- Erhöhtes Risiko für Fehler und Arbeitsunfälle
MerkeBesonders hohe Schalldruckpegel treten bei technischen Rettungen sowie im unmittelbaren Umfeld eines Rettungshubschraubers auf. In diesen Situationen ist ein konsequenter Gehörschutz besonders wichtig.
Mögliche Maßnahmen zur Lärmreduktion
| Maßnahme | Nutzen |
|---|---|
| Unnötige Lärmquellen vermeiden | Reduziert die allgemeine Lärmbelastung und verbessert die Konzentration |
| Fernseher oder Radios an Einsatzstellen ausschalten | Erleichtert die Kommunikation im Team und mit Patient:innen |
| Klare und strukturierte Kommunikation | Verhindert Missverständnisse und reduziert unnötigen Kommunikationslärm |
| Gehörschutz bei lauten Rettungsmaßnahmen tragen | Schützt das Gehör vor schädlichen Schalldruckpegeln, z.B. bei hydraulischen Rettungsgeräten oder Rettungshubschraubern |
| Alarmgrenzen patientenbezogen, fachgerecht und entsprechend den betrieblichen Vorgaben einstellen | Reduziert vermeidbare Fehlalarme, ohne die sichere Patientenüberwachung zu beeinträchtigen |
Das Heben, Tragen und Umlagern von Patient:innen gehört zu den größten körperlichen Belastungen im Rettungsdienst. Gleichzeitig zählen Beschwerden des Muskel-Skelett-Systems zu den häufigsten arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen von Rettungskräften.
Besonders hohe Belastungen entstehen unter anderem durch:
- Enge Treppenhäuser oder verwinkelte Gebäude
- Arbeiten in gebückter Haltung oder auf dem Boden
- Adipöse oder immobilisierte Patient:innen
- Unwegsames Gelände
MerkeNeben dem Körpergewicht der Patient:innen müssen häufig zusätzlich Notfallrucksack, Defibrillator, Beatmungsgerät oder weitere Einsatzmittel getragen werden. Dadurch steigt die Belastung für Rücken, Gelenke und Muskulatur erheblich.
Mögliche gesundheitliche Folgen:
Eine dauerhaft hohe körperliche Belastung kann unter anderem zu folgenden Beschwerden führen:
- Rückenschmerzen
- Muskel- und Sehnenverletzungen
- Gelenkbeschwerden
- Chronischen Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems
Prävention
TippReduzierung der Belastung
Viele körperliche Belastungen lassen sich bereits vor Beginn des Patiententransports erkennen und reduzieren. Deshalb sollte die Transportsituation frühzeitig eingeschätzt und geplant werden.
Dabei sollten unter anderem folgende Fragen berücksichtigt werden:
- Werden zusätzliche Einsatzkräfte benötigt?
- Welche technischen Hilfsmittel stehen zur Verfügung?
- Gibt es einen alternativen oder einfacheren Transportweg?
- Kann der oder die Patient:in den Transport teilweise selbst unterstützen?
Technische Hilfsmittel:
| Hilfsmittel | Nutzen |
|---|---|
| Elektrohydraulische Fahrtrage | Verringert die körperliche Belastung beim Anheben und Verladen von Patient:innen |
| Tragestuhl mit Raupe | Erleichtert den Transport in Treppenhäusern und Gebäuden |
| Rollboard | Ermöglicht ein rückenschonendes Umlagern von Patient:innen |
| Treppengleittuch | Reduziert die körperliche Belastung beim Transport über Treppen |
| Schleifkorbtrage | Erleichtert den Transport in schwierigem Gelände oder bei technischer Rettung |
| Patientenlifter | Unterstützt das sichere Umlagern immobiler Patient:innen, sofern verfügbar |
| Drehleiter oder andere technische Rettungsmittel | Können bei schwierigen Rettungssituationen den Patiententransport erheblich erleichtern |
Organisatorische und persönliche Präventionsmaßnahmen:
- Regelmäßige Schulungen zum ergonomischen Heben und Tragen
- Konsequente Anwendung rückenschonender Hebe- und Tragetechniken im Einsatz
- Frühzeitiges Nachfordern zusätzlicher Einsatzkräfte oder geeigneter Hilfsmittel bei schwierigen Transporten
- Regelmäßiges Kraft- und Stabilisationstraining zur Stärkung des Muskel-Skelett-Systems und zur Vorbeugung von Verletzungen
Die Haut, insbesondere die Hände, ist im Rettungsdienst täglich hohen Belastungen ausgesetzt. Häufiges Händewaschen, regelmäßige Händedesinfektion sowie das Tragen flüssigkeitsdichter Einmalhandschuhe beanspruchen die Hautbarriere erheblich.
Wird die Haut nicht ausreichend geschützt und gepflegt, können Hautschäden entstehen. Dazu gehören beispielsweise:
- Trockene und rissige Haut
- Hautreizungen
- Ekzeme
- Beruflich bedingte Hauterkrankungen
TippZur Vorbeugung von Hautschäden sollten Einmalhandschuhe nur so lange getragen werden, wie es hygienisch erforderlich ist. Nach dem Ausziehen der Handschuhe sollte die Haut vollständig trocknen können, bevor erneut Handschuhe angelegt werden. Eine regelmäßige Hautpflege unterstützt die Regeneration und trägt dazu bei, die natürliche Hautschutzbarriere langfristig zu erhalten.
Händehygiene
Die hygienische Händedesinfektion zählt zu den wichtigsten Maßnahmen der Infektionsprävention im Rettungsdienst. Sie schützt sowohl Patient:innen als auch Einsatzkräfte vor der Übertragung von Krankheitserregern und sollte konsequent vor und nach jedem Patientenkontakt durchgeführt werden.
Für eine wirksame Händedesinfektion sind folgende Grundregeln zu beachten:
- Ausreichend Desinfektionsmittel verwenden
- Alle Bereiche der Hände vollständig benetzen, einschließlich Fingerzwischenräume, Daumen und Fingerspitzen
- Die vom Hersteller vorgegebene Einwirkzeit vollständig einhalten
AchtungEine zu kurze oder unvollständige Händedesinfektion vermindert die Wirksamkeit erheblich und erhöht das Risiko einer Übertragung von Krankheitserregern.
MerkeEine korrekt durchgeführte Händedesinfektion schützt nicht nur vor Infektionen, sondern trägt auch zum Erhalt einer gesunden Haut bei.
Moderne Händedesinfektionsmittel enthalten rückfettende und pflegende Inhaltsstoffe, die ihre hautschützende Wirkung jedoch nur bei ausreichender Dosierung und vollständiger Einwirkzeit entfalten können.
Der Rettungsdienst stellt hohe Anforderungen an die psychische Belastbarkeit der Einsatzkräfte. Zeitdruck, Verantwortung für schwer erkrankte oder verletzte Patient:innen sowie belastende Einsatzsituationen können die psychische Gesundheit langfristig beeinträchtigen.
Zu den häufigsten psychischen Belastungsfaktoren zählen:
- Reanimationen
- Einsätze mit schwer verletzten oder verstorbenen Kindern
- Schwere Verkehrsunfälle
- Todesfälle und die Versorgung sterbender Patient:innen
- Gewalt oder Bedrohungen gegenüber Einsatzkräften
- Schicht- und Wechseldienst
- Hohe Arbeitsbelastung und Zeitdruck
- Emotionale Gespräche mit Angehörigen
Mögliche Warnzeichen einer anhaltenden psychischen Überlastung
- Schlafstörungen
- Wiederkehrende belastende Erinnerungen
- Reizbarkeit oder innere Unruhe
- Emotionale Abstumpfung
- Konzentrationsprobleme
- Sozialer Rückzug
- Zunehmender Konsum von Alkohol, Nikotin oder anderen Substanzen
- Anhaltende Erschöpfung oder Leistungsabfall
InfoDie arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Ihr Ziel ist es, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren frühzeitig zu erkennen, Erkrankungen vorzubeugen und Beschäftigte individuell zu beraten.
Im Rettungsdienst trägt sie dazu bei, die körperliche und psychische Gesundheit der Einsatzkräfte langfristig zu erhalten und die Einsatzfähigkeit zu sichern.
Rechtliche Grundlagen
Die arbeitsmedizinische Vorsorge basiert unter anderem auf:
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
- DGUV-Regeln und DGUV-Informationen
- Betrieblichen Regelungen des jeweiligen Rettungsdienstträgers
Formen der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Je nach Tätigkeit unterscheidet die ArbMedVV zwischen verschiedenen Vorsorgearten.
| Vorsorgeart | Beschreibung |
|---|---|
| Pflichtvorsorge |
|
| Angebotsvorsorge |
|
| Wunschvorsorge |
|
MerkeArbeitsmedizinische Vorsorge dient der Prävention und Beratung, nicht der Feststellung der beruflichen Eignung. Eignungsuntersuchungen verfolgen eine andere Zielsetzung und unterliegen anderen rechtlichen Grundlagen.
Arbeitsmedizinische Vorsorgen im Rettungsdienst
Im Rettungsdienst kommen, abhängig von Tätigkeit und Gefährdung, verschiedene arbeitsmedizinische Vorsorgen zum Einsatz.
In der Praxis werden häufig noch die früheren DGUV-Grundsätze (G-Untersuchungen) verwendet. Diese Bezeichnungen sind weitverbreitet, die rechtliche Grundlage bildet heute jedoch die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV).
| Bereich | Einordnung |
|---|---|
| Tragen von Atemschutzgeräten (früher „G 26“) | Je nach Art und Belastung des Atemschutzgerätes arbeitsmedizinische Vorsorge; eine zusätzliche Eignungsbeurteilung kann gesondert erforderlich sein |
| Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (früher „G 42“) | Je nach Gefährdung Pflicht- oder Angebotsvorsorge nach ArbMedVV |
| Tätigkeiten mit Lärmexposition (früher „G 20“) | Je nach Expositionshöhe Pflicht- oder Angebotsvorsorge |
| Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (früher „G 25“) | In der Regel Eignungsbeurteilung und keine arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV |
MerkeDie früheren G-Grundsätze sind keine eigenständigen gesetzlichen Vorsorgearten. Entscheidend sind heute der konkrete Vorsorgeanlass nach ArbMedVV sowie die klare Trennung zwischen Vorsorge und Eignungsbeurteilung.
Bestandteile der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Der Umfang der Untersuchung richtet sich nach der jeweiligen Tätigkeit und den vorhandenen Gefährdungen. Regelmäßiger Bestandteil ist das ärztliche Beratungsgespräch. Dabei werden insbesondere die Tätigkeit, mögliche Expositionen, Beschwerden, Vorerkrankungen und geeignete Präventionsmaßnahmen besprochen.
Soweit es für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich ist und die beschäftigte Person einwilligt, können zusätzlich körperliche oder klinische Untersuchungen, Laboruntersuchungen, Biomonitoring oder Funktionsprüfungen angeboten werden.
Mögliche Untersuchungen sind:
- Seh- oder Hörprüfung
- Lungenfunktionsprüfung
- Elektrokardiogramm
- Laboruntersuchungen
- Kontrolle des Impf- oder Immunstatus
- weitere gezielte Untersuchungen bei konkreter Indikation
MerkeArbeitsmedizinische Vorsorgen ermöglichen die frühzeitige Erkennung arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken und tragen dazu bei, Erkrankungen langfristig vorzubeugen.
Ergonomie und Belastungsprävention:
InfoDie Ergonomie und Belastungsprävention sind zentrale Bestandteile der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Ziel ist es, körperliche Fehlbelastungen frühzeitig zu erkennen, arbeitsbedingte Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems zu verhindern und die langfristige Einsatzfähigkeit von Rettungskräften zu erhalten.
Zur Prävention empfiehlt die Arbeitsmedizin unter anderem folgende Maßnahmen:
- Lasten möglichst körpernah tragen
- Patient:innen nach Möglichkeit aktiv in den Transfer einbeziehen
- Technische Hilfsmittel konsequent nutzen (z.B. Fahrtragen, Tragestühle, Rollboards oder Treppengleittücher)
- Ergonomische Hebe- und Tragetechniken anwenden
- Arbeitspositionen regelmäßig wechseln, um einseitige Belastungen zu vermeiden
- Regelmäßiges Kraft- und Stabilisationstraining zur Stärkung des Muskel-Skelett-Systems durchführen
Psychische Gesundheit:
InfoBelastende Einsätze, Schichtarbeit oder wiederkehrende Konfrontationen mit schweren Verletzungen und Todesfällen können langfristig psychische Folgen haben.
Unterstützung bieten unter anderem:
- Betriebsärzt:innen
- PSU-Teams (Psychosoziale Unterstützung)
- Peer-Support-Programme
- Betriebliche Sozialberatung
- Psychotherapeutische Angebote der gesetzlichen Unfallversicherung
Psychische Belastungen sollten frühzeitig angesprochen werden. Dadurch können geeignete Unterstützungsangebote rechtzeitig in Anspruch genommen werden.
Eigenverantwortung der Einsatzkräfte
InfoDer Arbeitgeber schafft die Voraussetzungen für einen sicheren Arbeitsplatz. Gleichzeitig können Einsatzkräfte selbst einen wichtigen Beitrag zum Erhalt ihrer Gesundheit leisten.
Dazu gehören insbesondere:
- Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen
- Einen vollständigen Impfschutz aufrechterhalten
- Beschwerden frühzeitig ärztlich abklären lassen
- Persönliche Schutzausrüstung konsequent verwenden
- Meldewege nach Nadelstichverletzungen, Infektionsereignissen oder Arbeitsunfällen einhalten
- Regelmäßige körperliche Aktivität
- Ausgewogene Ernährung
- Ausreichender Schlaf und Erholung
- Verzicht auf Nikotin sowie ein verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol
MerkeArbeits- und Gesundheitsschutz ist eine gemeinsame Aufgabe von Arbeitgeber und Beschäftigten. Ein gesundheitsbewusster Lebensstil, regelmäßige Vorsorge und der konsequente Eigenschutz tragen wesentlich dazu bei, die körperliche und psychische Gesundheit sowie die langfristige Einsatzfähigkeit im Rettungsdienst zu erhalten.
- Koch, S., Kuhnke, R., retten - Notfallsanitäter, Thieme, 2023, ISBN: 978-3132421219
- Luxem, J., Runggaldier, K., Karutz, H., Flake, F., Notfallsanitäter Heute, Elsevier, 2016, ISBN: 978-3437461958
- Brabant M. Arbeits- und Gesundheitsschutz im Rettungsdienst. retten! 2021; 10(05): 311 - 316. doi:10.1055/a-1220-1098
- Robert Koch Institut: Ständige Impfkommission, Stand: 14.08.2025 (Zugriff am 14.08.2025)
- Robert Koch Institut: Robert Koch Institut, Stand: 14.08.2025 (Zugriff am 14.08.2025)


