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Organspende und Transplantation (RD)

Gewebespende, Transplantationsgesetz
11 Minuten Lesezeit

Das Thema Organspende verbindet die Bereiche Akutmedizin, Recht, Ethik und Kommunikation. Für die Präklinik bedeutet das: stets konsequent indiziert behandeln, Hypoxie und Hypotonie vermeiden, lückenlos dokumentieren und strukturiert übergeben. So bleibt bei entsprechendem Willen der Patientin/des Patienten und Erfüllung der medizinischen Voraussetzungen der Weg zu einer rechtssicheren Spende in der Klinik offen. 

 Definition
Spendeformen im Überblick
  • Organspende:
    • Transplantation ganzer Organe, z. B. Herz, Lunge, Leber oder Niere
    • Nur nach festgestelltem Hirntod und mit entsprechender Zustimmung möglich
  • Gewebespende:
    • Entnahme von Geweben wie Hornhaut, Haut, Knochen oder Herzklappen
    • Kann je nach Gewebe bis zu 72 Stunden nach Herz-Kreislauf-Stillstand erfolgen
  • Lebendspende
    • Spende einer Niere oder eines Teils der Leber durch eine lebende Person
    • Voraussetzung sind Volljährigkeit, Einwilligungsfähigkeit und eine fehlende erhebliche Gesundheitsgefährdung

In Deutschland koordiniert die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) den Prozess. In den Entnahmekrankenhäusern unterstützen Transplantationsbeauftragte die Erkennung potenzieller Spender:innen und die internen Abläufe. 

Präklinisch handelst du rechtssicher, indem du ausschließlich nach medizinischer Indikation therapierst und keine Spende‑Gespräche führst. Außerdem sollst du die Dokumentationswege (Organspende‑Register, Spenderausweis, Patient:innenverfügung) kennen und vermeidest möglichst typische Fehlerquellen wie unvollständige Dokumentation oder vorschnelle Therapielimitation. 

 Merke

Gute Notfallmedizin, saubere Kommunikation und klare Rollen sind die Basis dafür, dass die Klinik den Spendeprozess später korrekt prüfen kann. Dennoch liegt der Fokus der Notfallmedizin auf der leitliniengerechten Versorgung. Wir treffen keine Entscheidungen über Leben und Tod im Sinne der Organspende.

Deutschland nutzt die (erweiterte) Zustimmungs-/Entscheidungslösung. Postmortale Spende ist zulässig, wenn die Person zugestimmt hat oder, falls nichts dokumentiert, die nächsten Angehörigen stellvertretend zustimmen. Spenden sind unentgeltlich. Organhandel ist verboten.

 Achtung
Praktisch relevant
  • Willensvorrang: der zu Lebzeiten erklärte Wille steht an erster Stelle
  • Stellvertretende Entscheidung: ohne Dokument entscheiden Angehörige nach mutmaßlichem Willen
    • Dabei gilt jemand als Ansprechpartner:in, der oder die zu Lebzeiten engen Kontakt zu der Person hatten
  • Standard in Deutschland: Spende nach irreversiblem Hirnfunktionsausfall (IHA)
    • Ein Herz-Kreislauf-Stillstand reicht für eine Organspende nicht aus
    • DCD (Donation after Circulatory Determination of Death = Spende nach Kreislauftod) wird diskutiert, ist kein Regelverfahren
Organspendeausweis

Wo kann man den Willen festhalten?

  • Organspende‑Register:
    • Online
    • Ab 16 Jahren
    • Jederzeit änderbar
    • Noch nicht sehr etabliert
  • Organspendeausweis:
    • Analog oder digital
    • Auch Teilzustimmung / Einschränkungen möglich (einzelne Organe aus der Spende auslassen, Gewebe auslassen, etc.)
  • Patientenverfügung:
    • Haltung zu Spende / Therapiezielen konsistent festhalten
    • Patientenverfügung zugänglich aufbewahren

(Mini‑) Überblick Transplantationsgesetz‑Strukturen:

  • Transplantationsbeauftragte (§ 9b TPG):
    • Gesetzlich benannte Ärzt:innen in Entnahmekrankenhäusern
    • Etablieren und überwachen Prozesse zur Spendererkennung
    • Schulen Teams, definieren Meldewege, prüfen die Prozessqualität und fungieren als Schnittstelle zwischen Intensivstation / Notaufnahme, OP und Deutsche Stiftung für Organtransplantation (DSO)
    • Moderation der Kommunikation mit Angehörigen (inhaltlich und zeitlich in der Klinik), ohne den dokumentierten oder mutmaßlichen Patientenwillen zu übergehen
  • DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation)
    • Bundesweite Koordinierungsstelle
    • Strukturierung des Spendeprozesses:
      • Medizinische Prüfschritte
      • Logistik
      • Zeitmanagement
      • Transport
    • Vermittlung zwischen Entnahmekrankenhaus, Allokationsstelle und Transplantationszentren
    • Beachtung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
    • Sicherstellung einer 24 / 7‑Erreichbarkeit und Unterstützung der Dokumentation, Qualitätssicherung und Nachbetreuung
  • Dokumente / Willen
    • Maßgeblich sind Einträge im Organspende‑Register, der Organspendeausweis und ggf. die Patientenverfügung
    • Prüfung der Konsistenz dieser Unterlagen durch die Klinik
    • Gespräche mit Angehörigen zum mutmaßlichen Willen, wenn keine Dokumentation vorliegt
 Achtung
Für die Präklinik wichtig

Hinweise auf vorhandene Dokumente und / oder den Willen der Person wörtlich festhalten und strukturiert an die Klinik übergeben.

 Info

Lebendspenden (v.a. Niere, Leberteil) werden separat geregelt und betreffen die Präklinik nur am Rand (z.B. als Anamnese im Notfall).

 Definition
Opt‑out / Widerspruchslösung

In Opt‑out‑Systemen gilt jede volljährige Person grundsätzlich als spendebereit, sofern sie nicht zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen hat (z.B. per Eintrag in ein nationales Widerspruchsregister). Angehörige werden in der Praxis häufig einbezogen, ersetzen die gesetzliche Vermutungsregel jedoch nicht, maßgeblich ist das jeweilige Landesrecht und ein dokumentierter Widerspruch bzw. dessen Fehlen. Viele Nachbarländer nutzen Opt‑out (Widerspruchslösung). Das gilt vor Ort auch für Tourist:innen.

Opt-in bedeutet, dass einer Spende explizit zugestimmt werden muss damit sie vollzogen werden kann. 

LandModellErklärung
NiederlandeOpt‑outGrundeintrag im Register; individuelle Wahl möglich
BelgienOpt‑outWiderspruchsregister („Schweigen = Zustimmung“)
LuxemburgOpt‑outSpende, sofern kein schriftlicher Widerspruch vorliegt.
FrankreichOpt‑outNationales Online‑Widerspruchsregister
ÖsterreichOpt‑outKliniken müssen Widerspruchsregister abfragen
SchweizOpt‑inOpt-out beschlossen, Umsetzung frühestens ab 2027
PolenOpt‑outZentrales Widerspruchsregister
TschechienOpt‑outVermutungsregel, Widerspruch möglich
DänemarkOpt‑inEintragung online / Spenderkarte
 Achtung

Tritt der Tod im Ausland ein, gilt das Recht des Aufenthaltslandes - nicht automatisch deutsches Recht.

Die Feststellung eines irreversiblen Hirntodes ist eine eigenständige medizinische Diagnose und entscheidet unabhängig von einer Spende über den Tod.

 Definition

Irreversibler Hirnfunktionsausfall (IHA) / Hirntod = irreversibler Ausfall aller Hirnfunktionen, gilt als sicheres Todeszeichen.

Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:

  • Koma mit bekannter Ursache (z.B. primäre Hirnschädigung, Hypoxie)
  • Ausschluss von Störfaktoren: Intoxikation, Hypothermie, schwere Elektrolyt-/Metabolikstörung; Wirkspiegel / Eliminationszeiten sedierender / relaxierender Medikamente berücksichtigen
  • Suffiziente Oxygenierung und Perfusion

Kernpunkte zur Durchführung in der Klinik:

  • Zwei voneinander unabhängige Fachärzt:innen (eine/r mit Neuro‑Qualifikation)
  • Neurologische Untersuchung: Ausfall aller Hirnstammreflexe (Pupillen‑, Korneal‑, Husten‑/Würge‑, okulozephaler / okulovestibulärer Reflex u.a.)
  • Apnoe‑Test nach Richtlinie
  • Apparative Zusatzdiagnostik bei Bedarf (EEG, Perfusionsnachweise, Sonderfälle wie ECMO gesondert geregelt)
 Info
Apnoe‑Test - nur Orientierung
  • Voraussetzungen: Normothermie, stabile Hämodynamik, adäquate Oxygenierung
  • Vorgehen: Voroxygenieren, kontrollierten CO₂‑Anstieg zulassen, Spontamatmung beobachten
  • Kriterien: CO₂‑Anstieg in den Richtlinienbereich (typisch: ≥60 mmHg oder + 20 mmHg gegenüber Ausgang) ohne Einsetzen einer Spontamatmung
  • Abbruch: bei Instabilität, Hypoxie, Rhythmusstörungen 
 Merke
Ein Hirntod wird nicht präklinisch gestellt

Präklinische Ziele: 

  • Therapie nach geltenden Leitlinien
  • Oxygenierung und Perfusion stabil halten
  • Keine präklinischen Diagnosen im Sinne eines Hirntodes
 Merke

Postmortale Spende (DBD) ist in Deutschland praktisch nur nach klinisch festgestelltem Hirntod möglich. Eine Spende direkt aus der Präklinik heraus ist daher nicht realistisch. DCD (Donation after Circulatory Death) ist derzeit kein Regelverfahren.

Reanimations‑ / Schockraum‑Strategie:

  • Hypoxie / Hypotonie vermeiden: Atemwegssicherung, adäquate Ventilation und Oxygenierung, Kreislaufstabilisierung
  • Bei katastrophaler Hirnschädigung: keine vorschnelle Therapielimitation
    • Zügiger Transport in Neuro‑/Maximalversorger
  • Dokumentation: Zeitpunkte unterschiedlicher Ereignisse, Vitalwerte, Medikamente, GCS / Pupillen, Ereignisse
  • Patientenverfügung beachten (kann Reanimation / Intubation ausschließen)
 Info
DNR / DNI

Im Gesundheitswesen wird viel mit Abkürzungen gearbeitet. Die Abkürzung DNR steht dabei für Do Not Resuscitate (nicht reanimieren). DNI steht für Do Not Intubate (nicht intubieren). 

Sofern diese Wünsche rechtssicher formuliert werden, gelten sie für behandelnde Personen als bindend

 Merke
Physiologische Zielbereiche
  • Oxygenierung: Normoxie anstreben (SpO₂ ≥ 94 %), Hypoxien strikt vermeiden
  • Ventilation: Normokapnie (EtCO₂ ~ 35–45 mmHg), Hyperventilation nur ausnahmsweise (temporär, klinisch angeordnet)
  • Hämodynamik: MAP ≥ 65 mmHg (Erw.), Schock behandeln (Volumen + Katecholamine nach Indikation)
  • Temperatur: Normothermie, ausgeprägte Hypothermie vermeiden

Kommunikation & Rollen:

  • Keine aktive Spende‑Ansprache durch Rettungsdienst oder Notärzt:in
  • Hinweise von Angehörigen (z.B. „Spenderausweis vorhanden“) wörtlich dokumentieren und weitergeben
    • Suche nach entsprechenden Dokumenten in der Notfallsituation nicht forcieren
  • Registerabfrage und Angehörigengespräch laufen in der Klinik (Transplantationsbeauftragte oder Deutschen Stiftung für Organtransplantation)
 Achtung
Was ist erlaubt - was nicht?
  • Erlaubt: alles medizinisch Indizierte zur Lebensrettung / Organprotektion (BLS / ALS, Atemweg, Analgosedierung, Volumen, Katecholamine, Temperaturmanagement, Immobilisation)
  • Nicht erlaubt: Maßnahmen ausschließlich zur Organerhaltung ohne aktuelle Indikation oder ohne klinische Anordnung
 Merke

Neutral formulieren: „Hinweise auf schwerste Hirnschädigung“ statt Diagnosen. Frühzeitige Klinikinformation (z.B. Neurozentrum) ermöglicht parallele Vorbereitung.

Um den Ablauf einer etwaigen Organspende zu erleichtern und den eigenen Angehörigen eine klare Vorgabe zum eigenen Willen zu geben, macht es Sinn noch zu Lebzeiten die eigene Entscheidung zur Organ- und Gewebespende zu kommunizieren und im besten Fall klar zu dokumentieren. So entstehen keine Missverständnisse und die ohnehin emotionale Situation des Todes eines geliebten Menschen wird nicht durch weiteren Planungsaufwand belastet. 

Was ist dabei zu beachten? 

 Achtung

Widersprüche zwischen Patientenverfügung und Spende‑Dokumenten vermeiden - Konsistenz schafft Rechtssicherheit.

Rechtsmodell in Deutschland:

  • Entscheidungslösung (Opt-in / erweiterte Zustimmung)
  • Spende nur mit Einwilligung oder stellvertretender Zustimmung
  • Irreversibler Hirnfunktionsausfall (IHA) als sicheres Todeszeichen
  • Organhandel verboten
  • Spenden erfolgen ohne Gegenleistung

Willensvorrang:

  • Dokumentierte Entscheidung hat Priorität
  • Angehörige werden einbezogen
  • Eigener Wille zählt

Struktur:

  • DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation): 24 / 7‑Koordination nach Klinikmeldung (Prüfschritte, Logistik, Transport, Qualitätssicherung)
  • Transplantationsbeauftragte:
    • Spendererkennung
    • Prozesssteuerung
    • Schulung
    • Schnittstelle zwischen Intensivstation / NA / OP und Deutsche Stiftung Organtransplantation
  • Eurotransplant:
    • Internationale Vermittlung nach medizinischen Kriterien für beteiligte Länder
  • Klinikrollen:
    • Notaufnahme / Intensiv stabilisieren
    • Entnahmeteams führen Organentnahme durch

Dokumentation:

  • Register: Online‑Organspende‑Register (ab 16, widerrufbar) als Primärnachweis
  • Ausweis: Organspendeausweis (analog / digital) erlaubt Ja / Nein / Teileinschränkungen
  • Patientenverfügung: Spendehaltung und Therapiezieländerungen konsistent festhalten
  • Ohne Dokumente: Angehörige entscheiden nach mutmaßlichem Willen

Hirntod-Diagnostik:

  • Voraussetzungen:
    • Koma mit bekannter Ursache
    • Ausschluss von Störfaktoren (Intoxikation, Hypothermie, metabolische Entgleisung)
    • Suffiziente Oxygenierung und Perfusion
  • Personal: zwei unabhängige qualifizierte Ärzt:innen (mind. eine Person mit neurologischer Qualifikation)
  • Untersuchung: Ausfall aller Hirnstammreflexe (Pupillen, Korneal, Husten / Würge, okuläre Reflexe)
  • Apnoe‑Test: nach Richtlinie, mit Sicherheits‑/Abbruchkriterien; CO₂‑Anstieg bis Schwellenwert ohne Spontanatmung
  • Zusatzdiagnostik: EEG / Perfusionsnachweise bei Indikation oder Sonderfällen (u. a. ECMO, Pädiatrie)

Präklinische Versorgung:

  • Prioritäten: Hypoxie / Hypotonie vermeiden, Normoxie, Normokapnie, MAP ≥ 65 mmHg (Erw.), Normothermie anstreben
  • Keine Maßnahmen ausschließlich zur Organerhaltung ohne klinische Anordnung
  • Dokumentation: Zeiten, Vitalwerte, Medikamente, Neurologie (GCS, Pupillen), Zitate / Spendehinweise wörtlich
  • Patientenverfügung: gültige Verfügungen respektieren, ggf. keine Reanimation / Intubation
Zuletzt aktualisiert am 16.06.2026
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