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Pflege

Pflegeleistung, IADL, Activities of Daily Living, soziale Pflegeversicherung
4 Minuten Lesezeit

Pflege umfasst alle Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen, deren Selbstständigkeit aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter eingeschränkt ist. Ziel ist es, die Selbstständigkeit, Lebensqualität und Teilhabe möglichst lange zu erhalten oder wiederherzustellen. Die Versorgung erfolgt je nach individuellem Bedarf ambulant, teilstationär oder vollstationär.

Die soziale Pflegeversicherung nach dem SGB XI bildet die gesetzliche Grundlage der pflegerischen Versorgung in Deutschland. Sie ist als Teilleistungsversicherung ausgestaltet und übernimmt – abhängig vom Pflegegrad – finanzielle Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen, Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu fördern und pflegende Angehörige zu unterstützen.

Die Aktivitäten des täglichen Lebens (Activities of Daily Living, ADL) beschreiben grundlegende Fähigkeiten zur selbstständigen Lebensführung, darunter Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Mobilität, Toilettenbenutzung und Kontinenz. Ergänzend erfassen die instrumentellen Aktivitäten des täglichen Lebens (IADL)komplexere Fähigkeiten wie Einkaufen, Kochen, Haushaltsführung, Umgang mit Medikamenten, Telefonieren oder Finanzverwaltung. Die Beurteilung von ADL und IADL ist ein zentraler Bestandteil der Pflegebedürftigkeits- und Ressourcenbeurteilung und dient der Planung individueller pflegerischer Maßnahmen.

 Tipp
Besonders prüfungsrelevant 
  • Definition Pflege
  • Ziele der Pflege: Selbstständigkeit, Lebensqualität und Teilhabe
  • Soziale Pflegeversicherung (SGB XI)
  • Pflegegrad als Grundlage der Leistungsgewährung
  • Pflegegeld und Pflegesachleistungen
  • Ambulante, teilstationäre und vollstationäre Pflege
  • ADL nach Katz
  • IADL nach Lawton & Brody
  • Bedeutung von ADL und IADL für die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit und Pflegeplanung
 Definition

Die Pflegeversicherung ist ein Teil der Sozialversicherung, der das Risiko der Pflegebedürftigkeit finanziell absichert. Sie übernimmt, je nach Pflegegrad, Kosten für pflegerische Leistungen, wie häusliche oder stationäre Pflege, und unterstützt Betroffene sowie Angehörige. Ziel ist es, die Grundversorgung sicherzustellen und die finanzielle Belastung bei Pflegebedürftigkeit zu reduzieren.

 Merke

In Deutschland sind mehrere Millionen Menschen pflegebedürftig, wobei die Mehrheit durch Angehörige versorgt wird.

Der medizinische Dienst (MD) übernimmt eine zentrale Rolle bei der Begutachtung. Er beurteilt die Pflegebedürftigkeit anhand eines Punktesystems, das die Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen erfasst, z. B.:

  • Mobilität
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
  • Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte
 Info

Auf Basis dieser Bewertung erfolgt die Einteilung in fünf Pflegegrade (von geringer bis schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit).

Man unterscheidet zwischen Grundpflege und Behandlungspflege. Die Grundpflege umfasst Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen wie:

  • Körperpflege
  • Ernährung
  • Mobilität
  • Ausscheidung
 Info

Sie kann sowohl von Angehörigen als auch von Pflegepersonal übernommen werden.

Die Behandlungspflege beinhaltet medizinische Maßnahmen (z. B. Wundversorgung, Medikamentengabe) und darf nur von medizinischem Fachpersonal durchgeführt werden. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung; die Kosten übernimmt die Krankenkasse.

 Definition

Zur Einschätzung der Selbstständigkeit werden die Aktivitäten des täglichen Lebens herangezogen (z. B. Barthel-Index). Dabei wird bewertet, inwieweit eine Person bestimmte Tätigkeiten selbstständig ausführen kann.

Wichtige Bereiche sind:

  • Essen
  • Körperpflege (inkl. Baden/Duschen)
  • An- und Auskleiden
  • Toilettenbenutzung und Kontinenz
  • Mobilität (Gehen, Transfer, Treppensteigen)
 Merke

Ziel ist die systematische Erfassung der Pflegebedürftigkeit, v. a. in Geriatrie und Rehabilitation.

  • Menche N (Hrsg.). Pflege Heute. Elsevier, aktuelle Auflage. ISBN: 978-3437278914.
  • Lawton MP, Brody EM. Assessment of older people: Self-maintaining and instrumental activities of daily living. The Gerontologist 1969;9(3):179–186. DOI: 10.1093/geront/9.3_Part_1.179.
  • Katz S, Ford AB, Moskowitz RW, Jackson BA, Jaffe MW. Studies of illness in the aged. The Index of ADL: A standardized measure of biological and psychosocial function. JAMA 1963;185(12):914–919. DOI: 10.1001/jama.1963.03060120024016.
  • Bundesministerium für Gesundheit: Die Pflegeversicherung – Online-Ratgeber Pflege, Stand 2025/2026.
    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/die-pflegeversicherung (Zugriff am: 15.07.2026)
  • Bundesrepublik Deutschland: Sozialgesetzbuch (SGB) XI, § 36 Pflegesachleistung, aktuelle Fassung.
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__36.html (Zugriff am: 15.07.2026)
  • Bundesrepublik Deutschland: Sozialgesetzbuch (SGB) XI, § 4 Art und Umfang der Leistungen, aktuelle Fassung.
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__4.html (Zugriff am: 15.07.2026)
  • Bundesrepublik Deutschland: Sozialgesetzbuch (SGB) XI – Soziale Pflegeversicherung. Gesetz vom 26. Mai 1994, aktuelle Fassung.
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/ (Zugriff am: 15.07.2026)
Zuletzt aktualisiert am 03.08.2026
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