Für den Einsatz ist neben fachlichem Wissen auch ein stabiles Grundverständnis der staatlichen Ordnung von Bedeutung – also zu wissen, warum der Staat handelt, wer wofür zuständig ist und welche Rechte und Pflichten Bürger:innen besitzen.
Dieser Artikel führt kompakt in die zentralen Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaat ein und zeigt, wie Grundrechte und Grundpflichten unseren Alltag prägen. Erklärt wird auch, wie der Föderalismus die Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Kommunen verteilt und warum dies im Rettungsdienstalltag eine Rolle spielen kann. Ein Blick auf das deutsche Sozialsystem verdeutlicht, wie Vorsorge, Absicherung und Versorgung ineinandergreifen. Abschließend klären wir grundlegende Rechtsbegriffe, damit Abwägungen vor Ort rechtssicher und nachvollziehbar getroffen und dokumentiert werden können.
Das Ziel besteht darin, Handlungssicherheit und ein Grundverständnis der staatlichen Ordnung zu vermitteln, wobei eine politisch neutrale Haltung stets gewahrt werden muss.
Auf der Welt gibt es circa 195 Länder und trotz der sehr unterschiedlichen Gesellschafts- und Wirtschaftsformen, haben sie drei Merkmale immer gemeinsam.
Merkmale aller Länder:
- Staatsgebiet = die zugehörige Landfläche
- Staatsvolk = alle Menschen, welche die Staatsbürgerschaft des jeweiligen Landes besitzen und einen festen Wohnsitz innerhalb der Staatsgrenzen haben
- Nation = politisch, historisch oder kulturell gewachsene Gemeinschaft, die den Willen zur gemeinsamen Staatlichkeit oder Identität teilt
- Nationalstaat = Staat, in dem die Grenzen des Staates (also das Staatsgebiet) und die Grenzen der Nation (also die Gemeinschaft der Menschen, die sich einer gemeinsamen Kultur, Sprache oder Geschichte zugehörig fühlen) weitgehend übereinstimmen
- Staatsgewalt = politische Macht, ohne diese kann keine allgemeingültige Ordnung bestehen
- Der Staat hat das Recht, mit Gesetzen bürgerliche Pflichten zu regeln
- Die Handhabungen und Aufgaben sind in Verfassungen geregelt → in Deutschland ist die Verfassung das Grundgesetz
Merkmale in Deutschland mit Zahlen - Daten - Fakten:
- Staatsgebiet: 357.588 km2
- Bevölkerung: 83.577.140 Einwohner (Stand 2024)
- Staatsgewalt: durch die Gewaltenteilung und Staatsorgane ausgeübt
- Bundesländer: 16
- Gemeinden: 10.994 (Stand 2021)
Verfassung:
Die Verfassung Deutschlands ist das Grundgesetz, welches als Rechts- und Werteordnung verstanden wird. Es beinhaltet eine Präambel, die Grundrechte (Artikel 1 bis 19) sowie die Grundlagen des Staatsaufbaus.
Im Artikel 20 des Grundgesetzes wird die Bundesrepublik Deutschland als demokratischer und sozialer Bundesstaat festgelegt.
InfoArtikel 20 Grundgesetz:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist
Damit hat die Verfassung, also das Grundgesetz, die Aufgabe, die politische Kräfteverteilung festzuhalten. Sie regelt die Staatsform und Staatsleitung, die Bildung, den Aufgabenbereich der obersten Staatsorgane, die Verfahren zur Bewältigung von Konflikten und die Grundrechte.
Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 als vorübergehende Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verkündet. Zu diesem Zeitpunkt war Deutschland noch geteilt. Die Bundesrepublik war von den alliierten Mächten USA, Frankreich und Großbritannien besetzt. Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) war durch die Sowjetunion besetzt und hatte eigene Regeln und Gesetze. Durch die Wiedervereinigung am 03. Oktober 1990 wurde die damalige Fassung des Grundgesetzes für alle dauerhaft gültig.
Ebenso werden die Staatsaufgaben beschrieben. Der Staat hat durch vorausschauende Maßnahmen Leben, Freiheit und Eigentum zu schützen. Der Frieden und eine unabhängige Justiz sollen gewahrt werden. Zur Friedenssicherung soll durch Verteidigungsbündnisse (bspw. NATO) und Selbstbehauptung beigetragen werden. Darüber hinaus sollen folgende Bereiche gefördert werden: Wirtschaft, Verkehr, Sozialleben, Wissenschaft, Kunst, Bildung und Erziehung sowie der Schutz der Jugend.
Demokratie:
DefinitionDemokratie
Eine Demokratie ist ein politisches Prinzip, bei dem das Volk durch freie Wahlen an der Ausübung der Staatsmacht teilnimmt. In einer parlamentarischen Demokratie wird das Volk durch gewählte Vertreter vertreten.
Kurz gesagt, handelt es sich bei einer Demokratie um eine Form der Volksherrschaft. Dabei gibt es einige wichtige Prinzipien:
- Alle Gesellschaftsmitglieder müssen frei und gleich gestellt sein
- Sie nehmen an der Lenkung und der Staatsmacht teil, sprich das Volk ist Träger der Staatsgewalt
- Allen Gesellschaftsmitgliedern muss die Gelegenheit gegeben werden, mittels allgemeiner, unmittelbarer, geheimer, freier und gleicher Wahl an den Angelegenheiten des Staates mitzuentscheiden
Das Parlament als oberstes demokratisches Staatsorgan entsteht durch Wahlen. In Deutschland ist der Bundestag das Parlament. Die gewählten Abgeordneten vertreten das Staatsvolk, sind dabei jedoch nicht an Weisungen und Anträge der Wähler gebunden.
Ein Parlament ist kennzeichnend für eine parlamentarische Demokratie. Das Parlament repräsentiert den Volkswillen und besitzt den Schwerpunkt der Macht. Liegt der Schwerpunkt der Macht hingegen beim Präsidenten, wie in den USA oder Frankreich, spricht man von einer Präsidialdemokratie.
Merkmale der deutschen parlamentarischen Demokratie:
- Allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen
- Verfassung und Gesetze
- Gewaltenteilung
- Bindung von Staatsorganen an Gesetze
Im Grundgesetz wird Deutschland nicht nur als demokratischer, sondern auch als sozialer Bundesstaat festgelegt. Ein Sozialstaat zeichnet sich dadurch aus, dass er für alle Menschen die gleichen Voraussetzungen für ihre Persönlichkeitsentwicklung schafft. Dafür wurde bei uns ein umfangreiches Sicherungsnetz geschaffen. Der Rettungsdienst ist Teil davon, denn niemand soll sich Sorgen machen müssen, bei einem Hilfeersuchen keine medizinische Hilfe zu erhalten.
In einer Demokratie und damit in einem Rechtsstaat bedarf es einer gesetzlichen Grundlage, um Freiheitsrechte einzuschränken oder einzugreifen. Dies wird durch die Gewaltenteilung erreicht, die die Staatsmacht beschränkt und sich gegenseitig kontrolliert.
- Legislative = gesetzgebende Gewalt → Parlament (Bundestag und Bundesrat)
- Exekutive = ausführende Gewalt → Regierung und Verwaltung
- Judikative = rechtsprechende Gewalt → Gerichte
Föderalismus:
Die Bundesrepublik Deutschland ist föderalistisch aufgebaut. Dabei werden die Bundesländer zu einem übergeordneten Bund zusammengeschlossen. Dabei wird ein Teil der Unabhängigkeit übertragen und die Bundesländer erhalten eigene staatliche Aufgaben. Im Föderalismus werden manche Angelegenheiten auf Bundesebene und andere auf Ebene der einzelnen Bundesländer geregelt. Zu letzteren gehören beispielsweise das Rettungsdienstrecht und das Schulrecht. Im Falle des Rettungsdienstrechts wird diese Aufgabe von den Bundesländern sogar an die Kommunen und Städte weiter übertragen.
Die kleinste politische Einheit ist die Gemeinde. Diese können zu Kreisen zusammengeschlossen werden. Mehrere Kreise bilden einen Regierungsbezirk und Regierungsbezirke bilden Bundesländer. Diese zusammen bilden die Bundesrepublik Deutschland. Das Staatsoberhaupt über allen politischen Einheiten ist der Bundespräsident bzw. die Bundespräsidentin, der bzw. die durch die Bundesversammlung gewählt wird. Die Wahl findet alle fünf Jahre statt und eine Person kann maximal zweimal gewählt werden.
Die föderalistischen Verhältnisse sind im zweiten Teil des Grundgesetzes geregelt, somit auch die Verhältnisse zwischen Bund und Ländern. Dabei wird der Bund als Zentralstaat bezeichnet und übernimmt gemäß dem Subsidiaritätsprinzip Aufgaben, die nur zentral geregelt werden können. Die Bundesländer werden als Gliedstaaten bezeichnet und erhalten ein Stimmrecht im Bundesrat. Damit wirken sie bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit.
Staatsorgane:
- Bundestag: höchstes entscheidendes Organ der Gesetzgebung und die Volksvertretung, repräsentiert dieses bei der Machtausübung
- Wahl: alle 4 Jahre, durch alle wahlberechtigten Menschen
- Abgeordnetenanzahl 598 (gesetzliche Anzahl)
- Koalition = Mehrheit und regierende Parteien, meist zusammengeschlossene Parteien
- Opposition = Gegenseite, Minderheit
- Bundesrat: Ländervertretung bei Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes
- 69 Abgeordnete, durch Länderregierungen ausgewählt
- Bundespräsident:in: Staatsoberhaupt
- Wahl: alle 5 Jahre, durch Bundesversammlung
- Bundesversammlung: bestehend aus Bundestagsabgeordneten und Volksvertretern der Länder
- Kann jeder oder jede ab dem vollendeten 40. Lebensjahr
- Bundesregierung: führt die Staatsgeschäfte, gehört zur vollziehenden Gewalt
- Bestehend aus Bundeskanzler:in und -minister:innen
- Bundeskanzler:in: bestimmt Richtlinien der Politik und trägt die Verantwortung
- Wahl durch den Bundestag
- Amtszeit endet unter folgenden Gesichtspunkten:
- Rücktritt
- Misstrauensvotum
- Neue Wahl des Bundestages → Wiederwahl möglich
- Tod
Grundrechte der Bürger:innen
Die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger sind an den Menschenrechten ausgerichtet. Die Grundlage hierfür bildet die nordamerikanische Unabhängigkeitserklärung aus dem Jahr 1776, aus der die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ hervorging. Diese hat den Charakter eines Völkergewohnheitsrechts und wurde 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Es handelt sich um natürliche Rechte, die keiner Schaffung durch Verfassungen bedürfen, und sie gelten über staatliche, ideologische und religiöse Grenzen hinweg. Das Ziel ist, dass jeder Mensch die Freiheit und Sicherheit erhält, die für ein freies, glückliches und würdiges Leben notwendig sind. Für ganz Europa gilt seit 1949 die „Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten“.
Diese lässt sich in 4 Hauptgruppen unterteilen:
- Unverletzlichkeitsrechte
- Gleichheitsrechte
- Freiheitsrechte
- Soziale Rechte
Dieses Recht ist in Deutschland seit 1949 im Grundgesetz in den Artikeln 1 bis 19, 20/4 und 38 festgehalten.

Grundpflichten der Bürger:innen
Für eine funktionierende Gesellschaft sind neben den Grundrechten auch Grundpflichten für ihre Bürger:innen notwendig. Grundrechte und Grundpflichten bedingen sich gegenseitig. Nur so kann das Grundgesetz für alle Menschen möglich gemacht werden, dennoch gelten für alle die Menschenrechte. Zu den Pflichten zählen:
- Treuepflicht zwischen Volk und Verfassung sowie Staat und Gesetz
- Ehrenamtlichkeit: Es besteht keine allgemeine Pflicht, ehrenamtlich tätig zu sein. Allerdings gibt es gesetzliche Mitwirkungspflichten, z.B. als Schöffe (Laienrichter) oder Vormund, wenn man dazu berufen wird
- Steuerpflicht: Steuern zahlen und damit öffentliche Lasten mit tragen
- Nothilfepflicht: gegenseitige Hilfe bei Unglücksfällen oder Naturkatastrophen
- Anzeige- und Zeugnispflicht: Kapitalverbrechen sollen angezeigt werden und Zeugnis darüber abgelegt werden
- Die Wehrpflicht ist in Friedenszeiten seit 2011 ausgesetzt
InfoAlle staatsbürgerlichen Pflichten gelten in Deutschland gleichermaßen für Männer und Frauen. Eine Ausnahme stellt die Wehrpflicht dar, die nach Artikel 12a Grundgesetz (GG) nur für Männer gilt. Da sie jedoch seit 2011 ausgesetzt ist, bestehen derzeit nur allgemeine Pflichten für alle Bürger:innen.
In Artikel 20 des Grundgesetzes ist festgelegt, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialstaat ist. Davon lässt sich ein Schutz und eine Fürsorge für alle Mitmenschen ableiten. Diese benötigen jedoch auch Eigeninitiative. Der Staat hat ein umfangreiches Sicherheitsnetz geschaffen, das Menschen in finanziellen oder gesundheitlichen Notlagen unterstützt.
Die Ziele des Sozialsystems:
- Ermöglichung des menschenwürdigen Daseins
- Gewährung gleicher Voraussetzungen für die Persönlichkeitsentwicklung
- Ermöglichung der Sicherung des Lebensunterhaltes
- Bewahrung der familiären Strukturen
- Gewährung von Hilfeleistungen bei besonderen Lebenslagen
Mit der Einführung der Krankenversicherung im Jahr 1883 durch Otto von Bismarck wurde der Grundstein des Sozialstaates gelegt. In den folgenden Jahren wurden die Unfall-, Alters- und Invalidenversicherungen eingeführt, um der Verelendung entgegenzuwirken, die während der industriellen Revolution im 19. Jahrhundert entstanden war. Das Ziel bestand darin, einen Ausgleich zwischen den billigen Arbeitskräften und den mächtigen Arbeitgebern zu schaffen.
Das Sozialsystem folgt 3 Prinzipien:
- Vorsorgeprinzipien: bei besonderen Leistungen oder durch das Übernehmen von gewissen staatlichen Aufgaben, erhält man finanzielle Hilfe durch den Staat → Bsp.: Kindergeld, BAföG oder Zahlungen an Hinterbliebene von Kriegsopfern
- Fürsorgeprinzipien: staatliche Leistungen für Menschen in Not und Bedürftigkeit → Bsp.: Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld oder Arbeitslosengeld II
- Versicherungsprinzipien: Leistungen durch Versicherungen in bestimmten Lebensumständen → Bsp.: Pflegegeld oder Arbeitslosengeld I
Diese Prinzipien werden durch Steuern sowie Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert.
5 Säulen der Sozialversicherung:
| 5 Säulen der Sozialversicherung (gesetzlich) | |||||
| Versicherung | Krankenversicherung | Unfallversicherung | Pflegeversicherung | Arbeitslosenversicherung | Rentenversicherung |
| Gesetz | SGB V | SGB VII | SGB XI | SGB III | SGB VI |
| Träger | Gesetzliche Krankenversicherung | Berufsgenossen-schaften, Unfallkassen, Gemeindeunfall-versicherungen | Gesetzliche Pflegekassen | Bundesagentur für Arbeit | Deutsche Rentenversicherung |
| Ziel | Schutz vor Krankheitsfolgen | Absichern der Risiken während der Arbeit | Absicherung bei Pflegebedürftigkeit | Absichern bei Verlust der Arbeit | Altersrente, Reha-Maßnahmen, Erwerbsminderungsrente |
| Finanzierung | Beiträge von Arbeitnehmer:innen und -geber:innen | Beiträge von Arbeitgeber:innen | Beiträge von Arbeitnehmer:innen und -geber:innen | Beiträge von Arbeitnehmer:innen und -geber:innen | Beiträge von Arbeitnehmer:innen und -geber:innen, Zuschuss vom Bund |
| Allgemeines Ziel | Schutz und Fürsorge aller Versicherten in verschiedenen Lebensabschnitten | ||||
Versicherungen:
- Krankenversicherung: jede Person ist verpflichtet, sich entweder bei einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse zu versichern
- Leistungen (Auswahl):
- Präventive Maßnahmen → z.B. Krebsvorsorge
- Therapie bei Krankheiten, ggf. Überweisung zu Fachärzt:innen, falls notwendig
- Vorbeugende Maßnahmen → z.B. Impfungen
- Untersuchungen während der Schwangerschaft und im Mutterschutz
- Rettungsdienst: Bezahlung der Fahrtkosten (im SGB V festgehalten) → damit großen Anteil an der Rettungsdienstfinanzierung
- Leistungen (Auswahl):
- Unfallversicherung:
- Leistungen (Auswahl):
- Arbeitsunfälle → Unfälle während der Arbeit
- Wegeunfälle → Unfälle auf dem direkten Weg von und zu der Arbeitsstätte
- Berufskrankheiten → Krankheiten, welche durch die Leistung der Arbeit entstanden sind, z.B. Hauterkrankungen aufgrund von Reaktion auf die Desinfektionsmittel
- Kosten der Therapie
- Bei Lohnausfall → Verletztengeld
- Wiedereingliederungsmaßnahmen
- Leistungen (Auswahl):
- Pflegeversicherung: Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, in Pflegegrade (früher Pflegestufen) eingeteilt
- Leistungen (Auswahl):
- Häusliche oder stationäre Pflege
- Beitragszahlungen für gesetzliche Renten- und Unfallversicherungen
- Leistungen (Auswahl):
- Arbeitslosenversicherung:
- Leistungen (Auswahl):
- Finanzielle Folgen des Arbeitsplatzverlustes (Arbeitslosengeld I)
- Leistungen zur Arbeitsförderung, wie Arbeits- und Berufsberatung, Umschulungen
- Anspruch auf das Arbeitslosengeld I entsteht:
- Arbeitslos, verfügbar und bemüht für neue Tätigkeit
- Innerhalb von den vergangenen 30 Monaten, mindestens 12 Monate einer Tätigkeit nach gegangen ist
- Unverzügliche Arbeitslosenmeldung
- Höhe des Anspruchs beträgt 60 % des Nettoarbeitslohns und wird über 6 bis maximal 24 Monate ausgezahlt
- Nach dem Ablauf des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I kommt es zum Anspruch des Bürgergeldes (auch bekannt als Hartz 4)
- Leistungen (Auswahl):
- Rentenversicherung: Versicherungspflichtig sind alle Beschäftigten, auch Azubis, alle anderen können freiwillig einzahlen
- Leistungen (Auswahl):
- Zahlung der Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze (derzeit 67 Jahre)
- Zahlungen bei Erwerbsminderung
- Zahlungen an Witwe:r oder Waisen bei Todesfall des Versicherten
- Rehabilitationsmaßnahmen, um Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen
- Leistungen (Auswahl):
Recht:
DefinitionRecht bezeichnet die gesamte geltende Rechtsordnung, die das Zusammenleben der Menschen regelt. Aus ihr können Ansprüche für Einzelpersonen abgeleitet werden.
Für ein funktionierendes Zusammenleben sind Gerechtigkeit und Regeln zur Sittlichkeit wesentliche Elemente. Im Gegensatz zu Gesetzen sind Regeln der Sittlichkeit nicht erzwingbar.
Rechtsgebiete:
- Zivilrecht: regelt das Recht zwischen Bürger:in und Bürger:in
- Öffentliches Recht: regelt das Recht zwischen Bürger:in und Staat
→ Rettungsdienst hat Berührungspunkte in beiden Rechtsgebieten
Rechtsquellen:
DefinitionGesetz
Ein Gesetz ist eine geschriebene, allgemeinverbindliche Rechtsnorm, die von den zuständigen Trägern der staatlichen Gewalt (z.B. Bundestag und Bundesrat) im Rahmen eines gesetzlich geregelten Gesetzgebungsverfahrens erlassen wird.
Es regelt verbindlich das Verhalten von Bürger:innen, Behörden und staatlichen Organen und bildet die rechtliche Grundlage für das Handeln von Verwaltung und Gerichten.
Gesetze können auf verschiedenen Ebenen erlassen werden:
- Bundesgesetze, z.B. Grundgesetz (GG), Strafgesetzbuch (StGB), Sozialgesetzbuch (SGB)
- Landesgesetze, z.B. Rettungsdienstgesetze oder Katastrophenschutzgesetze der Bundesländer
Rangfolge:
- Verfassung: In der Verfassung (Grundgesetz) ist die staatliche Grundordnung festgelegt, ebenso die Kompetenzen und Verhältnisse der staatlichen Organe untereinander. Neben dem Grundgesetz auf Bundesebene haben die einzelnen Bundesländer eigene Verfassungen
- Gesetze: Generelle Regelungen können im Rahmen eines staatlichen Gesetzgebungsverfahrens auf Bundes- oder Länderebene erlassen werden → Bsp.: NotSanG (Bundesebene) und auf Länderebene die jeweiligen Rettungsdienstgesetze
- Rechtsverordnung: sind vom Umfang an Gesetze angelehnt und können nur in eng gesetzten Grenzen entstehen, die Grenzen sind in der Verfassung festgehalten. Wird durch die Exekutive (die nicht gewählte Verwaltung) erlassen → Bsp.: NotSan-APrV (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter)
- Satzung: Satzungen werden durch juristische Personen erlassen (z.B. rechtsfähige, öffentliche Körperschaft). Ziel ist es, die eigenen Angelegenheiten zu regeln → Bsp.: Friedhofssatzung
- Vereinssatzung → im Privatrecht
Die Rangfolge wird im Grundgesetz festgelegt. Dabei sind Bundesgesetze höherwertig als Ländergesetze. Bundesgesetze können jedoch durch EU-Recht übertrumpft werden. EU-Recht ist in allen EU-Ländern anerkannt und wird durch den Europäischen Gerichtshof erlassen. Dabei gilt, dass Verordnungen allgemeingültig sind, während Richtlinien erst noch von den einzelnen Ländern umgesetzt und implementiert werden müssen.
Eine Sonderform des Rechts ist das Gewohnheitsrecht. Es handelt sich dabei um ein ungeschriebenes Recht. Dennoch hat es seine Berechtigung, wenn seit langem entsprechend gehandelt wird und das von allen Beteiligten. Ein Beispiel hierfür ist die Zahlung von Weihnachtsgeld, auch wenn diese nicht vertraglich festgehalten ist. Wenn der Arbeitgeber über mehrere Jahre hinweg jedes Jahr ein Weihnachtsgeld als Sonderzahlung an alle Mitarbeiter bezahlt, geht dieses irgendwann in ein Gewohnheitsrecht über und muss dann immer bezahlt werden.
Gesetzgebungskompetenz:
Die Festhaltung der Verantwortlichkeit für die Gesetzgebung ist im Grundgesetz zu finden. Dabei werden drei Grundsätze unterschieden:
- Ausschließliche Gesetzgebung des Bundes:
- Betrifft eine Angelegenheit alle Bundesländer gleichermaßen, erfolgt die Gesetzgebung ausschließlich durch den Bund
- Beispiel: Außenpolitik, Verteidigung, Währung, Staatsangehörigkeit
- Konkurrierende Gesetzgebung:
- Wenn der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen Gebrauch macht, dürfen die Länder eigene Gesetze erlassen
- Sobald der Bund ein Gesetz erlässt, erlischt das entsprechende Landesgesetz.
- Beispiel: Strafrecht, Arbeitsrecht, Straßenverkehrsrecht
- Gesetzgebungskompetenz der Länder:
- Wenn der Bund keine Zuständigkeit besitzt oder von der konkurrierenden Gesetzgebung keinen Gebrauch macht, liegt die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern
- Beispiele: Rettungsdienstgesetze, Feuerwehrgesetze, Polizeigesetze
Bundesrepublik Deutschland:
- 3 Staatsmerkmale: Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt
- Verfassung → Grundgesetz seit dem 23.05.1949 und nach der Wiedervereinigung seit dem 03.10.1990 für die komplette BRD gültig
- Legt Deutschland als demokratischen und sozialen Rechtsstaat fest → Staatsgewalt geht vom Volk aus
- Weitere Staatsaufgaben laut Grundgesetz:
- Schutz von Leben, Freiheit und Eigentum
- Friedenssicherung und unabhängige Justiz
- Förderung von Wirtschaft, Verkehr, Sozialleben, Wissenschaft, Kunst, Bildung und Jugendschutz
- Demokratie: bedeutet Gleichheit und Freiheit für alle, das Volk ist Träger der Staatsgewalt und wählt ein volksvertretendes Parlament, welches die Staatsmacht ausübt
- Föderalismus: der Bund als Zentralstaat ist für die zentral zu regelnden Aufgaben zuständig, die Länder (Gliederstaaten) haben eigene Aufgaben und nehmen an der Ausübung der Staatsmacht teil
- Rettungsdienst ist eine Aufgabe der Länder
- Politische Ebenen: Gemeinde → Kreis → Regierungsbezirk → Bundesland → Bundesrepublik
- Politisches Oberhaupt: Bundespräsident:in
- Staatsorgane:
- Bundestag
- Bundesrat
- Bundespräsident:in
- Bundesregierung (Bundeskanzler:in + Bundesminister:innen)
- Bundeskanzler:in
Grundrechte und -pflichten der Bürger:innen:
- Einordnung und geschichtliche Entstehung: von den Menschenrechten in das Grundgesetz übertragen
- 4 Grundgruppen:
- Unverletzlichkeitsrecht
- Gleichheitsrecht
- Freiheitsrecht
- Soziale Recht
- Wesentliche Grundpflichten:
- Treuepflicht gegenüber Staat und Verfassung
- Ehrenamt
- Steuerpflicht
- Nothilfepflicht
- Anzeige- und Zeugnispflicht
- Wehrpflicht (ausgesetzt)
Das deutsche Sozialsystem:
- Sozialstaatsprinzip laut Grundgesetz: Schutz und Fürsorge aller Menschen, dennoch Eigeninitiative erforderlich
- Ziele: menschenwürdiges Dasein, gleiche Entwicklungschancen, Sicherung des Lebensunterhaltes, Familienschutz, Hilfe in besonderen Lagen
- Geschichte: seit 1883 Krankenversicherung → Unfall-, Alters- und Invalidenversicherung folgen, als Ausgleich zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen
- 3 Prinzipien:
- Vorsorgeprinzip
- Fürsorgeprinzip
- Versicherungsprinzip
- Finanziert durch Steuern und Beiträge durch Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen
| 5 Säulen der Sozialversicherung (gesetzlich) | ||||||
| Versicherung | Krankenversicherung | Unfallversicherung | Pflegeversicherung | Arbeitslosenversicherung | Rentenversicherung | |
| Gesetz | SGB V | SGB VII | SGB XI | SGB III | SGB VI | |
| Träger | Gesetzliche Krankenversicherung | Berufsgenossen-schaften, Unfallkassen, Gemeindeunfall-versicherungen | Gesetzliche Pflegekassen | Bundesagentur für Arbeit | Deutsche Rentenversicherung | |
| Ziel | Schutz vor Krankheitsfolgen | Absichern der Risiken während der Arbeit | Absicherung bei Pflegebedürftigkeit | Absichern bei Verlust der Arbeit | Altersrente, Reha-Maßnahmen, Erwerbsminderungsrente | |
| Finanzierung | Beiträge von Arbeitnehmer:innen und -geber:innen | Beiträge von Arbeitgeber:innen | Beiträge von Arbeitnehmer:innen und -geber:innen | Beiträge von Arbeitnehmer:innen und -geber:innen | Beiträge von Arbeitnehmer:innen und -geber:innen, Zuschuss vom Bund | |
| Allgemeines Ziel | Schutz und Fürsorge aller Versicherten in verschiedenen Lebensabschnitten | |||||
Begriffe des Rechts:
- Recht: Gesamtheit der geltenden Rechtsordnung, ermöglicht einklagbare Ansprüche, Sittlichkeitsregeln sind nicht erzwingbar
- Rechtsgebiete:
- Zivilrecht → Bürger:in gegen Bürger:in
- Öffentliches Recht: Staat gegen Bürger:in
- Rangfolge der Rechtsquellen:
- Verfassungen
- Gesetze
- Rechtsverordnungen
- Satzungen
- Bundesrecht bricht Landesrecht und EU-Recht bricht Bundesrecht
- Gewohnheitsrecht: ungeschriebenes Recht, entsteht durch langjährige allgemeine Ausübung
- Gesetzgebungskompetenzen:
- Ausschließliche Bundeskompetenz
- Konkurrierende Gesetzgebung
- Ländersache → Rettungsdienstgesetze
- Luxem, J., Runggaldier, K., Karutz, H., Flake, F., Notfallsanitäter Heute, Elsevier, 2016, ISBN: 978-3437461958
- Koch, S., Kuhnke, R., retten - Notfallsanitäter, Thieme, 2023, ISBN: 978-3132421219
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Stand: 22.03.2025 (Zugriff am 26.092025)


