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Suizidalität (RD)

Suicide, Selbstmord, Suizid, Passiver Suizid, Aktiver Suizid, Suizidal
21 Minuten Lesezeit

Suizidalität bezeichnet den Zustand, bei dem eine Person Gedanken, Absichten oder Handlungen hat, die darauf abzielen, das eigene Leben zu beenden. Sie umfasst dabei das gesamte Spektrum von suizidalen Gedanken (Suizidgedanken), Suizidpläne (unkonkret oder konkret), über spezifische Suizidabsichten bis hin zu konkreten Suizidversuchen

 Info

Die Suizidalität kann sowohl als Ausdruck einer psychischen Erkrankung wie einer Depression, einer bipolaren Störung oder einer Schizophrenie auftreten, als auch bei anderen somatischen oder psychischen Belastungen vorkommen.

Begrifflichkeiten:

  • Suizidgedanken: Beschäftigung mit dem Tod und möglichen Suizidhandlungen
    • Aktive Suizidgedanken: Patient:innen möchten aktiv sterben, dies inkludiert oftmals schon Suizidpläne oder Absichten
    • Passive Suizidgedanken: Patient:innen wären damit einverstanden, wenn sie sterben, z.B. vom Auto überfahren würden
  • Suizidpläne: Hierbei gibt es unkonkret und konkret geplante Suizidhandlungen
    • Unkonkreter Suizidplan: „Ich könnte mich irgendwie vergiften.“
    • Konkreter Suizidplan: „Ich habe bereits geplant, von der Brücke xyz zu springen.“
  • Suizidabsicht: Konkretes Vorhaben, sich selbst zu töten, oftmals mit Plan und Vorbereitung
 Merke

Die Suizidabsicht wird auch “Ausführungsabsicht” genannt.

  • Suizidversuch: Umsetzung der Absicht mit der Gefahr des Todes, jedoch nicht tödlich verlaufend
  • Suizid: Beschreibt den vollzogenen Selbstmord
  • Parasuizid: Beschreibt einen Suizidversuch, welcher nicht in der Absicht unternommen wird, wirklich zu sterben. Dies beschreibt eher eine Art Hilfeschrei. Oftmals sind die Suizidmethoden hier kalkuliert z.B. Medikamentenintoxikation mit einer nicht letalen Dosis
  • Erweiterter Suizid: Hierbei bringen die Patient:innen einen oder mehrere andere Menschen um, um dann im Anschluss einen Suizid zu begehen
 Achtung

Im Rettungsdienst umfasst Suizidalität somit Situationen, in denen akute Lebensgefahr besteht oder vermutet wird.

 Info

Suizidalität betrifft weltweit Millionen Menschen jährlich. 45 % davon haben im Monat zuvor den Hausarzt aufgesucht. Jedoch sank die Suizidquote seit 1980 um 50 %.

  • Etwa 10-15 % der Bevölkerung erleben im Laufe ihres Lebens suizidale Gedanken
  • Suizidversuche kommen bei ca. 3-5 % vor, Suizid vollendet ca. 0,01-0,02 % jährlich
  • Männer haben eine höhere Suizidrate, Frauen versuchen häufiger einen Suizid
  • Industrieländer zeigen eine hohe Suizidrate, der Suizid gehört zu den häufigsten 20 Todesursachen
  • >90 % der Patient:innen leiden während des Suizidversuchs / Suizids an einer psychischen Erkrankung
  • Risikogruppen sind vor allem psychisch Erkrankte, Personen mit belastenden sozialen Umständen und jüngere sowie ältere Altersgruppen
    • Alter >60 Jahre, Höhepunkt mit 80 Jahren (Dunkelziffer unbekannt)
    • Aldoleszenz und bis und mit 30 Jahre
 Info
Lebenszeitrisiko für einen Suizid mit folgenden Erkrankungen
  • Depression: Lebenszeitrisiko 15 %
  • Schizophrenie: Lebenszeitrisiko 10-15 %
  • Persönlichkeitsstörungen: Lebenszeitrisiko 7-10 %

Multifaktorielle Entstehung:

  • Psychische Erkrankungen (insbesondere Depression, bipolare Störung, Schizophrenie) sind Hauptfaktoren
    • Insbesondere Impulsivität und Aggressionen können leitende Mechanismen zur Umsetzung eines Suizids darstellen
    • Patient:innen, welche bereits in der Vergangenheit Suizidversuche unternommen haben, stellen eine hohe Risikogruppe dar
  • Soziale Faktoren: Isolation, Verluste (z.B. Partner, Ehe, Job, Wohnung usw.), Konflikte, Arbeitslosigkeit, frühere missbräuchliche Erfahrungen, Vernachlässigung oder Misshandlungen
  • Biologische Faktoren: Genetische Disposition, neurobiologische Veränderungen
 Info

Bei der Anamnese sollte immer auch erfragt werden, ob in der Familie Suizide vorkamen.

  • Akute Belastungen: Traumata, schwere Erkrankungen, Missbrauch
  • Körperliche Erkrankungen: Schwere oder chronische Leiden, insbesondere Schmerzpatient:innen haben ein erhöhtes Risiko
 Merke

Substanzmissbrauch als häufige Verstärkung von Suizidalität.

 Definition

Der Werther-Effekt beschreibt den Anstieg von Suiziden nach medialer Berichterstattung über Suizid, insbesondere wenn diese detailliert, emotional oder glorifizierend erfolgt. Es zeigt sich, dass vor allem psychisch vulnerable Menschen zu Nachahmung neigen. Er ist ein zentrales Argument für suizidpräventive Medienrichtlinien und erklärt, warum nicht darüber berichtet werden sollte.

Symptome und Verhaltensweisen können stark variieren, hier Beispiele:

  • Veränderte Stimmung (Depression, Hoffnungslosigkeit)
  • Rückzug, sozialer Abbau
  • Vermehrte Risikobereitschaft oder plötzliche Ruhe
  • Äußerung von Todeswünschen, Abschiedsverhalten
  • Konkrete Suizidpläne oder Vorbereitungen (z.B. Beschaffung von Mitteln)
  • Bei Suizidversuch akute Verletzungen oder Intoxikationen
 Info

Das Präsuizidale Syndrom wird durch Ringel beschrieben.

Mitarbeitende im Rettungsdienst begegnen nicht selten Menschen in akuten Krisen. Ein zentrales Warnsignal für eine mögliche Suizidalität ist das sogenannte präsuizidale Syndrom. Es beschreibt ein psychisches Zustandsbild, das häufig in der Zeit unmittelbar vor einem Suizidversuch auftritt.

Typische Merkmale des präsuizidalen Syndroms

Das Präsuizidale Syndrom umfasst drei Merkmale, welche regelmäßig vor einer Suizidhandlung einhergehen:

  • Einengung: Betroffene erleben ihre Gedanken, Gefühle und Handlungsmöglichkeiten zunehmend eingeschränkt. Sie sehen oft nur noch wenige oder gar keine Alternativen
  • Aggressionsumkehr: Wut und Ärger, die eigentlich nach außen gerichtet wären, wenden sich gegen die eigene Person. Selbstabwertung und Schuldgefühle treten in den Vordergrund
  • Suizidphantasien: Es kommt zu wiederkehrenden Gedanken oder konkreten Vorstellungen, sich das Leben zu nehmen
 Achtung

Diese Kombination macht das Syndrom zu einem ernsten Warnsignal, das nicht ignoriert werden darf.

 Merke
Worauf Rettungsdienstmitarbeitende achten sollten
  • Verhalten beobachten: Rückzug, ungewöhnliche Ruhe nach vorangegangener Unruhe, oder eine auffällige Gleichgültigkeit können Hinweise sein
  • Kommunikation ernst nehmen: Aussagen wie „Es hat doch alles keinen Sinn mehr“ oder „Bald ist es vorbei“ sind nicht harmlos, sondern sollten hinterfragt werden
  • Stimmungslage einschätzen: Plötzliche Stimmungsaufhellung nach längerer Verzweiflung kann paradoxerweise ein Hinweis darauf sein, dass eine Entscheidung zum Suizid gefallen ist
 Definition

Selbstverletzendes Verhalten (SVV) bezeichnet das absichtliche Zufügen von körperlichem Schaden ohne unbedingt in suizidaler Absicht zu handeln. Ziel ist meist Spannungsabbau, Selbstberuhigung oder das Wiedererlangen von Kontrolle über innere Zustände. Selbstverletzungen gehören im Rettungsdienst zu den häufigsten psychiatrischen Notfällen. Betroffen sind meist Patient:innen mit emotionaler Belastung, Traumafolgestörungen, Borderline-Störung oder akuten Krisen. Der Rettungsdienst steht hier vor einer doppelten Aufgabe: medizinische Erstversorgung und psychische Krisenintervention. Entscheidend sind Empathie, Sicherheit und die Einschätzung der Eigengefährdung.

 Merke
Folgende Punkte sollten unbedingt beachtet werden:
  • Keine moralische Bewertung oder Konfrontation
  • Ziel: Gespräch auf Sicherheit und Stabilisierung ausrichten
  • Wunden sachlich und professionell versorgen
  • Suizidalität immer aktiv ansprechen
  • Nicht jede Selbstverletzung ist ein Suizidversuch, aber Suizidgedanken können gleichzeitig bestehen

Schnitt- und Stichverletzungen

Typisch: 

  • Typische “Werkzeuge”: Rasierklingenklingen, Messer- oder Glasschnitte
  • Meist an Unterarmen, Beinen oder Bauch
  • Eher oberflächliche und parallel angeordnete Wunden
  • Oft symmetrisch, wiederkehrend, variierende Tiefe

Hintergrund: 

  • Spannungsabbau
  • Selbstbestrafung
  • Innere Entlastung

Rettungsdienstliche Aufgaben:

  • Blutstillung, sterile Abdeckung, Vitalzeichen, ggf. Volumengabe bei stärkerem Blutverlust
  • Tetanusschutz prüfen
  • Suizidalität immer abfragen
 Tipp
Kommunikation

Ruhig, respektvoll, kein Schockieren oder Moralpredigt („Sie wollten sich etwas antun?“ vermeiden, besser: „Ich sehe, dass Sie sich verletzt haben, wie geht es Ihnen jetzt?“).

Einschätzung:

  • Klinikpflichtig
    • Tiefe, blutende oder infektionsgefährdete Wunden
    • Suizidverdacht
    • Multiple frische Verletzungen
  • Ambulant evtl. möglich: oberflächliche, kleine Wunden ohne akute Eigengefährdung, aber psychiatrische Nachbetreuung muss sichergestellt sein. Die Patient:innen müssen sich glaubhaft von akuter Suizidalität distanzieren können

Verbrennungen oder Verätzungen

Typisch: 

  • Zigarettenstummel
  • Feuerzeug
  • Heiße Gegenstände
  • Seltener Chemikalien

Hintergrund: 

  • Selbstbestrafung
  • Emotionale Entlastung
  • Selbstberuhigung

Rettungsdienstliche Aufgaben:

  • Wundkühlung (nicht zu lange, keine Eiswürfel), sterile Abdeckung
  • Schmerzmanagement, ggf. i.v.-Zugang
  • Kontrolle von Kreislauf und Bewusstsein
 Tipp
Kommunikation: 

Ruhig bleiben, Verständnis ausdrücken („Das muss sehr wehgetan haben“).

Einschätzung:

  • Klinikpflichtig
    • Alle zweitgradigen oder großflächigen Verbrennungen
    • Gesicht / Hände / Genitalbereich betroffen
    • Chemische Substanzen
    • Anhaltende psychische Krise 
  • Ambulant selten sinnvoll

Selbstschlagen, -kratzen, -beißen

Typisch: 

  • Hämatome an Kopf oder Extremitäten
  • Kratzspuren
  • Wiederholte Selbstschädigung in Stresssituationen

Hintergrund: 

  • Impulsive Spannungsentladung, oft bei emotional-instabiler Persönlichkeitsstruktur

Rettungsdienstliche Aufgaben:

  • Ausschluss von Schädel-Hirn-Trauma, Blutung, Fraktur
  • Vitalzeichenkontrolle
 Tipp
Kommunikation: 

Empathisch, ohne Überforderung, keine körperliche Fixierung, sofern keine akute Eigen- oder Fremdgefährdung besteht. 

Einschätzung:

  • Klinikpflichtig
    • Kopfverletzungen
    • Bewusstseinsstörungen
    • Unklare Fremdverletzung
    • Fehlende Kontrolle über das eigene Verhalten
  • Ambulant möglich: leichte, nicht selbstgefährdende Handlungen bei kooperativer, stabiler Patientin, nur nach fachlicher Rücksprache und gesicherter Weiterbetreuung

Intoxikationen (Tabletten, Alkohol, Mischintox)

Typisch: 

  • Einnahme größerer Mengen Medikamente oder Alkohol
 Achtung

Eine Intoxikation ist häufig „demonstrativ“ begonnen, kann aber lebensbedrohlich werden.

Hintergrund: 

  • Hilferuf
  • Impulshandlung
  • Affektive Entgleisung

Rettungsdienstliche Aufgaben:

  • ABCDE-Schema, Bewusstseinskontrolle, EKG, BZ, ggf. Magenspülung / Antidot / Volumengabe
  • Monitoring, Notarzt immer nachfordern
 Tipp
Kommunikation: 

Keine Bagatellisierung („Sie wollten doch gar nicht sterben“), stattdessen Schutz und Stabilität vermitteln.

Einschätzung:

  • Immer Klinikpflichtig, auch bei stabilen Vitalwerten, da toxische Wirkung und Spätfolgen unklar
  • Psychiatrische Abklärung zwingend

Fremdkörperverletzungen (z. B. Nadeln, Metallgegenstände, Stecknadeln)

Typisch: 

  • Wiederholtes Einführen von Nadeln oder spitzen Gegenständen in Haut oder Weichteile

Hintergrund: 

  • Zwangsähnliche oder ritualisierte Selbstschädigung
  • Häufig bei komplexen Traumafolgestörungen

Rettungsdienstliche Aufgaben:

  • Kein Versuch, tiefsitzende Fremdkörper zu entfernen
  • Sterile Abdeckung, Schmerztherapie, Transport in chirurgische Klinik
 Tipp
Kommunikation: 

Sachlich, ohne Ekel oder Überraschung, Patient:in nicht beschämen.

Einschätzung:

  • Immer Klinikpflichtig (Infektions- und Verletzungsgefahr, psychiatrische Krisenlage)

Hungern oder exzessives Fasten

Typisch: 

  • Meist im Rahmen einer depressiven oder anorektischen Symptomatik

Hintergrund: 

  • Wunsch nach Kontrolle, Selbstbestrafung, Schuldgefühle

Rettungsdienstliche Aufgaben:

  • Kreislauf, Blutzucker, Elektrolyte prüfen
  • I.v.-Zugang, Glukosegabe bei Hypoglykämie
 Tipp
Kommunikation: 

Kein Zwang zur Nahrungsaufnahme im Einsatz, stattdessen Sicherheit und Verständnis.

Einschätzung:

  • Klinikpflichtig
    • Bewusstseinsstörung
    • BMI < 16 kg / m²
    • Elektrolytstörung
    • Anzeichen von Dehydratation
  • Ambulant nur in Ausnahmefällen, bei stabiler körperlicher Verfassung und gesicherter Betreuung

Erstickungsversuche / Würgen / Ersticken

Typisch: 

  • Typische Anzeichen an Patient:innen:: Strangulationsspuren, Würgemale, Erdrosselungsmale
  • Typische “Werkzeuge”: Plastiktüten, Gürtel, Schals, Seile

Hintergrund: 

  • Fast immer suizidale Intention oder schwer depressive Krisen

Rettungsdienstliche Aufgaben:

  • Atemwegssicherung
  • HWS-Stabilisierung
  • Sauerstoffgabe
  • Überwachung
  • Notarzt und Polizei hinzuziehen
 Tipp
Kommunikation: 

Ruhig, Schutz vermitteln, keine Konfrontation.

Einschätzung:

  • Immer Klinikpflichtig
    • Akute Lebensgefahr, mögliche hypoxische Spätfolgen, Fremdverschuldung ausschliessen
 Info
Umgang und Kommunikation: Allgemeine Grundsätze
  • Ruhig, wertfrei, empathisch
  • Keine Diskussion über Schuld oder Sinn
  • Aktiv nach Suizidgedanken fragen
    • Das erhöht nicht das Risiko, sondern klärt Sicherheit
  • Eigenschutz beachten, Abstand, Umfeld sichern, Polizei bei Eigen- oder Fremdgefährdung
  • Nachbetreuung sicherstellen: Übergabe an Notarzt, Klinik, Krisendienst oder Angehörige
 Achtung
Wann immer Klinikpflicht besteht
  • Tiefe oder infizierte Verletzungen
  • Verdacht auf Intoxikation
  • Hinweise auf Suizidabsicht oder fehlende Einsichtsfähigkeit
  • Bewusstseinsstörung, Kreislaufinstabilität, auffällige Vitalparameter
  • Wiederholtes Selbstverletzen ohne Betreuungssystem
Ambulant vertretbar (selten):
  • Oberflächliche Verletzungen
  • Stabile Patient:in
  • Kein Suizidrisiko
  • Gesicherte psychotherapeutische Nachsorge
  • Nur in Rücksprache mit ärztlicher Instanz, Krisendienst oder ambulant behandelnden Psychotherapeut:innen z.B. bei Borderline-Persönlichkeitsstörung teilweise abwägbar

Rechtlicher Hintergrund

 Achtung

Für die rechtlichen Grundlagen gibt es einen gesonderten Artikel. 

Bei Einsätzen mit selbstverletzten Patient:innen gilt im Rettungsdienst das Selbstbestimmungsrecht: Wer einwilligungsfähig ist, darf medizinische Massnahmen ablehnen. 

 Info

Einwilligungsfähig ist, wer die Situation und ihre Folgen versteht. Diese Entscheidung muss respektiert und sorgfältig dokumentiert werden.

Besteht jedoch eine akute Eigengefährdung oder Suizidabsicht, ist der Rettungsdienst verpflichtet zu handeln, auch gegen den Willen der Patient:innen. In solchen Fällen sollen Notarzt und Polizei hinzugezogen werden. Zwangsmaßnahmen sind nur zur unmittelbaren Gefahrenabwehr zulässig.

 Info

Rechtsgrundlage ist §34 StGB (rechtfertigender Notstand) sowie das jeweilige Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) des Bundeslands. 

 Merke

Die Schweigepflicht nach §203 StGB bleibt bestehen, darf aber bei akuter Lebensgefahr durchbrochen werden, um Schaden abzuwenden. Alle Handlungen, Aussagen und Einschätzungen sind neutral und vollständig zu dokumentieren.

 Merke

Einwilligungsfähige Patient:innen dürfen einen stationären Aufenthalt / Versorgung ablehnen, bei akuter Eigengefährdung besteht Handlungspflicht.

Nachbesprechung und psychische Belastung im Rettungsdienst

Warum Nachbesprechung wichtig ist:

Einsätze mit selbstverletzten oder suizidalen Patient:innen gehören zu emotional herausfordernden Situationen im Rettungsdienst. Sie konfrontieren Einsatzkräfte mit Leid, Hilflosigkeit und manchmal auch mit Schuld- oder Ohnmachtsgefühlen. Besonders dann, wenn Patient:innen ablehnend reagieren oder ein Einsatz unklar endet, kann das innere Nachhallen stark sein. 
Eine strukturierte Nachbesprechung hilft, solche Eindrücke aufzufangen und im Team gemeinsam zu verarbeiten. Sie sollte zeitnah, ruhig und ohne Leistungsdruck erfolgen. Ziel ist es, Belastungen zu erkennen, Erfahrungen zu reflektieren und gegenseitige Unterstützung zu ermöglichen. Nicht Fehler zu suchen. 

 Tipp

Eine offene Gesprächskultur fördert die emotionale Stabilität und stärkt das Vertrauen innerhalb des Teams.

Wie eine gute Nachbesprechung ablaufen kann:

  • Kurze Rekapitulation des Einsatzes: Was ist passiert?
  • Subjektive Wahrnehmungen jedes Teammitglieds anhören, ohne Bewertung
  • Klären, was gut funktioniert hat und was beim nächsten Mal verbessert werden kann
  • Emotionale Reaktionen benennen dürfen, ohne sie zu rechtfertigen
  • Abschluss mit einem gemeinsamen Fazit oder Ritual (z.B. Übergang zum Alltag durch kurze Pause, bewusstes „Abschliessen“)
 Info

Wenn der Einsatz als besonders belastend empfunden wurde, ist es sinnvoll, eine erfahrene Kolleg:in, eine Führungskraft oder ein Mitglied des PSNV-E-Teams (Psychosoziale Notfallversorgung – Einsatzkräfte) hinzuzuziehen.

Wann professionelle Unterstützung sinnvoll ist:

Wenn nach einem Einsatz Symptome wie Grübelgedanken, Schlafstörungen, Reizbarkeit oder Rückzug auftreten, kann das ein Zeichen einer sekundären Belastungsreaktion sein. Diese Reaktion ist häufig und kein Zeichen von Schwäche.
In solchen Fällen sollten Angebote wie Peer-Systeme, Einsatznachsorgeteams, psychologische Fachberatung oder Supervision in Anspruch genommen werden. Sie helfen, belastende Eindrücke einzuordnen und Folgestress vorzubeugen.

 Merke

Eine professionelle Begleitung unterstützt dabei, die eigenen Grenzen zu erkennen und langfristig gesund im Beruf zu bleiben. Nur wer psychisch stabil ist, kann in kritischen Situationen ruhig und empathisch handeln.

Selbstfürsorge als Teil der Professionalität:

Selbstfürsorge ist im Rettungsdienst kein Luxus, sondern ein Teil der beruflichen Verantwortung. Sie bedeutet, nach belastenden Einsätzen innezuhalten, offen über Empfindungen zu sprechen und frühzeitig Unterstützung anzunehmen.
Das Ziel ist nicht emotionale Distanz, sondern eine gesunde Balance zwischen Empathie und Selbstschutz.

Rettungsdienstliche Maßnahmen

  1. Ruhig und klar bleiben: Eine wertschätzende und respektvolle Haltung vermittelt Sicherheit
  2. Offen ansprechen: Gezieltes, nicht wertendes Nachfragen z.B. „Haben Sie daran gedacht, sich etwas anzutun?“, kann entlastend wirken und ist nicht gefährlich
  3. Aktiv zuhören: Den Betroffenen Zeit geben, ihre Gedanken zu äußern, ohne vorschnelle Lösungen anzubieten
  4. Schutz im Blick behalten: Bei akuter Gefährdung ist eine psychiatrische Notfallversorgung einzuleiten, auch wenn dies gegen den Willen der betroffenen Person geschehen muss
  5. Eigene Belastung reflektieren: Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen oder Supervision (mit ärztlichen Kollegen, idealerweise Psychiater:innen) nutzen, um die eigene psychische Gesundheit zu schützen
 Merke
Einschätzung einer akuten Suizidalität

Folgende Punkte sollten abgefragt werden:

Beispiel-Beurteilung einer nicht-suizidalen Person: Die Patientin/Der Patient hat keine Suizidgedanken, keine Suizidpläne sowie keine Ausführungsabsichten. 

 Tipp
Praktische Tricks für den Alltag
  • Checklisten nutzen: Kurze Stichpunktkarten in der Dienstkleidung können im Ernstfall helfen, systematisch vorzugehen
  • Kooperationspartner kennen: Telefonnummern regionaler Krisendienste und psychiatrischer Einrichtungen griffbereit halten
  • Nachsorge nicht vergessen: Auch nach einem Einsatz mit suizidaler Thematik kann es sinnvoll sein, im Team kurz nachzubesprechen, um Belastungen abzufangen
 Info

Ein umfassendes psychiatrisches Assessment erfolgt anschließend in der Klinik durch ärztliches Personal.

  • Sicherung der Vitalfunktionen und Erste Hilfe bei Verletzungen oder Intoxikationen
  • Gefahrenabwehr: Entfernung gefährlicher Gegenstände, Sicherung der Umgebung
  • Kommunikation: Ruhige, empathische Ansprache, Suizidalität offen ansprechen, keine Bagatellisierung
  • Begleitung: Nicht alleine lassen, kontinuierliche Überwachung
  • Transport: Sicherer Transport in geeignete psychiatrische oder medizinische Einrichtungen
  • Dokumentation: Sorgfältige Dokumentation der Befunde und des Verhaltens
 Achtung

Die Patient:innen befinden sich in solchen Momenten in einer absoluten Ausnahmesituation. Da die Reaktionen darauf nicht vorhergesehen werden können, ist der Eigenschutz hier von großer Bedeutung. 

In der weiteren Behandlung:

  • Psychiatrische Evaluation, ggf. stationäre Aufnahme
  • Psychotherapeutische und medikamentöse Interventionen durch das ärztliche Behandlungsteam
 Info
Rechtliche Grundlage in Deutschland bei akuter Suizidalität und fehlender Behandlungseinsicht bzw. Krankheitseinsicht
  • Selbstgefährdung kann nach den Psychisch-Kranken-Gesetzen (PsychKG) der Bundesländer eine zwangsweise Unterbringung rechtfertigen
  • Rettungsdienstmitarbeitende dürfen jedoch nicht eigenständig eine Zwangseinweisung anordnen
  • Polizei oder Ordnungsbehörde muss hinzugezogen werden, wenn eine akute Gefährdung vorliegt und die betroffene Person nicht freiwillig mitkommt
  • Ärzt:innen (Notarzt, psychiatrischer Konsiliararzt, Hausärztin mit Bereitschaftsdienst) können ein ärztliches Zeugnis zur Unterbringung ausstellen, das dann von Polizei / Ordnungsamt vollzogen wird. Der Transport erfolgt dann durch den Rettungsdienst
Praktisches Vorgehen bei einem solchen im Einsatz
  1. Gefährdung klar dokumentieren: Äußerungen, Beobachtungen und dein Eindruck
  2. Notarzt hinzuziehen, falls noch nicht vor Ort, dieser kann die Einschätzung schriftlich festhalten
  3. Polizei informieren, wenn die Person nicht einwilligt, aber eine konkrete Eigengefährdung vorliegt
  4. Keine Alleinverantwortung übernehmen, gemeinsam mit Notarzt und Polizei handeln
  5. Transport sichern: Wenn Polizei anwesend ist, kann der Transport auch gegen den Willen erfolgen
 Achtung
Eigenschutz beachten
  • Eigene Sicherheit geht vor
  • Suizidale Menschen können in Ausnahmesituationen unberechenbar reagieren
  • Polizei hinzuziehen, wenn aggressives Verhalten oder Fremdgefährdung besteht
 Merke
Merksatz für den Rettungsdienst
  • Akute Eigengefährdung = psychiatrischer Notfall
  • Ohne Einwilligung → ärztliche Einschätzung und Polizei / Ordnungsbehörde einschalten

Logistische Schwierigkeiten:

Weigerung und AbwehrBetroffene lehnen eine Mitfahrt kategorisch ab oder reagieren mit Rückzug und Flucht. In manchen Fällen gefährden sie sich noch während des Einsatzes durch spontane Handlungen
Aggression und FremdgefährdungManche Personen richten ihre Verzweiflung plötzlich nach außen. Verbale Aggressionen oder körperliche Übergriffe können auftreten, besonders unter Einfluss von Alkohol oder Drogen oder wenn Waffen vorhanden sind
Rechtliche UnsicherheitenDa jedes Bundesland eigene Psychisch-Kranken-Gesetze (PsychKG) hat, herrscht oft Unklarheit: Darf eine Person gegen ihren Willen festgehalten werden? Wer ordnet die Unterbringung an? Fehlerhafte Entscheidungen können rechtliche Folgen haben
RessourcenbindungWartezeiten auf Polizei oder Ordnungsbehörde binden Personal und Fahrzeuge. Notarzt und Rettungsteam können dadurch für längere Zeit blockiert sein
Risiken während des Transports

Flucht- oder Selbstverletzungsversuche können die Sicherheit im RTW gefährden. Auch plötzliche Aggressionen richten sich manchmal gegen das Personal

Vorsicht: Eigenschutz beachten!

KommunikationsproblemeAngehörige oder Passanten mischen sich ein und fordern, den Willen der betroffenen Person zu respektieren. Auch im Team können unterschiedliche Meinungen über das Vorgehen entstehen
 Info

Hier findest du in einem separaten Artikel nochmal alles zum Thema Rechtliche Grundlagen bei psychisch kranken Patient:innen. 

Erweiterter Suizid:

Bei einem erweiterten Suizid beabsichtigt ein Mensch, einen oder mehrere andere Menschen umzubringen und anschließend den Selbstmord zu vollziehen. Unabhängig davon, ob es der Person gelungen ist, dieses Vorhaben in die Tat umzusetzen oder die Tat noch in vollem Gange ist, ist eine solche Situation insbesondere bezogen auf zwei Faktoren sehr schwierig; 

  • Außergewöhnliche Situation
    • Solche Szenarien kommen recht selten vor und befinden sich entsprechend auch außerhalb der einsatzbezogenen Routine
    • Das genaue Vorgehen kann unklar sein und Unsicherheiten im Team können entstehen
  • Schwere Belastung des Teams durch mehrere Betroffene
    • Da in einem solchen Fall schon der Definition nach mehr als eine Person betroffen ist, ist nicht nur der logistische Aufwand deutlich höher, sondern auch die psychische Belastung für das Team kann schwerer ausfallen
    • Auch für die Betroffenen ist die Lage psychisch extrem belastend 

Prognose

Die Prognose ist stark abhängig von der Ursachenbehandlung:

  • Akute Suizidalität kann sich schnell verändern, was kontinuierliche Beobachtung erfordert
  • Frühe Interventionen verbessern die Überlebenschancen und reduzieren das Risiko erneuter Versuche
  • Psychiatrische Nachsorge ist entscheidend für die langfristige Stabilisierung

Prävention

  • Früherkennung von Risikofaktoren im Rettungsdienst und Weiterleitung an Fachstellen
  • Schulungen und Sensibilisierung von Rettungskräften im Umgang mit Suizidalität
  • Aufbau von Netzwerken zur psychosozialen Unterstützung
  • Förderung von öffentlichen Programmen zur Entstigmatisierung und Aufklärung
  • Nachsorge für Betroffene nach Suizidversuchen, um Rückfälle zu vermeiden
 Info

Hilfsangebote finden sich z.B. auf der Website der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention oder bei der TelefonSeelsorge.

AspektKernaussagen
Definition
  • Akute Suizidalität: unmittelbare Gefahr, dass eine Person versucht, sich das Leben zu nehmen
  • Psychiatrischer Notfall, der schnelles, strukturiertes Handeln erfordert
Erkennungsmerkmale
  • Verbale Hinweise („Ich will nicht mehr…“)
  • Verhaltensänderung (Rückzug, auffällige Ruhe)
  • Konkrete Vorbereitung (Abschiedsbrief, Tabletten sammeln)
Präsuizidales Syndrom (Ringel)
  1. Einengung
  2. Aggressionsumkehr
  3. Suizidfantasien / -handlungen
Rechtliche Grundlagen
  • PsychKG der Bundesländer maßgeblich
  • Rettungsdienst darf nicht selbst einweisen
  • Notarzt: ärztliches Zeugnis
  • Polizei / Ordnungsbehörde: Vollzug der Unterbringung
Vorgehen im Einsatz
  1. Suizidgedanken aktiv erfragen
  2. Ruhige, wertschätzende Kommunikation
  3. Notarzt hinzuziehen
  4. Bei Weigerung: Polizei verständigen
  5. Transport sichern
  6. Eigenschutz beachten
Typische Komplikationen
  • Weigerung / Flucht
  • Aggression, Fremdgefährdung
  • Rechtliche Unsicherheit
  • Psychische Belastung des Teams
  • Zwischenfälle im RTW
MerksatzAkute Suizidalität = psychiatrischer Notfall → Notarzt + Polizei einschalten.
 Tipp

Wenn ihr mehr Informationen und weitere therapeutische Maßnahmen erfahren möchtet, empfehlen wir euch die verlinkten Artikel aus dem klinischen Bereich.

  • Klinischer Ausblick Psychotherapie
  • S3-Leitlinie: Nationale Versorgungs. Leitlinie Unipolare Depression, NVL-Programm von BÄK, KBV, AWMF
  • S2k-Leitlinie: Notfallpsychiatrie, Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN)
  • World Health Organization (WHO). Preventing Suicide: A Global Imperative. Geneva: WHO. Erscheinungsjahr 2014. ISBN: 978 92 4 156477 9
  • Hawton K, van Heeringen K. Suicide. Lancet. 2009; 373(9672):1372–1381. doi:10.1016/S0140-6736(09)60372-X
  • Beautrais AL, Gelder M, Andreasen N, López-Ibor J, Geddes J (eds). Suicidal behaviour. New Oxford Textbook of Psychiatry. Erscheinungsjahr 2009. ISBN 978-0-19-920669-8
  • Rihmer Z, Gonda X. Suicide risk in mood disorders. Current Opinion in Psychiatry. 2013;26(1):12–17. doi:10.1097/YCO.0b013e32835a1d81
  • Bundesärztekammer (BÄK): Empfehlungen zur ärztlichen Mitwirkung bei Zwangseinweisungen nach den Psychisch-Kranken-Gesetzen der Länder. 2023
  • Strafgesetzbuch (StGB): § 34 Rechtfertigender Notstand, § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen. Bundesministerium der Justiz, Stand: 2025.
  • Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG): Psychisch-Kranken-Gesetze der Bundesländer. Kultusministerkonferenz der Länder, 2024.
  • Deutscher Berufsverband Rettungsdienst e. V. (DBRD): Handlungsempfehlungen für Rettungsdienstpersonal bei psychischen Notfällen, 2023. https://www.dbrd.de (Zugriff am: 03.11.2025 und 09.11.2025)
Zuletzt aktualisiert am 27.05.2026
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