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Schriftliche Prüfung im Pflegeexamen

9 Minuten Lesezeit

Am Ende deiner dreijährigen generalistischen Pflegeausbildung steht die staatliche Abschlussprüfung (das „Examen") nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV). Sie besteht aus drei eigenständigen Teilen, die du alle einzeln bestehen musst:

  • Schriftlicher Teil (§ 14 PflAPrV): drei Klausuren, offiziell Aufsichtsarbeiten genannt – darum geht es in diesem Artikel
  • Praktischer Teil (§ 16 PflAPrV): eine reale Pflegesituation an einem/einer echten zu pflegenden Menschen, in der Regel in deinem Vertiefungseinsatz – mit Fallvorstellung, Pflegedurchführung und Reflexionsgespräch
  • Mündlicher Teil (§ 15 PflAPrV): ein Prüfungsgespräch zu einem Fallbeispiel, nach einer kurzen Vorbereitungszeit

In der schriftlichen Prüfung schreibst drei Aufsichtsarbeiten an drei Tagen hintereinander, jede dauert 120 Minuten (2 Stunden). Es geht dabei nicht ums stumpfe Auswendiglernen, sondern darum, echte Pflegesituationen (Fallbearbeitung) zu bearbeiten. Also zu zeigen, dass du den Pflegeprozess beherrschst und dein Handeln fachlich begründen kannst.

Staatlichen Abschlussprüfung in der generalistischen Pflegeausbildung
 Info

Das Wichtigste in einem Satz: Jede der drei Aufsichtsarbeiten muss einzeln mindestens „ausreichend" (Note 4) sein – eine gute Klausur kann eine schlechte nicht retten (keine Kompensation). Der schriftliche Teil ist unabhängig vom praktischen und mündlichen Teil. Du musst alle drei bestehen, um deinen Abschluss zu bekommen.

  • Drei Klausuren (offiziell „Aufsichtsarbeiten") an drei Tagen hintereinander
  • Je 120 Minuten Zeit pro Klausur
  • Jede Klausur behandelt einen anderen Prüfungsbereich mit festen Schwerpunkten
    1. Prüfungstag 1 – Pflegeprozessgestaltung in akuten und dauerhaften Pflegesituationen
    2. Prüfungstag 2 – Pflegeprozessgestaltung bei Menschen mit gesundheitlichen Problemlagen
    3. Prüfungstag 3 – Pflegeprozesssteuerung in kritischen und krisenhaften Pflegesituationen
  • Die Aufgaben werden von der zuständigen Behörde (auf Vorschlag deiner Pflegeschule) ausgewählt (wie genau das läuft, ist von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich)
  • Jede Klausur wird von mindestens zwei Prüfer:innen benotet → Deine Note hängt also nicht von einer einzelnen Person ab
  • Das übliche Format ist die Fallbearbeitung: Du bekommst eine Pflegesituation beschrieben und sollst zeigen, wie du sie einschätzt, planst und begründest.
 Tipp

120 Minuten klingen viel, vergehen aber schnell. Übe vorher mit der Uhr, lies den Fall zuerst in Ruhe, markiere die wichtigen Infos und teile dir die Zeit auf die Teilaufgaben auf.

Jede Aufsichtsarbeit hat einen eigenen inhaltlichen Fokus. Die Kürzel (z. B. I.1) bezeichnen die Kompetenzschwerpunkte der PflAPrV; die römische Ziffer steht für den jeweiligen Kompetenzbereich.

  • Prüfungsbereich 1 (1. Prüfungstag): Pflegeprozessgestaltung in akuten und dauerhaften Pflegesituationen
    • Inhaltlicher Fokus: Gestaltung des Pflegeprozesses sowie der Interaktion und Beziehung zu pflegebedürftigen Menschen in akuten wie in langfristig-chronischen Situationen
    • Kompetenzschwerpunkte: I.1 und II.1, ergänzt um Anteile aus I.5 und I.6 sowie die Kontextbedingungen aus Kompetenzbereich IV (Recht, Ethik, Institution)
    • Typische Anforderungen: Pflege fachlich fundiert planen, begründen und evaluieren sowie eine tragfähige, beziehungsorientierte Kommunikation mit Betroffenen und Angehörigen gestalten
  • Prüfungsbereich 2 (2. Prüfungstag): Pflegeprozessgestaltung bei Menschen mit gesundheitlichen Problemlagen
    • Inhaltlicher Fokus: pflegerisches Handeln mit dem Schwerpunkt Gesundheitsförderung, Prävention und Beratung
    • Kompetenzschwerpunkte: I.2, II.2 und V.1
    • Typische Anforderungen: Menschen anleiten und beraten, Ressourcen stärken, präventiv denken und das eigene Handeln wissenschaftlich fundiert begründen
  • Prüfungsbereich 3 (3. Prüfungstag): Pflegeprozesssteuerung in kritischen und krisenhaften Pflegesituationen
    • Inhaltlicher Fokus: Steuerung pflegerischer Prozesse in kritischen, rasch wechselnden oder lebensbedrohlichen Situationen
    • Kompetenzschwerpunkte: I.3, I.4, III.2 und II.3
    • Typische Anforderungen: Prioritäten setzen, in Notfällen sachgerecht reagieren sowie intra- und interprofessionell im Team und mit anderen Berufsgruppen zusammenarbeiten
 Merke

Als Merkhilfe lassen sich die drei Bereiche verkürzen auf „planen und begleiten" (1), „fördern und beraten" (2) und „steuern und reagieren" (3). Diese Denkrichtungen helfen dir, im Fall schnell den passenden Ansatz zu finden.

Alle Prüfungsaufgaben leiten sich aus den fünf Kompetenzbereichen der PflAPrV ab. Wer diese versteht, erkennt schneller, worauf eine Aufgabe abzielt:

  • Kompetenzbereich I: Pflegeprozesse und Pflegediagnostik: Pflege für Menschen aller Altersgruppen verantwortlich planen, durchführen, steuern und evaluieren – das inhaltliche Kernstück nahezu jeder Aufgabe
  • Kompetenzbereich II: Kommunikation und Beratung: Gespräche, Beratung und Anleitung person- und situationsorientiert gestalten, auch mit Angehörigen und in belastenden Situationen
  • Kompetenzbereich III: Intra- und interprofessionelles Handeln: Zusammenarbeit im Pflegeteam und mit anderen Berufsgruppen, Umsetzung ärztlicher Anordnungen, Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie
  • Kompetenzbereich IV: Recht, Ethik und Gesellschaft: eigenes Handeln auf Basis von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien begründen, etwa zu Schweigepflicht, Patientenrechten und Einwilligung
  • Kompetenzbereich V: Berufliche Weiterentwicklung: das eigene Handeln wissenschaftlich und berufsethisch reflektieren, evidenzbasiert arbeiten und sich kontinuierlich weiterentwickeln
Die 5 Kompetenzbereiche
 Tipp

Kompetenzbereich I: der Pflegeprozess steckt in fast jeder Aufgabe. Wer hier sicher ist, sammelt an allen drei Tagen Punkte.

  • Fallorientierung: Ausgangspunkt ist fast immer eine beschriebene Pflegesituation mit Person, Diagnosen, Verlauf und sozialem Umfeld
  • Generalistischer Anspruch: Der Fall kann Menschen jeden Alters betreffen (von der Pädiatrie bis zur geriatrischen Versorgung) und in unterschiedlichen Settings spielen (Klinik, Langzeitpflege, ambulant)
  • Begründung statt Reproduktion: Gefragt ist nicht nur, was zu tun ist, sondern warum und mit welchem Ziel
  • Verknüpfung von Wissen: Fachwissen, Kommunikation sowie Recht und Ethik werden am Fall zusammengeführt
  • Jede Aufsichtsarbeit wird von mindestens zwei Fachprüfer:innen benotet
  • Der schriftliche Teil ist bestanden, wenn jede der drei Arbeiten mindestens „ausreichend" (Note 4) erreicht
  • Es gibt keine Kompensation – eine mit „mangelhaft" bewertete Arbeit lässt sich nicht durch eine bessere ausgleichen
  • Der schriftliche Teil muss unabhängig vom praktischen und mündlichen Teil bestanden werden
  • Nicht bestandene Teile können nach den Regelungen der PflAPrV wiederholt werden, in der Regel maximal einmal (insgesamt 2 Versuche); die Details regelt das jeweilige Bundesland
 Achtung

Weil jede Arbeit für sich zählt, ist es riskant, ein Themengebiet ganz auszulassen. Eine solide Vorbereitung über alle Bereiche ist sicherer, als in einem Bereich zu glänzen und in einem anderen zu scheitern.

Häufig geprüfte Themen

  • Pflegeprozess und Pflegediagnostik am konkreten Fall (Informationssammlung, Ziele, Maßnahmen, Evaluation)
  • Erkennen und Einschätzen von Risiken wie Dekubitus, Sturz, Mangelernährung, Thrombose oder Aspiration samt passender Prophylaxen
  • Umgang mit akuten Verschlechterungen und Notfallsituationen
  • Chronische Erkrankungen und Multimorbidität über den Lebensverlauf
  • Kommunikation, Beratung und Anleitung, auch mit Angehörigen und in Konfliktsituationen
  • Rechtliche und ethische Aspekte wie Einwilligung, Schweigepflicht, freiheitseinschränkende Maßnahmen und Patientenrechte
  • Zusammenarbeit im Team, Delegation von Aufgaben und Schnittstellen zu anderen Berufsgruppen
  • Hygiene, Medikamentenmanagement sowie Grundlagen von Diagnostik und Therapie
 Tipp

Prophylaxen und Risikoeinschätzungen gehören zu den am häufigsten geprüften Inhalten. Wer sie sicher beherrscht, kann in nahezu jedem Fall punkten.

Häufige Fehler

  • Nur auswendig lernen: Gefragt sind Anwenden und Begründen, nicht das reine Wiedergeben
  • Den Falltext überfliegen: Die entscheidenden Hinweise stehen im Fall (genau lesen und Risiken sowie Prioritäten markieren)
  • Ohne Begründung antworten: immer das Warum und das Ziel der Maßnahme benennen
  • Zeit schlecht einteilen: zuerst den Fall überblicken, dann schreiben, und nicht an einer Teilaufgabe hängen bleiben
  • Eine Arbeit unterschätzen: Alle drei müssen bestanden sein, daher jede Aufsichtsarbeit gleich ernst nehmen
Zuletzt aktualisiert am 27.07.2026
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