Das deutsche Gesundheitssystem ist dezentral und korporatistisch organisiert. Der Staat setzt den rechtlichen Rahmen, während wichtige Aufgaben der Gesundheitsversorgung durch die gemeinsame Selbstverwaltung von Krankenkassen, Ärzteschaft, Krankenhäusern und weiteren Akteuren übernommen werden. Die Versorgung gliedert sich insbesondere in ambulante, stationäre und pflegerische Bereiche, die teilweise getrennt organisiert und finanziert werden.
Die Krankenversicherung basiert im Wesentlichen auf zwei Systemen: der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)und der privaten Krankenversicherung (PKV). Die GKV beruht auf dem Solidarprinzip: Die Beiträge richten sich grundsätzlich nach dem Einkommen, während sich der Leistungsanspruch nicht nach der individuellen Beitragshöhe richtet. Die Finanzierung erfolgt über einkommensabhängige Beiträge, einen Bundeszuschuss und weitere Einnahmen. Die Beiträge und Steuermittel fliessen in den Gesundheitsfonds, aus dem die Krankenkassen über den Risikostrukturausgleich Mittel entsprechend der Risikostruktur ihrer Versicherten erhalten.
Die PKV funktioniert dagegen grundsätzlich nach dem Äquivalenzprinzip: Die Prämien orientieren sich stärker am individuellen Versicherungsrisiko und dem vereinbarten Leistungsumfang. Das deutsche System verbindet damit solidarische Elemente der GKV mit einer privaten, risikoorientierten Versicherungsform.
MerkeDeutschland = dezentrales, korporatistisches Gesundheitssystem; GKV = Solidarprinzip; PKV = Äquivalenzprinzip; GKV-Finanzierung über Beiträge + Bundeszuschuss → Gesundheitsfonds → risikoadjustierte Zuweisungen an Krankenkassen.
- Blümel M, Spranger A, Achstetter K, Maresso A, Busse R. Germany: Health System Review. Health Syst Transit2020;22(6):1-272. DOI: 10.1016/j.hsj.2021.01.006.
- Bundesministerium für Gesundheit. Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, Stand: 26.05.2026. BMG – Finanzierung der GKV
- Bundesministerium für Gesundheit. Gesundheitsfonds, Stand: 2026. BMG – Gesundheitsfonds
- Bundesamt für Soziale Sicherung. Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds Nr. 1/2026, 14.11.2025.

