Einleitung
Nach Abschluss des Medizinstudiums müssen mehrere organisatorische Dinge erledigt werden. Dieser Leitfaden bietet eine Zusammenfassung der notwendigen Schritte, die Medizinstudierende vor dem Berufsstart beachten sollten.
TippZeit lassen
Falls möglich, solltet ihr euch mit dem Arbeitsbeginn als Assistenzärzt:in etwas Zeit lassen. Nach dem Studium kann es guttun, den Studienabschluss zu feiern und die freie Zeit zu genießen. Weiterhin können die organisatorischen Aufgaben einige Zeit in Anspruch nehmen. Da die Bearbeitungsdauer variieren kann, sollte ein gewisser Puffer bis zum Arbeitsbeginn als Assistenzärzt:in eingeplant werden. Zu empfehlen sind in der Regel mindestens 2 Monate nach Abschluss des Studiums.

1. Approbation beantragen
Die Approbation ist die staatliche Zulassung zur Ausübung des Arztberufes. Ohne Approbation ist es nicht möglich, als Arzt oder Ärztin tätig zu sein.
- Antrag stellen: Der Antrag auf Erteilung der Approbation wird bei der zuständigen Landesbehörde gestellt, in der Regel bei den Gesundheitsbehörden des Bundeslandes, in dem das Studium abgeschlossen wurde
- Gebühren: variieren je nach Bundesland (150 € - 1.000 € je nach Aufwand)
Benötigte Unterlagen:
- Sollte in der Regel nicht älter als ein Monat sein
- Je nach Bundesland unterschiedliche Zeiträume zur Aktualität: z.B. maximal 1-3 Monate alt
- Sollte nicht von Familienmitgliedern oder Lebenspartner:innen ausgestellt werden
InfoDie erforderlichen Unterlagen variieren je nach Bundesland der Beantragung.
AchtungMan kann die Approbation durch Verurteilung bei größeren Straftaten, die Zweifel an der charakterlichen Eignung für den Arztberuf aufkommen lassen, verlieren. Dies dient dem Schutz der Öffentlichkeit und gewährleistet, dass nur Personen, die nicht nur fachlich qualifiziert, sondern auch moralisch und ethisch zuverlässig sind, medizinische Verantwortung übernehmen. Die Wiedererlangung der Approbation ist in solchen Fällen oftmals mit strengen Auflagen und Nachweisen über eine Rehabilitation verbunden.
TippBearbeitungszeit beachten
Die Bearbeitungszeit des Antrags auf Approbation kann mehrere Wochen dauern. Wenn man früh nach dem Studium mit dem Beruf als Assistenzärzt:in beginnen möchte, sollte man die Approbation rechtzeitig beantragen und einen Puffer einplanen. Es ist ratsam, sich im Voraus über die genauen Anforderungen zu informieren, um eventuelle Nachforderungen zu vermeiden.
TippFührungszeugnis zum richtigen Zeitpunkt beantragen
Die Ausstellung des Führungszeugnisses dauert in der Regel ebenfalls eine gewisse Zeit. Dieses sollte man daher rechtzeitig beantragen. In der Regel sollte das Führungszeugnis jedoch nicht älter als einen Monat sein.
AchtungJede approbierte Person muss sich in der Regel innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Approbation bei der zuständigen Ärztekammer anmelden.
2. Bei der Ärztekammer anmelden
Jede approbierte Person muss sich in der Regel innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Approbation bei der zuständigen Ärztekammer anmelden.
- Verantwortlichkeiten der Ärztekammer: Die Ärztekammern der einzelnen Bundesländer sind für die berufliche Interessenvertretung der Ärzteschaft zuständig und bieten gleichzeitig viele Dienstleistungen an, wie Fort- und Weiterbildungsangebote
- Ort der Anmeldung: Die Anmeldung bei der Ärztekammer ist Voraussetzung, um den Beruf als Ärzt:in ausüben zu dürfen. Die Kammerzugehörigkeit richtet sich nach dem Ort der Berufsausübung, nicht nach dem Studienort
- Beispiel: Hat man z.B. in Hamburg studiert und möchte in Köln arbeiten, so kann man die Approbation in Hamburg beantragen. Man muss sich jedoch bei der Ärztekammer Nordrhein und bei der nordrheinischen Ärzteversorgung melden
- Pflichten und Rechte: Die Mitgliedschaft ist für alle approbierten Ärzt:innen verpflichtend und bringt sowohl Rechte als auch Pflichten mit sich, wie z.B. die Pflicht zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen
- Kammerbeitrag: Abhängig vom Einkommen wird der Kammerbeitrag berechnet. Die Höhe kann auf der Seite der jeweiligen Ärztekammer entnommen werden
Unterlagen:
- Bei der erstmaligen Anmeldung bei einer deutschen Ärztekammer erfolgt immer eine persönliche Vorstellung. Die folgenden Unterlagen sind hierbei in der Regel im Original mitzubringen
TippDie Ärztekammer stellt häufig nützliche Informationen zur Verfügung, die den Berufseinstieg erleichtern können, darunter Weiterbildungsrichtlinien, Veranstaltungen und Unterstützung bei beruflichen Fragen.
AchtungBei einem Wechsel des Tätigkeitsortes sollte evaluiert werden, ob auch ein Wechsel der zuständigen Ärztekammer und somit eine Ummeldung notwendig ist.
AchtungBei einer Tätigkeit als Arzt oder Ärztin und einer Pflichtmitgliedschaft in einer Ärztekammer besteht bis zu einem Alter von 65 Jahren eine Verpflichtung zur Mitgliedschaft beim Versorgungswerk.
2.2 Arztausweis beantragen
- Funktion des Arztausweises: Der Arztausweis dient der Identifikation als approbierter Arzt oder Ärztin. Er kann genutzt werden, um sich an Unfallorten oder gegenüber Apotheker:innen auszuweisen
- Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA): Der elektronische Heilberufsausweis ist notwendig, um bestimmte digitale Anwendungen und die Telematikinfrastruktur zu nutzen. Er ist beispielsweise für die elektronische Patientenakte, den elektronischen Medikationsplan oder die Ausstellung von eRezepten notwendig. Er ist mit einer monatlichen Gebühr verbunden
- Antragstellung: Dieser Ausweis wird über die Ärztekammer beantragt
Unterlagen:
3. Beim Versorgungswerk anmelden
Das Versorgungswerk stellt eine berufsständische Versorgungseinrichtung für Ärzt:innen dar, die die Altersvorsorge ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung übernimmt.
- Leistungen des Versorgungswerks: Das Versorgungswerk bietet neben der Altersvorsorge auch Leistungen bei Berufsunfähigkeit und im Todesfall für Hinterbliebene an
- Anmeldung: Bei einer Tätigkeit als Arzt oder Ärztin und einer Pflichtmitgliedschaft in einer Ärztekammer besteht bis zu einem Alter von 65 Jahren eine Verpflichtung zur Mitgliedschaft beim Versorgungswerk. Die Zugehörigkeit richtet sich nach dem Ort der Berufsausübung, nicht nach dem Studienort
- Beispiel: Hat man z.B. in Hamburg studiert und möchte in Köln arbeiten, so kann man die Approbation in Hamburg beantragen. Man muss sich jedoch bei der Ärztekammer Nordrhein und bei der nordrheinischen Ärzteversorgung melden
Unterlagen:
- In der Regel auf der Seite des Versorgungswerkes spezifisch verlinkt
TippDa das Versorgungswerk im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung oftmals bessere Leistungen bietet, stellt dies einen wesentlichen Vorteil der ärztlichen Versorgung dar.
4. Versicherungen abschließen
InfoDie folgenden Empfehlungen sollten auf die individuelle Situation hin geprüft werden und stellen keine Versicherungs- oder Finanzberatung dar.
Für den Berufseinstieg als Arzt oder Ärztin sind einige Versicherungen notwendig bzw. sinnvoll:
Krankenversicherung:
- In Deutschland verpflichtend
- Wahlmöglichkeit: Ab einem Einkommen von 69.300 € pro Jahr brutto hat man die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Die Entscheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab und sollte wohlüberlegt getroffen werden
- Die Höhe für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt 14,6% vom Gehalt und wird zur Hälfte jeweils vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt. Häufig gibt es noch Zusatzbeiträge in Höhe von 0,9-1,7%, die der Arbeitnehmer zahlen muss. Je nach Krankenkasse gibt es noch Zusatzleistungen wie z.B. Zuschüsse zu Fitnesskursen
- Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind unabhängig vom Gehalt und orientieren sich primär am Eintrittsalter
- Zusätzlich kann es sinnvoll sein, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen
AchtungEin Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Grob lässt sich sagen, dass sich eine private Krankenversicherung insbesondere für Personen lohnt, die einen sehr hohen Verdienst aufweisen und wenige Kinder haben, bzw. nicht planen viele Kinder zu bekommen. (Stark vereinfacht und von vielen individuellen Faktoren abhängig – keine Gewähr)
Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung sollte daher abgewogen und mit erfahrenen Personen besprochen werden.
Berufsunfähigkeitsversicherung:
- Schutz bei Berufsunfähigkeit: Diese Versicherung bietet finanziellen Schutz, falls der Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Sie ist nicht verpflichtend, jedoch je nach individuellem Risiko, eigenem Sicherheitsbedürfnis und Vorerkrankungen sinnvoll
- Das Versorgungswerk sichert in der Regel nur eine vollständige Berufsunfähigkeit ab. Eine Bedingung, damit die Versicherung durch das Versorgungswerk greift, ist, dass man gar nicht mehr als Arzt oder Ärztin arbeiten kann. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert auch eine teilweise vorliegende Berufsunfähigkeit ab und stellt eine sinnvolle Ergänzung zur Absicherung durch das Versorgungswerk dar
- Die Versicherungshöhe sollte so gewählt werden, dass sie im Falle einer Berufsunfähigkeit den bisherigen Lebensstandard aufrechterhalten kann. Sie sollte regelmäßig an die aktuelle Lebenssituation angepasst werden
- Bei der Auswahl der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es ein paar Punkte, die man beachten kann. Z.B. sollte ein Verzicht auf eine abstrakte Verweisung vorliegen. Dieser gewährleistet, dass man bei einer Berufsunfähigkeit als Arzt oder Ärztin keinen anderen Beruf ausüben muss, sondern die volle Berufsunfähigkeitsrente erhält. Weiterhin sollte ein Berufsverbot durch eine Infektion mitversichert werden ("Infektionsklausel"). Diese und weitere Punkte sollten mit Expert:innen besprochen werden
TippDie Berufsunfähigkeitsversicherung sollte idealerweise schon während des Studiums abgeschlossen werden, um günstigere Beiträge zu sichern.
AchtungKeine Kombiprodukte!
Es sollten in der Regel keine Versicherungen kombiniert werden. Risiken sollten einzeln abgesichert werden. Kombiprodukte sind häufig teurer und können ggf. nicht unabhängig voneinander angepasst oder gekündigt werden. Häufig gibt es z.B. Kombiprodukte mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer privaten Altersvorsorge. Diese sollten vor einem Abschluss kritisch evaluiert werden!
Haftpflichtversicherung:
- Private Haftpflichtversicherung: haftet für Personen- und Sachschäden, die man anderen Personen im privaten Umfeld zufügt
- Keine Pflicht, jedoch sehr wichtig und definitiv zu empfehlen
- Berufshaftpflichtversicherung: haftet für Personen- und Sachschäden, die man anderen Personen im beruflichen Umfeld zufügt
- Meistens ist man bereits über die Klinik oder die Praxis versichert
- Für Erste-Hilfe-Leistungen oder die Behandlung von Freund:innen oder Bekannten im privaten Umfeld besteht in der Regel über die Klinik oder die Praxis keine Mitversicherung → Hierfür sollte zusätzlich zur privaten Haftpflichtversicherung eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden
Rechtsschutzversicherung:
- Absicherung: Kann Rechtsstreitigkeiten abdecken
- Beim Berufsstart als Assistenzärzt:in in der Regel nicht unbedingt notwendig → eher für niedergelassene Ärzt:innen, z.B. für den Strafrechtsschutz oder das Forderungsmangement, sinnvoll
Private Rentenversicherung / Lebensversicherung:
- Form der Altersvorsorge, die es Einzelpersonen ermöglicht, zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. zusätzlich zum Versorgungswerk für das Alter vorzusorgen. Sie bietet eine flexible Möglichkeit, Kapital anzusparen, das im Ruhestand als monatliche Rente oder als Einmalzahlung ausgezahlt werden kann
AchtungVorsicht vor privaten Rentenversicherungen
Eine private Rentenversicherung ist häufig nicht notwendig und nicht sinnvoll. Häufig zahlt man hohe Verwaltungsgebühren, kann das Geld nicht flexibel verwalten und kann es häufig erst nach dem vereinbarten Datum auszahlen lassen. In der Regel ist es sinnvoller, das Geld selber in risikoarme ETFs anzulegen.
TippGeld sparen in Form von ETFs
Meistens lohnt es sich, das Ersparte in Form von risikoarmen ETFs anzulegen. Diese verzeichnen in der Regel einen gewissen Wertzuwachs und können die Inflation ausgleichen. ETFs bergen jedoch auch ein Risiko. Vor der Anlage sollte man sich daher ausführlich mit den Möglichkeiten, Chancen und Risiken der Geldanlage auseinandersetzen.
TippUnabhängige Beratung
Es empfiehlt sich, mehrere Angebote einzuholen und auf unabhängige Beratungen zurückzugreifen, da Versicherungsbedingungen und Beiträge stark variieren können. Unabhängige Finanzberater, die auf den Gesundheitssektor spezialisiert sind, können dabei helfen, den individuellen Versicherungsbedarf zu ermitteln und passende Produkte auszuwählen. Die meisten Versicherungsmakler erhalten Provisionen von den Versicherungen für einen erfolgreichen Abschluss und sind daher am Verkaufen von Versicherungen interessiert (dies trifft natürlich nicht auf alle Versicherungsmakler zu). Dies sollte man im Hinterkopf behalten und daher nicht voreilig Versicherungen abschließen. Das Investment in eine unabhängige Beratung kann sich finanziell auf lange Sicht gesehen lohnen.
TippBund der Versicherten
Häufig muss man nach Abschluss des Studiums viele Versicherungen abschließen, von denen man wenig Ahnung hat. Um sicherzustellen, dass man nur die Versicherungen abschließt, die zu einem passen, kann man sich vom Bund der Versicherten unabhängig beraten lassen. Diese prüfen gegen einen geringen jährlichen Mitgliedsbeitrag eure Versicherungen und empfehlen euch, falls sinnvoll, mögliche Alternativen.
Mehr Informationen zum Bund der Versicherten: https://www.bundderversicherten.de/de/start